Moin,
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2016/pks-2015.pdf?__blob=publicationFile
die Einstufung erfolgt bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Es handelt sich um sog. endbearbeitete Straftaten. Ich kenne das Argument des pol. Generalsverdachts. Es greift nur nicht.
Was an ihrer Nationalität allerdings nichts ändert. Das Argument ist mir ebenfalls bekannt. Keine einzige Gruppe der Nichtwohnbevölkerung verzerrt das Bild erheblich. Mil. Stationierungskräfte, Geschäftsreisende, Besucher, Pendler erzeugen allenfalls ein Hintergrundrauschen. Die Berufskriminellen, die aus dem Ausland anrücken - tls. als OK - gleichen den Effekt unterdurchschnittlicher Delinquenz der vorgenannten Gruppen wieder aus. Natürlich muss man einen gewissen Abschlag bei den Nichtdeutschen vornehmen. Er fällt nur nicht sonderlich ins Gewicht. Lass es mal 2% sein. Bei Opfern aber werden die nichtdt. Touris stark vertreten sein (Taschendiebstahl).
Seit der PKS 2015 haben wir aber eine gesonderte Auflistung der „Zuwanderer“. Hierunter fallen alle möglichen Nichtdeutschen in versch. Kategorien (16a GG, laufendes Verfahren oder abgeschlossen, GFKler, Geduldete, Subsidiäre und auch Illegale). Nun könnte man die Gesamtzahl (ca. 2 Mio, ?) heranziehen und mit den Nichtdeutschen (Ausländer mit „normalem“ Aufenthaltsstatus) in Relation setzen, um Rückschlüsse zu ziehen. Denn weder sind hier Pendler, noch Besucher oder Sonstige der „verzerrenden Gruppen“ aufgelistet bzw. würden eine signifikante Änderung des Gesamtbildes herbeiführen.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2016/pks-2015.pdf?__blob=publicationFile Auf Seite 74 kann man diesen Vergleich machen.
Aber ich räume unumwunden ein, dass die veröffentlichte PKS allein nicht ausreichend ist. Es werden dort ja auch nicht die Zahlen offengelegt oder wenigstens per EDV-Maske zugänglich gemacht, die eine bessere Berurteilung ermöglichen würden. Erst seit 2016 (PKS 2015) sind erstmals die Zuwanderer aufgeführt, obwohl die Rohdaten (Aufenthaltstatus) IMHO schon lange vorliegen.
Noch ein Hinweis zu den „Verzerrungsgruppen“:
In Hamburg bspw, werden auch die versch. Aufenthaltsgruppen gesondert aufgeführt. http://www.hamburg.de/contentblob/5367864/0ed74d82b0ac529d41b3fa66105ea8f7/data/2016-03-07-bis-pm-dl-gesfssg-pks-2015.pdf Ab S. 28 „Nichtdeutsche Tatverdächtige nach dem Grund des erlaubten Aufenthaltes“. Sieht man sich das Tortendiagramm an, dann kommen Touris, Mil. Stationierungskräfte und Durchreisende gerade mal auf 3,2 %. Schüler und Studenten gehören übrigens zur Wohnbevölkerung und sollten im Zensus auch entsprechend erfasst sein. Selbstredend sind Schulbesuchsgruppen mit sehr kurzfristigem Aufenthalt nicht Teil der Wohnbevölkerung.
Gruß
vdmaster