Warum?
Steuerfrei sind „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 Euro;“
Wie definierst du „Grund“?
„Hier hast du 1500€. Kauf dir was Schönes und kurbele die Wirtschaft an.“
Oder: "Wegen der Mehrkosten durch Klopapierknappheit, dem vermehrten Einsatz des PKW und der Anschaffung von Masken.
Das reicht.
Es handelt sich nicht um den zu zwei Dritteln aus Bundesmitteln finanzierten Bonus an Pflegekräfte, sondern um eine tarfivertraglich vereinbarte Sonderzahlung - bei der in diesem Fall die Bundesländer die Arbeitgeberseite darstellen.
Auch im Bauhandwerk wurden solche "Corona"prämien als Einmalzahlungen vereinbart.
Die "Corona"prämie ist nicht zweckgebunden, es wurde einfach nur die Option geschaffen, mit der Gießkanne steuerfreie Boni auszahlen zu können. Die Mehrwertsteuersenkung war etwas Ähnliches.