Mitarbeiterin fertigt Weihnachtsgeschenke in Eigenregie

Guten Tag,

eine Mitarbeiterin von uns fertigt in Handarbeit Weihnachtsgeschenke für alle Mitarbeiter der Firma gegen Entlohnung. Diese Tätigkeit hat jedoch nichts mit ihrem Berufsfeld zu tun. Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es hier? Kann die Mitarbeiterin eine Honorarrechnung an uns schreiben und wie sieht das dann für sie selbst steuertechnisch aus? Benötigt sie dazu einen Gewerbeschein?

Mit bestem Dank vorab
Sabine S.

Warum nicht Arbeitszeit?
Hallo Sabine,

warum fertigt Sie diese nicht in Heimarbeit zuhause oder gleich in der Firma während ihrer Arbeitszeit? Sie könnte ja in gleicher Höhe Überstunden machen oder gar am Sonntag arbeiten.

Gruß
achim

Frage gestellt und Du hast dazu nichts beizutragen wie diesen Schrott.
Finger von der Tastatur lassen ist oft ungleich hilfreicher.
ramses90

Frage dürfte eher ins Brett Steuerrecht passen.

Benötigt sie dazu einen Gewerbeschein?

Eine selbständige Tätigkeit kann es nicht sein, da sie ja nur für ihren Arbeitgeber tätig ist.
(Scheinselbständigkeit)

Gruß Merger

Hallo Sabine S.,
ich nehme an, die Mitarbeiterin ist in Ihrer Firma (oder irgendwo sonst)  angestellt. Und sie fertigt diese Weihnachtsgeschenke einmal im Jahr.

Sie schreibt also ganz regulär eine Rechnung (ohne MwSt) für die erbrachte Leistung und gibt diese Einnahme aus Nebentätigkeit im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung als Einnahme aus selbständiger Tätigkeit an. So weit so gut.
Wenn dies nun öfter passieren sollte, ist es sinnvoll, das als Gewerbe anzumelden (sie hat plötzlich auch noch viel mehr Möglichkeiten, Ausgaben steuerlich geltend zu machen, das am Rande).
Spätestens dann ist es jedoch mehr als sinnvoll, das ganze Thema  mal mit einem Steuerberater durchzusprechen damit a) alles im grünen Breich ist und b) sie die größtmöglichen Vorteile hat.

Grüße, Peter

Hallo Sabine,
soweit ich das beurteilen kann kann man folgendes machen. Wenn ihr in einem Unternehmen arbeitet wo jeder jeden kennt kann man das Ganze doch auch so, quasi unter der Hand machen mit dem Bezahlen.
Sollte aber alles mit rechten Dingen zulaufen bei Euch muß die Mitarbeiterin eine Rechnung schreiben, zwar ohne Mwst. , aber nur solange Sie unter 17.500 € im Jahr bleibt (wovon ich mal ausgehe !). Sie muß die zusätzlichen Einnahmen auf jeden Fall bei der nächsten Steuererklärung angeben.
Sie kann sich aber auch ganz einfach ein Gewerbeschein besorgen und alles „legal“ machen.
Gruß B.

Dann klär mich auf…
Hallo Ramses,

spricht aus Deiner Sicht etwas dagegen, diese Arbeit als Überstunden im Rahmen des Entgelts zu entlohnen. Bei uns wurde das so gehandhabt, da es organisatorisch für beide Seiten einfacher war. Auch gab es keinen Grund, die genaue tatsächliche Arbeitszeit zu erfassen. Weisst Du da mehr? Dann klär mich gerne auf.

Oder hast Du vielleicht den Hinweis auf den Sonntag missverstanden. Dessen Angabe nur um (falls sie wirklich am Sonntag gearbeitet hat :wink: Steuern zu reduzieren.

Gruß
achim