Hallo Jennifer
Weiß vielleicht jemand wie das nachts mit einem Parkplatz oder
Stellplatz ist? Müssen wir da auf einen Campingplatz, oder
kann man da auch auf öffentliche Parkplätze?
Wie Midir schon geschrieben hat könnt Ihr für ein/zwei Nächte auf öffentlichen Parkpätzen bleiben solange dies
- nicht ausdrücklich durch entsprechende Hinweisschilder verboten ist und Ihr
- vor dem Bus keinen „Dauercampingplatz“ einrichtet. Wieviel dabei noch toleriert wird liegt aber im persönlichen Ermessen des jwlg. Grundstücksbesitzers, Polizisten, …
Weiterführende Infos zum „wilden Zelten/Campen“ findest Du in der FAQ:2190, insb. „…Zelten in der freien Landschaft ist, ausgenommen im Wald, in keinem Bundesland explizit verboten. Und in Deutschland gilt das Rechtsprinzip des Verbotsvorbehaltes. Soll heißen: alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist zunächst erlaubt. Aber ACHTUNG: freie Landschaft ist in Deutschland entweder Privatgrund oder im Eigentum der öffentlichen Hand und in beiden Fällen gelten die Eigentumsrechte des Besitzers denn fremdes Eigentum ist grundsätzlich vor der Einwirkung anderer geschützt (§ 903 BGB). Ob das Land dann Bauer x oder Gemeine y gehört, ist unerheblich. Unabhängig von einer behördlichen Gestattung benötigt man zum Zelten in der freien Natur also stets die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten. Wer ungefragt sein Zelt auf einem fremden Grundstück aufbaut, begeht Hausfriedensbruch.…“
Am einfachsten Ihr fragt in den entsprechenden Gemeinden, Tourismusverbänden, … vorher nach oder aber auch mal bei Bauern, Förster, etc. direkt vor Ort - wir haben die Erfahrung gemacht, daß die meisten nichts dagegen haben wenn man vorher höflich nachfrägt (und sich ordentlich benimmt).
Ansonsten ist vielleicht hier noch was dabei:
Viel Spaß,
max