Hallo liebe Community, in einer kleinen Firma war jemand angestellt und danach nur noch ein wenig bedeutender
Gesellschafter und wurde dann ohne Vergehen gekündigt und sofort freigestellt und ihm wurde der Schlüssel abgenommen. Sein Problem ist, dass alle seine privaten Daten aus über 15 Jahren auf seinem Arbeitsplatzrechner und auf einem Sicherungsserver abgelegt sind. Ihm wurde es verweigert, seinen Arbeitsplatz-PC zu sichern und seine Daten auf dem Sicherungs-Server zu löschen oder sich auch nur noch einmal an den PC zu setzen.
Seine Befürchtung ist, dass seine privaten Daten eingesehen werden, da die Aussage kam, die Daten haben
da nichts zu suchen. Allen war bekannt, dass er da alle seine privaten Daten auf dem Firmen-PC hatte, da er
privat in der ganzen Zeit keinen eigenen PC hatte.
Aber das kann doch nicht angehen. Es muss doch einen Schutz geben, dass er sofort seine privaten Sachen
mitnehmen kann,wenn er entlassen wird (anderes Thema - ob das mit der Kündigung rechtens ist, muss ja auch noch hinterfragt werden).
Der GF der Firma hat sich auch noch sofort an den PC gesetzt.
Beste Grüße
Markus
Hatte in vorigem Beitrag den Text nicht im Betreff nicht neutral gehalten und daher den Beitrag erneuert.
Markus
Die Entscheidung bezgl. der privaten Nutzung für private Daten wurde nie neu getroffen.
Die Daten waren über vviele Jahre immer auf dem Arbeitsplatz-PC des Mitarbeiters / ehemaligen Inhabers.
Oh, da ist ein TIPP-Fehler drin - richtgig ist: **in "-s-"einer kleinen Firma
Erstmal danke für die vielen Antworten.
Was natürlich bleibt ist die Fragestellung, wie der gefeuerte Arbeitnehmer an seine privaten Daten kommt.
Markus
Laß dir/dem Bekannten von einem Anwalt helfen.
[Beitrag editiert vom www Team Wochenende]
Wie kann man denn einen Gesellschafter feuern?
Warum war der PC nicht mittels Passwort abgesichert?
Warum hat sich der Gefeuerte immer noch keinen Anwalt genommen?
Nicht als Gesellschafter, sondern als Angestellter
Natürlich ist der gesichert. Allerdings ist der Zugang über den Systemadmin möglich.
Wochenende - in der Firma ist der Zugang möglich und für den Exangestellten nicht - und es geht darum, dass sehr sensible private Daten dort liegen.
Markus
Das wird so wohl schon richtig sein, auch ein Dienstwagen darf nicht so ohne weiters privat genutzt werden.
Von einer großen Firma weiß ich, die so mal 200 Mitarbeiter loswerden musste, dass die erst mal ausgesucht wurden, die von 5 Arbeitstagen oft nur 3 Tage anwesend waren, die wurden beim Pförtner abgefangen und durften nicht mehr zu ihrem Arbeitsplatz, einfach aus dem Grunde, dass sie noch mal den PC anmachen können und alle wichtigen Daten der Firma löschen können, oder sonst wie aus Wut Sabotage machen könnten.
Moin,
mal angenommen, man habe das Recht, seine Daten wieder zu bekommen (ich sehe auf Grund der Toleranz der Privatnutzung da durchaus Chancen vor Gericht), wie wertvoll wäre einem denn das?
Denn die Firma würde dann wohl einen IT-Dienstleister mit der Sicherung der Daten und einen internen Sachbearbeiter zum Sortieren von privaten/geschäftlichen Daten beauftragen. Die Rechnung kann da sicher sehr schnell sehr hoch werden.
Vielleicht findest du hier ein paar Informationen
Toll.
Aber was genau hat das mit dem Thema zu tun?
