Hallo!
Angenommen A überfährt die Sperrlinie von Bs Behindertenparkplatz um etwa 50 cm.
B heftet eine Selbstklebenotiz - „Danke für die Mitbenutzung…“ - an As Windschutzscheibe.
Könnte A verlangen, dass B das Aufgeklebte wieder entfernt?
Mit Grüßen von Paul W.
Nein, aber B kann A abschleppen lassen.
Gruß Michael
Moin,
Könnte A verlangen, dass B das Aufgeklebte wieder entfernt?
gut möglich. Dem Frieden zuträglicher wäre allerdings, wenn A. sich Gedanken machte, warum ein Behinderter mehr Platz zum Aussteigen braucht und was dem A. das Recht gibt, ihm diesen Platz wegzunehmen - dann käme vielleicht sogar Dankbarkeit dafür auf, dass er nur ein Bapperl auf der Scheibe hat und nicht gleich abgeschleppt wurde.
Gruß Ralf
Hallo,
mit so einer Bagatelle dürfte sich kein Richter abgeben wollen. Strafrechtlich ist es irrelevant, zivilrechtlich erreicht eine solche „Beeinträchtigung“ nicht ansatzweise das Maß, was für ein Rechtschutzbedürfnis erforderlich wäre. D.h. die Sache wird maximal Kosten verursachen, aber nichts bringen.
Andererseits wäre ein entsprechendes Vorgehen ein klassischer Fall juristischen Suizids. Denn es dürfte postwendend eine Anzeige wg. missbräuchlicher Nutzung des Behindertenparkplatzes erfolgen, die dann noch mal zusätzlich ins Geld geht.
Gruß vom Wiz, der sich manches Mal fragt, ob die Leute keine echten Probleme haben
Hallo,
sicher kann er das verlagen! (verlangen kann man viel)
Am besten gleich die Polizei rufen und den Vorgang aufnehmen lassen ( )
hth