Mit zu breitem Kfz in Autobahnbaustelle - Unfallhaftung?

Guten Abend,

laut diesem Artikel (http://www.welt.de/motor/article13774601/Wie-die-Pol…) sind die meisten neueren Autos in Deutschland zu breit um bei einer zweispurigen Autobahnbaustelle auf der linken Spur zu fahren (wenn diese nur fuer max. 2 m Breite zugelassen ist).

Wie sieht es denn aus wenn sich ein Unfall ereignet? Hat der Fahrer des zu breiten Fahrzeugs immer eine Mitschuld? Oder kommt es nur darauf an wer den Unfall verursacht hat (z.B. wer ueber die Mittellinie gefahren und den anderen gestriffen hat). Macht es rechtlich einen Unterschied um wieviel das Auto zu breit ist?

Gruss und Dank
Desperado

Hallo Desperado,

nehmen wir einfach an, es passiert ein Unfall … wie soll denn bewiesen werden, wer den Fahrfehler gemacht hat, da man ja in der Regel nicht sofort zum Stillstand kommt. Eine solche „Feindberührung“ passiert ja dann auch sehr schnell und ob nachfolgende Fahrzeuge bzw.deren Fahrer den Unfallhergang gesehen haben … wage ich zu bezweifeln.

Als Laie würde ich sagen, es ist egal, ob der Wagen links 2,0 oder 2,1 m breit ist. Es wird ja auf der linken Spur nicht „linksbündig“ gefahren, sondern mittig im Fahrstreifen oder auch mal nach rechts. Genauso wird es der rechts fahrende machen, er fährt auch nicht „rechtsbündig“, fährt auch mal mittig oder mal links …

moin

Hallo Desperado,

nehmen wir einfach an, es passiert ein Unfall … wie soll
denn bewiesen werden, wer den Fahrfehler gemacht hat, da man
ja in der Regel nicht sofort zum Stillstand kommt. Eine solche
„Feindberührung“ passiert ja dann auch sehr schnell und ob
nachfolgende Fahrzeuge bzw.deren Fahrer den Unfallhergang
gesehen haben … wage ich zu bezweifeln.

dann wird wahrscheinlich jeder seinen Schaden selbst zahlen

Als Laie würde ich sagen, es ist egal, ob der Wagen links 2,0
oder 2,1 m breit ist. Es wird ja auf der linken Spur nicht
„linksbündig“ gefahren, sondern mittig im Fahrstreifen oder
auch mal nach rechts. Genauso wird es der rechts fahrende
machen, er fährt auch nicht „rechtsbündig“, fährt auch mal
mittig oder mal links …

und genau da ist dann der Unterschied, wer mit einem Fahrzeug auf eine Fahrbahn fährt, auf der es nicht fahren darf, hat es natürlich einen erhebliche mitverschuld an dem unfall

Hallo,
die Autos sind nicht zu breit, sondern der Fahrer hat sich an die Vorschrift zu halten. Mit breiteren Fahrzeugen als die oft ausgeschilderten 2m inkl Spiegel und Ladung ist eben rechts zu fahren. Beim Unfall sieht es mit der Schuldfrage unguenstig aus, wenn man irgendwo gefahren ist, wo man gar nicht haette sein duerfen. Allein die Anwesenheit auf der gesperrten Spur kostet bisweilen Strafe schon ohne Unfall.
Gruss Helmut