Hi
War das auch der Geschäftsführung bekannt?
Es scheint ja so, daß es hier dann wohl Aussage gegen Aussage steht, ob die Privatnutzung geduldet war. Vielleicht kann man von „üblicher Praxis“ ausgehen, wenn die Privatnutzung stillschweigend geduldet wurde. Aber in meinen Augen läßt sich das wohl nur vor Gericht klären, v.a. die Sicherung wird er nicht so ohne weiteres gelöscht bekommen. Wer will schon je nach Sicherungsmedium (Bänder / DVDs / Festplatten) die Daten der letzten 15 Jahre durchgehen? Das kann teuer werden!
Aber ich versteh auch nicht, daß man sich nicht über die Jahre eine Sicherheitskopie der privaten Daten gemacht hat (USB-Sticks und externe Festplatten gibt es schon länger). Das man keinen eigenen privaten PC hatte, ist wohl eine schwache Ausrede.
lg,
vordprefect
Der Angestellte war bis zu dem Zeitpunkt der Entlassung GF
Der Arbeitspaltz-PC war immer der gleichzeitig genutzte private.
Die Sicherungen wurden auf dem Firmen-Server durchgeführt, wie schon übver viele Jahre.
Hallo,
grundsätzlich muß man als AN davon ausgehen, daß eine private Nutzung des Arbeitgeber-PCs ohne ausdrückliche Genehmigung des AG unzulässig ist - übrigens auch außerhalb der Arbeitszeit.
Ob durch ein Dulden der Privatnutzung durch den AG eine sog. „betriebliche Übung“ entstehen kann, ist in der Fachliteratur sehr umstritten und mW noch nicht höchstrichterlich geklärt.
Aufhellung kann hier nur ein Fachmensch (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vor Ort bringen, der zum Tatbestand alle notwendigen Einzelfallumstände kennt - vor allem auch in Bezug auf den Status des AN bzw. GF bzw. Gesellschafters.
Genauso naiv, wie „sensible“ persönliche Daten auf einem AG-Server zu speichern ist es, in einem I-Net-Forum erhellende Antworten auf komplizierte rechtliche Sachverhalte zu erwarten.
&Tschüß
Wolfgang
Ach, allnetflat, neulich stand es 0:1 für mich, nun, wenn man ein ganz klein wenig um die Ecke denkt, dann kann doch auch der GF, der Chef oder sonst ein Verantwortlicher die gleiche Befürchtung gehabt haben, die lassen sich doch nicht einfach dann so den PC kaputt machen, die sind doch auch nicht aus Tunxdorf ! Meine Antwort ist als reales Beispiel angeführt, wie sowas wo anders gehandhabt wird.
Hallo,
Abgesehen davon, ob die private Nutzung des Firmen-PC gestattet war oder nicht. Der ex-AN musste doch schon vorher damit rechnen, dass seine privaten Daten eingesehen werden. An diesem technischen Aspekt hat sich doch durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nichts geändert.
Oder anders gesagt: der ex-An hat schon immer allen Zugang zu seinen Daten gewährt, die in der Lage waren, diese zu finden.
Grüße
Und jetzt 0:2. Natürlich auch nicht für dich, sondern gegen dich.
Und ebenso natürlich hat das immer noch nichts mit dem Thema zu tun.
Btw., lies mal nach wer der GF ist.
Ja schon…
aber die Sicherungen sind in erster Linie geschäftlicher Natur und auch aus betrieblicher Sicht unabdingbar (Pflicht zur Archivierung - wobei Archivierung nicht immer gleichbedeutend mit Datensicherung).
Außerdem haben immer auch andere Personen Zugriff auf die persönlichen Daten. Mir wäre das als Privatperson zu heikel - egal ob Geschäftsführer od. Angestellter, da ich aus eigener Praxis weiß, wie „hemdsärmelig“ in kleinen Firmen die IT oft gehandhabt wird.
lg,
vordprefect