Mit Onlinefreundin treffen

Ich nutze wer-weiß-was.de als wer-meint-was.de.
Sorry, aber es ist mir wichtig.

Meine Tochter (12 Jahre) hat über Internetplattformen wie z.B. Facebook ,Twitter oder sonstiges eine Internetbekanntschaft gemacht.

Mittlerweile Skypen die beiden auch miteinander und es ist augenscheinlich eine gleichaltrige junge Dame auf der anderen Seite der Skypeseite, aber man kann ja nie wissen.

Jetzt meint meine Tochter genau zu wissen mit wem Sie es zu tun hat und möchte von mir die Erlaubnis sich mit Ihr zu treffen und damit nicht genug Sie möchte auch gleich dort schlafen ( 223 km entfernt ).

Eines vorab.
Ich habe es verboten !

Jetzt meine Frage. Was meint Ihr?

Hallo,
also zuerst einmal finde ich es verständlich, dass man bei der Entfernung (223 km) da schlafen will.
Aber ich würde es auch nicht so einfach erlauben.
Ich würde Kontakt mit den Eltern aufnehmen. Denn wer weiß, ob die Tochter (wenn es denn so ist, wie wir mal hoffen wollen) ihre Eltern davon informiert hat.
Nicht, dass die aus allen Wolken fallen.
Wenn mit dieser Bekanntschaft alles i.O. ist, dürfte es kein Problem sein, dass dieses andere Mädchen die Telefon-Nr (nicht per Mail oder so, da könnte ja jeder hinter stecken) ihrer Eltern herausgibt… und dann sieht man weiter, wie das Gespräch läuft.

Hi

Mit gleich „verbieten“ hast du es dir im ersten Moment vielleicht sehr einfach gemacht, aber im zweiten schwer, denn nun wirst du bei deiner Tochter Trotz und Widerstand ernten.

Sinnvoller und zielführender wäre es gewesen, wie unten angesprochen, Kontakt zu den Elternd es Mädchens aufzunehmen. Im Zeitalter der modernen Kommunikation gibt es keine Ausrede mehr dafür! Zwar sind durch das Internet alle etwas telefonscheu geworden wie es scheint, aber das ist letztlich die einfachste Methode zu verifzieren, dass am besagten Zielort a) Eltern und b) die Freundin wirklich existieren.

Dann könnte man auch über den Transport reden, denn die Strecke würde ich eine 12 Jährige jetzt auch nicht allein fahren lassen. Man könnte sich verabreden, dass du sie hinbringst (und gleich gucken kannst, wo die Adresse und die Familie ist) und die Eltern der Freundin sie wieder zurückbringen.

Ja, das ist ein Organisationsaufwand, und genau deshalb sollten solche Aktionen zwischen beiden Eltern abgesprochen werden. Liegt dann Sicherheit auf beiden Seiten vor, kann man sich auch gegenseitig besuchen.

lg
Kate

Hallo,

Mit deinem kategorischen Verbot hast du höchstens erreicht, dass deine Tochter in Zukunft dir nichts mehr sagt und sie sich somit in Gefahr begeben könnte…

Verlang die Kontaktdaten der Eltern. Sprich auch mit der Mutter (Nicht nur mit dem Vater und nicht nur mit dem grossen Bruder). Wenn da eine echte Frau ist, ist das Risiko, das da jemand aus bòser Absicht Kontakt mit jungen Mädchen sucht zwar nicht ganz aus der Welt, aber doch sehr viel geringer.

Ehrlich gesagt würde ich so oder so wissen wollen, mit wem meine Tochter da das Wochenende verbringt. Ich würde die Tochter hinbringen. Und eigentlich glaube ich auch, dass die Gastgeberfamilie eigentlich wissen will, wen sie sich da ins Haus holt.

Da sich da niemand bei dir gemeldet hat, ist dem Braten nicht zu trauen…

Gruss Sama