Mitbewohner in Quarantäne

Hallo allerseits!

Es stellt sich hier gerade folgendes Problem:

A und B leben zusammen in einer Wohngemeimschaft. A arbeitet im Maschinenbau, B als Kundenberater bei einer Bank (inklusive Rechtsabteilung, Betriebsrat, etc.).

A muss für einen Arbeitseinsatz ins europäische Ausland und nach der Rückkehr für 2 Wochen in Quarantäne.

Der Arbeitgeber von B sagt nun, dass B für diese Zeit ebenfalls in Quarantäne muss, ohne Lohnausgleich. Die Q. kann B abwenden indem belegt werden kann, dass B für diese Zeit z.B. bei Freunden, in einem Hotel oder einer Ferienwohnung wohnt. Etwaige Kosten dafür werden nicht übernommen. Die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, um vom Home Office aus zu arbeiten, wird aus Kostengründen abgelehnt. B sagt, das käme von der Rechtsabteilung der Bank und wäre daher wohl „richtig wegen der Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten und weil die das ja nicht machen würden, wenn das nicht rechtens wäre“.

B ist vollkommen zufrieden bei dieser Bank, würde sowas deshalb gern ohne großes Aufsehen geregelt haben, ein zweiwöchiger Lohnausfall (wie er bei Kollegen von B aus gleichem Grund schon vorkam) wäre aber fatal.

Wie sollten sich A und B in diesem Fall verhalten?

Meiner Meinung nach ist die Regelung der Bank, auf gut deutsch, für’n Arsch. Da es keine rechtliche Grundlage für eine Quarantäne von B gibt, kann der AG auch nicht ohne weiteres den AN unbezahlt in Quarantäne schicken. Eine Fürsorgepflicht besteht zwar unbestritten, aber hat nicht (im Hinblick auf das verweigerte Homeoffice) der Arbeitgeber auch eine Beschäftigungspflicht?

Dazu noch: Wäre es problematisch, wenn B dem AG gegenüber die Auslandsreise von A verschweigt? Meiner Meinung nach eher nein, da A nicht in einem Vertragsverhältnis mit der Bank steht und auch nicht mit B in irgendeiner Art liiert ist (Bruder und Schwester). Eine gesetzliche Quarantänepflicht besteht für B nicht, das kann auch der AG von B nicht einfach anordnen, dennoch würden B durch die Auslandsreise von A finanzielle Nachteile entstehen.

Wie seht ihr das denn?

Gruß,

TheSedated

Ich frage mich die ganze lange Zeit beim Lesen, warum zum Teufel B dem AG davon erzählen sollte oder müsste, was der Mitbewohner A so treibt Der kann reisen, Crack rauchen oder Kanarienvogelsushi essen, das geht den AG von B gar nichts an. Im Traum würde mir nicht einfallen über so etwas auch nur nachzudenken.

Solange A und B nicht Tisch und Bett miteinander teilen und A nicht positiv gestetet ist, hat B mit seiner Quarantäne nichts zu schaffen.

  • Die Quarantäneanordnung gilt nur für ermittelte enge Kontaktpersonen; für Haushaltsmitglieder dieser Kontaktpersonen muss keine Quarantäne angeordnet werden. Allerdings ist es wichtig, dass die Haushaltsmitglieder informiert werden und sich als Kontakte von engen Kontaktpersonen eines COVID-19-Falls an bestimmte Verhaltensregeln im Haushalt halten (www.rki.de/covid-19-quarantaene) sowie ihre eigenen Kontakte minimieren.Ermittelte enge Kontaktpersonen sollten auch ihre eigenen engen Kontakte außerhalb des Haushalts informieren, mit der Bitte ebenfalls auf Krankheitssymptome zu achten und Kontakte zu minimieren, für den Fall, dass die ermittelte enge Kontaktperson vor oder während der Ermittlungen durch das Gesundheitsamt bereits infiziert war und prä- oder asymptomatisch SARS-CoV-2 übertragen hat.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html;jsessionid=F43D6AE427501C08EFB0B82162105DBA.internet101?nn=13490888#doc13516162bodyText10

Und dennoch kann natürlich der Arbeitgeber ein Betretungsverbot für die Betriebsgebäude aussprechen. Nur muß er den Mitarbeiter in der Zeit dann auch bezahlen.

Was ich absolut genauso sehe. Wenn der AG der Meinung ist, den AN in der Zeit nichtmehr in seine Geschäftsräume zu lassen, ist das mMn eine Freistellung, bzw. zumindest einer Freistellung ähnlich. Ohne rechtliche Grundlage für diese Maßnahme hat der AG weiterhin die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Ich frage mich nur, wie eine Rechtsabteilung auf diese Idee kommen kann und warum der Betriebsrat keine Randale schiebt.

1 Like

Jep. In der hier beschriebenen Form kann der Arbeitgeber es sich in den Arsch schieben.

Aber warum sollte man den Ag über diesen Fall überhaupt unterrichten?

