Mit neuer EVB zur polizei

Hallo, mein auto wurde still gelegt weil keine Versicherung bezahlt… Ja ich weiss… spart es euch.

Ich habe mit der alten Versicherung alles geklärt und alles bezahlt und eine neue evb bekommen.

Nun kam ein Schreiben der Polizei dass ich auch bei denen eine neue evb vorlegen könnte.
Irgendwie blicke ich da nicht ganz durch.
Heisst das ich kann auch zum Revier gehen, dort die EVB angeben und bekomme meine Zulassung sowie die Landesplakette wieder aufs Nummernschild?

Hallo!

nein, für Zulassung( Wiederzulassung nach Stilllegung) von Fahrzeugen ist nur die Kfz-Zulassungsstelle zuständig.

Ich verstehe nicht was das Schreiben der Polizei bedeuten soll. Polizei kann schließlich nicht die Kennzeichen mit neuer Zulassungsplakette versehen. Die haben die dort gar nicht !

Könnte sein, man soll der Polizei nachweisen, das man neue Versicherung hat. Weil die ja ein Strafverfahren deswegen laufen haben.

MfG
duck313

Moin,

die Polizei meldet solche Sachen an die Zulassungsstelle und damit ist für die die Sache eigentlich erledigt. Wie Duck schon richtig geschrieben hat, können die weder neue Plaketten kleben noch Fahrzeugpapiere bearbeiten bzw. drucken.
Zumindest ist das hier in D. so. Oder ist das Fahrzeug in einem anderen Staat zugelassen? Denn mich irritiert der Begriff „Landesplakette“ etwas.

Denn so ganz verstehe auch ich nicht, was die von Dir wollen. Aber solange die nicht von Dir verlangen, dass Du auf jeden Fall noch mal bei denen vorsprechen sollst, würde ich das ignorieren. Auf zur örtlichen Zulassungsstelle und gut ist. Ach so, Fahrzeugbrief nicht vergessen. Wenn das Fahrzeug (zwangs-)stillgelegt ist, dann wirst Du den brauchen.

Beste Grüße
Guido

Hallo,
wurde da was falsch verstanden?
Die Polizei interessiert sich nicht für die evb sondern will nur das Kennzeichen entwerten, wenn z.B. der Wagen auf Privatgrund (Garage) geparkt ist.
Ist dies schon geschehen (also das Kennzeichen entwertet), ist alles in Butter, ansonsten ist der Wagen immer noch zur Fahndung ausgeschrieben.
Duck sagt, es laufe ein Strafverfahren - dies ist mir nicht bekannt. Soll er mal näher erläutern.

Na, fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat. Also gibt es auch eine Anzeige bei der Polizei.

https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html

1 Like

Das ist richtig.
Aber ich bin davon ausgegangen, daß man einen Wagen ohne Versicherungsschutz grundsätzlich nicht mehr fährt. Und dies ist nicht strafbar.