Hallo,
welche Vorgaben haben Vorgesetze einzuhalten, wenn Mitarbeiter von anderen Mitarbeitern ´angehängt´ werden?
Gruß mki
Hallo,
welche Vorgaben haben Vorgesetze einzuhalten, wenn Mitarbeiter von anderen Mitarbeitern ´angehängt´ werden?
Gruß mki
Hallo mki,
welche Vorgaben haben Vorgesetze einzuhalten, wenn Mitarbeiter
von anderen Mitarbeitern ´angehängt´ werden?
was meinst du mit diesem Begriff? Deinem vorherigen Beitrag (wo ist der eigentlich?) zufolge meinst du womöglich, dass sich andere Mitarbeiter über eine neue Kollegin beschwert haben.
Das ganze ist recht schwierig zu beurteilen. Als Vorgesetze hat man grundsätzlich ein Weisungsrecht gegenüber den Untergebenen. Wenn das Vertrauensverhältnis angekratzt ist, müsste man der Vorgesetzten schon ein konkretes Fehlverhalten vorwerfen können. Das kann alles mögliche sein, es muss aber greifbar sein, damit man es beanstanden kann.
Gruß
Ultra
Auch hallo
Vorgesetze haben nicht nur ein Weisungsrecht, sondern auch Schutzpflichten gegenüber den Untergebenen. Der/die Vorgesetzte hat die ‚angehängte‘ Person also zunächst zu schützen.
Was passieren kann, wenn der Vorgesetzte untätig ist wird in einem härteren Fall behandelt: http://www.anwalt.de/rechtstipps/mobbing-die-strafba…
mfg M.L.