Geschwätzigkeit…

Naja, fair ist das schon, nur die Reaktion ist halt kacke. Richtiger wäre gewesen, den MA im Sinne des betrieblichen Infektionsschutzes für zwei Tage zu Hause sitzen und ggfs. irgendetwas arbeiten zu lassen. Man hätte sich im Zweifel auch auf eine Lösung einigen können, bei der beide Zugeständnisse machen. Überstunden abbauen, 50% der Stunden nacharbeiten, wasauchimmer. Nur so, wie gedacht, funktioniert es halt nicht.

1 Like

Das ist doch, anders formuliert, das was der AG da betreibt, nämlich auf Kosten des AN zu agieren und hat mit dieser, Deiner Aussage:

überhaupt nichts mehr zu tun!
ramses90

1 Like

Und Du erkennst zwischen

und

keinerlei Unterschied? Das ist komisch, denn für mich ist das das genaue Gegenteil. So verschieden sind die Geschmäcker.

1 Like

Ich sehe es ehrlich gesagt, auch so wie Ramses.
Dein Vorschlag ist zwar unter Menschen auf Augenhöhe (oder in Betrieben, in denen so etwas wie Augenhöhe funktioniert) sicherlich ein guter, aber so von AG zu AN auf Kosten des AN, obwohl der gar nichts sagen müsste, inakzeptabel, wie ich finde.
Ausserdem:

Entgegenkommen? Scheint hier nicht zu funktionieren.

Wenn der AN dann also schon etwas sagt, obwohl er nicht muss, dann darf das keinerlei negative Konsequenzen für ihn haben, schon gar nicht nacharbeiten.Warum sollte An hier Zugeständnisse machen? Die Rechtslage scheint doch eindeutig zu sein.

1 Like

Schritt 1: AN teilt freundlicherweise mit, daß er eine enge Kontaktperson einer Person aus einem Risikogebiet ist.
Schritt 2: AG sagt, daß es besser sei, er bliebe zu Hause.
Schritt 3 (optional und beispielhaft): AG schickt dem AN 15 Kisten Büroklammern, die er in den zwei Wochen nach Farbe sortieren soll.
Schritt 4 (ggfs. statt oder in Ergänzung zu Schritt 3): AG fragt, ob der AN bereit sei, einen Beitrag in Form von Überstundenabbau, Nacharbeit oder ähnlichem zu leisten. AN stimmt zu oder lehnt ab.

Genau so steht es oben. Man muß es nur lesen und verstehen wollen.

2 Like

Und dann gilt:

?

Der Unterschied ist doch der, dass der AN in keiner Weise zu irgendetwas verpflichtet ist. Es wäre umsichtig, Beschied zu sagen und was auch immer der AG dann entscheidet, sollte nicht zu seinen Lasten gehen.

Was soll das denn schon wieder? Wem nutzen solche Formulierungen?

1 Like

Die Frage ist doch vielmehr, warum ich nun den dritten Artikel schreibe, in dem ich erkläre, was ich oben schon längst geschrieben habe. Es stand da:

Und ich habe auch den AG noch deutlich für seine Verhalten kritisiert:

Und jetzt wird darüber palaviert, daß ich schrieb, daß man sich vielleicht auch noch hätte auf eine Lösung einigen können:

Ich Idiot! Wie komme ich darauf, daß es möglich sein könnte, daß sich AG und AN auf etwas verständigen. Eine einvernehmliche Lösung. Völlig absurd, natürlich. Hätte ich bloß geschrieben, daß das Recht klar auf Seite des AN steht. Oh wait!

Da schrieb ich doch tatsächlich, daß das Recht auf Seiten des AN. Laut und deutlich.

Worüber diskutieren wir hier gerade? Darüber, daß ich schrieb, daß das Recht auf Seiten des AN steht und man sich trotzdem auf einen Mittelweg hätte einigen können? Falls ja: warum?

Warum sollte man daran denken als AN in einem konkreten Fall, in dem der AG schon gezeigt hat, dass er zu keinem Entgegenkommen bereit ist?

Warum?
In anderen Fällen mag Deine Lösung immer die erste und beste sein, auch, weil man wohl davon ausgehen darf, wenn man die Dinge auf diese wirklich gute Art regeln kann, dass an anderer Stelle auch mal der AG entgegen kommt, obwohl er es nicht müsste.
Aber hier sieht es nicht danach aus?

1 Like

Die Bereitschaft zum Entgegenkommen ändert sich vielleicht, wenn er der Unrichtigkeit seines Standpunktes gewahr wird. Und es ist meinem Text auch zu entnehmen, daß er im Konjunktiv formuliert ist. Damit wollte ich ausdrücken, daß es klüger gewesen wäre, ggü. dem MA ein Betretungsverbot bei voller Bezahlung auszusprechen und DANN zu versuchen, einen Kompromiß auszuhandeln.

Ok, so verstehe ich das.
Es war für mich zunächst nicht deutlich, wie Du es meinst. Mit der Erklärung nun schon.
Dieses Vorgehen wäre ein guter Rat für AG für zukünftige ähnliche Fälle.
Hier war das Kind ja schon in den Brunnen gefallen und der AG hat nicht klug gehandelt.
(Ich als AN hätte mich dennoch für das Betretungsverbot Aus Ende entschieden, ausser das Verhältnis ist so gut, dass ich wüsste, man kommt sich immer wieder von beiden Seiten aus entgegen. So wie es sein sollte aber leider nicht immer ist.)