Mitarbeiter Jubiläumsgeschenk weiterverkaufen

Angenommen alle Mitarbeiter bekommen zum Firmenjubiläum ein Mitarbeitergeschenk mit dem Firmenlogo drauf.

Darf Mitarbeiter X, der mit dem Geschenk nichts anfangen kann, dass Firmenjubiläumsgeschenk, dass eigentlich nur für die Mitarbeiter gedacht war, weiterverkaufen z.B. ueber ebay ?

Danke fuer die Antwort.

Hallo!

M.E. warum nicht? Es ist ein Geschenk und er kann damit anfangen was er möchte. Ist ja schließlich sein Eigentum.

Gruß
Falke

Mit der Deklaration als „Geschenk“ tritt der Vorbesitzer (Schenker) grundsätzlich alle Rechte am „Geschenk“ an den Nachbesitzer (Beschenkter) ab, sofewrn in einem eigenen Schenkungsvertrag (Schenkungsurkunde) nicht irgenwelche Einschränkungen oder anderweitige Bedingungen erwähnt, bzw. festgehalten werden.
Wofern dieses nicht der Fall ist (notariell beglaubigte Schenkungsvereinbarung) kann ergo der Beschenkte mit dem Geschenk nach seinem Gutdünken verfahren.
So meine (rechtlich nicht verbindliche) Ansicht…:wink:)

Geschmackssache
Hallo,
er darf schon, aber es könnte mißverstanden werden:

Zum Beispiel wenn auf dem Geschenk mit dem Firmenlogo noch ein kerniger Spruch drauf ist, wie:

" Firma XYZ ist stolz auf 20-jähriges Bestehen und seine tollen Mitarbeiter"

dann würde ich mich als Chef und auch Kollege fragen, wie es mit der Loyalität und der des Mitarbeiters bestellt ist.

Eine tiefere Mißachtung gibt es kaum, als so was wahrscheinlich Gutgemeintes im Ebay zu verhökern…

Wenn es etwas wirklich Wertvolles ist, und du das Geld brauchst, dann arbeite das Logo und die Beschriftung raus - das Teil wird sich neutral wahrscheinlich sowieso besser verkaufen lassen…

Gruss
Hummel