Mitarbeiter erhält nachträglich ein Gehalt was bedeutet das?

Ich habe am 1.9. bei einer neuen Stelle angefangen zu arbeiten. Bisher, also bei meinem vorherigen Arbeitgeber, habe ich immer zum 30. mein Gehalt bekommen. In meinem neuen Arbeitsvertrag steht drin :„Mitarbeiter erhält nachträglich ein Gehalt“. Mein Gehalt ist bis heute noch nicht auf dem Konto eingegangen. Bis wann muss ich warten? Langsam wird nämlich das Geld knapp und wenn es noch länger dauert, kann ich meine Kosten nicht mehr decken. Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Liebe Grüße

Und das steht da wörtlich so, nichts davor, nichts dahinter zu dem Thema „Gehalt“ ?

Was hindert Dich eigentlich daran, beim Chef, Buchhaltung oder bei Kollegen nachzufragen, was das bedeutet, bedeuten soll ?

MfG
duck313

Nein es steht dahinter nur noch die Höhe des Gehalts. Ich bin mittlerweile wieder aus dem Betrieb raus, da der Vertrag nur auf 4 Wochen befristet war. Ich habe meinen Chef zu Anfang gefragt und er meinte es müsste um den 8.10. auf dem Konto sein. Jetzt habe ich heute nochmal nachgefragt und jetzt hieß es plötzlich er hätte bis zum 15.10. Zeit. Meine Frage stimmt das? Was bedeutet die Formulierung.?

befristet = Zahlung nach Ende der Tätigkeit. Das bedeutet dein „nachträglich“

(Habe ich schon so vermutet)

Es ist offenbar gar kein Lohn pro Woche oder Monat vereinbart ? Dann gäbe es nämlich eine Frist bis zu der gezahlt werden muss.
Ob er sich nun soviel Zeit lassen darf ? Ich weiß es nicht, es ist doch auch fast egal, er macht es ja so.
Du kannst doch kaum was beschleunigen ! Leider.

Bei fest vereinbarten Zahlungsterminen oder einem Monatsgehalt gibt’s gesetzliche Fristen bis zu denen gezahlt werden muss, aber hier ?

MfG
duck313

Du schreibst jetzt diesem Drecksarbeitgeber:
Guten Tag Herr…

Bezugnehmend auf unser Gespräch vom (Datum) teile ich Ihnen mit,dass ich mich gezwungen sehe arbeitsrechtliche Schritte gegn Sie einzuleiten sollte mein Gehalt am 15. 10. 2018 nicht auf meinem Konto eingegangen sein.

Ort, Datum Unterschrift

Der verdient weder ein sehr geehrter noch einen Gruß im Brief. Wenn das wirklich bis vors Arbeitsgericht gehen sollte, Du brauchst in der 1. Instanz keinen Rechtsanwalt!
Viel Erfolg und lass Dich nie wieder auf so eine Formulierung in einem Vertrag, egal welcher Art der ist, ein. ramses90

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Doch es wurde ein Festgehalt vereinbart. Wollte es hier nicht nennen. Deswegen hab ich ja auch noch geschrieben dass da nur noch die Höhe des Gehalts hinter steht.

Ich würde mir den Schritt sparen und direkt zum Arbeitsgericht gehen.

In Verzug befindet sich der AG bereits …

VG
Guido

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Nein.
Das war ein Dienstleistungsvertrag.
Wenn im Vertrag kein Termin für die Bezahlung festgehalten wurde, so gilt die Regelung des BGB:
§ 614 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Das heißt:
Es wurde ein Gehalt für den Gesamtzeitraum vereinbart?
Dann ist nach Leistung der Dienste die Bezahlung fällig.
Also: Die Fälligkeit tritt direkt am Tag nach Beendigung des Dienstes ein.

Und dann möchte ich noch zusätzlich auf §288 Abs.5 BGB hinweisen:
Da die Fälligkeit fruchtlos verstrichen ist, befindet sich der Arbeitgeber bereits im Verzug. Man kann und sollte in dem Brief mit der Mahnung auch gleich die 40€ Verzugsschadenpauschale fordern.

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Ob das im Arbeitsrecht anzuwenden ist, ist leider immer noch strittig.
Verschiedene Arbeitsgerichte haben mal so, mal so entschieden.
Das eigentlich abschließende Verfahren am Bundesarbeitgericht ist leider einvernehmlich beendet worden.
Also ist man nun wieder so schlau wie vorher.

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2018&nr=20900&pos=0&anz=41&titel=Mitteilung_zum_Verfahren_-8_AZR_581/17-(Anspruch_auf_Zahlung_einer_Schadenspauschale_nach§_288_Abs.5_BGB-_Verzug_mit_Entgeltzahlung)

Zinsen und sonstiger Verzugsschaden ist unstrittig.

MfG
duck313

Echt jetzt??? So ein Mist!