Mitbewohner ohne Vertragsverhältnis möchte Wohnung übernehmen - und wird vom Eigentümer abgelehnt

Hallo liebe www-ler,

angenommen, ein Mieter möchte sich selbstständig machen, wird aufgrund dessen ein unregelmäßiges Einkommen haben und sucht sich einen Mitbewohner.

Der Vermieter stimmt dem Mitbewohner zu. In den Mietvertrag soll der Mitbewohner nicht aufgenommen werden, nur den Personalausweis verlangt der Vermieter und bringt ein entsprechendes Klingelschild an. Der Mitbewohner meldet sich um und die Miete geht zu 100 % von seinem Konto ab. Der Mieter gibt dem Mitbewohner anteilig Miete, wie es grad möglich ist. Mieter und Mitbewohner sind befreundet, deshalb diese Regelung.

Nun möchte der Mieter in eine andere Stadt ziehen und den Mietvertrag kündigen. Damit der Mitbewohner in der Wohnung bleiben darf, sollte sich dieser beim Vermieter bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sind überdurchschnittlich gut (Gehalt, ungekündigte & unbefristete Stellung etc.).

Heute kam nun die Absage vom Vermieter, dass der Eigentümer keiner Vertragsübernahme zustimmt.

Was hat der Mitbewohner für Möglichkeiten, um in der Wohnung bleiben zu können bzw. einen Mietvertrag zu bekommen?

  • Die Wohnung wurde noch nicht vom Mieter gekündigt.
  • Der Mitbewohner wohnt seit knapp 2 Jahren dort; die Miete geht seitdem zu 100 % von seinem Konto ab.
  • Der Mitbewohner hat einen GdB von 100, falls das relevant sein sollte.

Herzlichen Dank für eure Hilfe!
Susi

Hallo,

da der Mitbewohner nicht Mieter ist und der Vermieter nicht gezwungen werden kann, einen bestimmten (Nach)Mieter zu akzeptieren kann, keine.

Gruß
C.

Gegen den Mieter wird er wohl nichts haben, allein der Altvertrag mit der alten Miete wird ihn ggf. stören.

Ein Vermieter kann nur unter bestimmten Umständen gezwungen werden, einen neuen Vetragspartner zu akzeptieren.
Man müsste den Mitbewohner heiraten und anschließend sterben.

Vielleicht fragt man den VM einfach mal, unter welchen Umständen er einen Vertrag mit dem Mitbewohner eingehen würde?

Das kann relevant sein, wenn nämlich der Vermieter dem Mitbewohner kündigen wollte.
Dieser hätte es dann leichter, sich unter Berufung auf §574 BGB gegen die Kündigung zu wehren.
Möglicherweise ist das der Grund für die Ablehnung - was natürlich niemand zugeben wird.

Vielleicht hilft ein freundliches Gespräch mit dem Eigentümer weiter.

Gruß,

Kannitverstan

Der Mitbewohner hat keinen Vertrag mit dem Vermieter. Was soll denn da bitte gekündigt werden?
Gruß
anf

Erbsenzähler! :wink:
WENN er einen Vertrag HÄTTE natürlich!
Beachte auch die Konjunktive in meinem ursprünglichen Artikel.

Gruß

Kannitverstan

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Der Mietvertrag ist in der Tat schon sehr alt. Der Mitbewohner würde ja einen neuen Vertrag mit einer neuen Miete akzeptieren…

Danke für den Hinweis, den Grund zu erfragen. Das wird der Mitbewohner machen.

Der Vermieter weiß nicht, dass der Mitbewohner aufgrund einer Erkrankung einen GdB hat. Ich dachte nur, vielleicht könnte es relevant, dass ein Mitbewohner - der kein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter hat - aufgrund dessen nicht einfach auf die Straße gesetzt werden kann.

Könnte der Mieter dann das Mietverhältnis so weiterlaufen lassen (als Zweitwohnsitz)? Oder könnte der Vermieter nun sagen, der Mitbewohner muss ausziehen? Gekündigt wurde die Wohnung ja bisher noch nicht.

Der Mieter setzt sich doch selber auf die Straße, indem er den Mietvertrag kündigt.
Gruß
anf

Es ist halt einfach so: wenn das Mitverhältnis mit dem Hautpmieter endet, endet automatisch auch das Untermietverhältnis, um das es sich faktisch handelt, wenn der Mitbewohner nicht Lebenspartner des Hauptmieters ist und mit im Mietvertrag steht. Das heißt: wenn der Vermieter nicht an die betreffende Person vermieten will, weil ihm die Nase nicht gefällt, kann diese nicht das Geringste dagegen tun.

Dazu gibt es hier was zu lesen:


Gruß
anf

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Der Mieter hat ja eine neue Wohnung in der neuen Stadt. Nur der Mitbewohner nicht, weil dieser gern in der Wohnung bleiben möchte, in der er seit 2 Jahren wohnt…

Dann bleibt er eben wohnen.
Man muss es dem Vermieter ja nicht auf die Nase binden, das der Hauptmieter ausgezogen ist.
Also nicht kündigen, einfach so laufen lassen.

Ähm - nein. Der Untervermieter muss seinem Untermieter fristgerecht kündigen, sonst macht er sich diesem und dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig. Einen Automatismus gibt es da nicht.
Gruß
anf

Der Mieter hat ja den Vermieter angesprochen, dass er in eine andere Stadt ziehen möchte und dass der Mitbewohner die Wohnung gerne übernehmen möchte. Daraufhin sollte sich der Mitbewohner beim Vermieter bewerben.

Der Vermieter hat dann mitgeteilt, dass der Eigentümer weder einer Vertragsübernahme, noch einem neuen Mietvertrag zustimmt. Vielleicht ist ja geplant, die Wohnung zu sanieren und Eigentum draus zu machen. Aber das ist reine Spekulation.