Ich bin Erbin zu 50%. Mein Miterbe reagiert auf nichts, ist nicht erreichbar! Mein Problem ist, dass es eine Reihe von Gläubigern gibt, die mir im Nacken sitzen und mir schon angedroht haben, mich persönlich haftbar zu machen - für einige tausend Euro insgesamt! Geld ist in der Erbmasse ausreichend vorhanden - aber ich habe nur mit ihm zusammen Zugriff darauf, er müsste nur Papiere auf der Bank unterschreiben, dann wäre alles geregelt, aber dazu kommt es einfach nicht. Ich bin absolut hilflos und ratlos und habe auch Angst vor den Gläubigern…
Gläubiger des Verstorbenen (Nachlassgläubiger) oder Gläubiger denen Du verpflichtest bist?
Schalt einen Rechtsanwalt ein. Allein wirste mit dem nicht fertig, der spekuliert darauf, dass Du das Erbe ablehnst wegen der Gläubiger die scheinbar nur Dir und nicht ihm im Nacken sitzen.
ramses90
Hallo.
Anwalt ist der absolut richtige Tip. Der kennt sich da aus und regelt alles für dich. Die Probleme hast du dann alle vom Hals.
Gruß
Vorausgesetzt der Miterbe kann / darf überhaupt (noch) reagieren: (Fach-)Anwaltskanzlei für Erbrecht (und evtl. Insolvenzrecht). Weiterhin sind die Ansprüche auf Legitimität zu überprüfen und evtl. können hemmende Gründe geltend gemacht werden (wobei den Gläubigern aber auch andere Gläubiger „im Nacken sitzen“ können)
Es sind Gläubiger meiner verstorbenen Freundin, und es geht um ihre Pflege im Heim, Transporte mit der Feuerwehr , große Laboruntersuchungen und solche Dnge, die nach ihrem schweren Unfall angefallen sind. Die Forderungen sind alle berechtigt!
Also du hattest eine Freundin, die verstorben ist, und die du zu 50 % beerbt hast. Wer ist der Miterbe und warum ist er nicht greifbar? Warum sitzen dir die Gläubiger (nur) dir und nicht (auch) ihm im Nacken?
Hast du einen Erbschein?
Was spricht dagegen, dich an einen Anwalt zu wenden, wie dir bereits empfohlen wurde? Wenn genug Erbmasse vorhanden ist, kann er auch daraus bezahlt werden.
Das Nachlassgericht hat allen Gläubigern meinen Namen plus Anschrift genannt, der Miterbe wird praktisch nicht einbezogen. Der Miterbe hat ständig das Telefon ausgeschaltet, reagiert nicht auf Textnachrichten und öffnet auch nicht die Tür. Einen Erbschein habe ich nicht, brauche ich aber auch nicht (glaube ich), und die Frist dafür ist längst abgelaufen. Ich werde mich wohl jetzt an eine Anwältin für Erbrecht wenden!
Das ist die sinnvollste Variante. Die kann sich dann auch um den Miterben kümmern.
Mehrer Erben haften als Gesamtschuldner. D.h. die Gläubiger dürfen sich einen Erben aussuchen, und der kann dann schauen, wie er im Innenverhältnis zu den übrigen Erben einen Ausgleich herbei führt. So ist nun mal die Rechtslage. Und wen würdest Du Dir als Gläubiger aussuchen, wenn ein Miterbe sich tot stellt?
Wenn es kein notarielles Testament gibt, wird man den zur Auflösung von Konten und zur ggf. notwendigen Umschreibung von Immobilien, … schon brauchen. Zudem könnte der hier ein Schritt auf dem Weg zur Lösung sein. D.h. wenn der Miterbe auch auf „wohlmeinenden Worte“ eines Anwalts nicht reagiert, der ihm klar macht, dass er hier mitzuspielen hat, und ansonsten die Kosten aller Maßnahmen zu tragen hat, die ihn gefügig machen, könnte man einen Teilerbschein beantragen, mit dem man zwar nicht seinen Teil des Erbes in eigener Hoheit bestimmen und abteilen kann, aber zumindest in der Lage wäre notwendige Maßnahmen zur Verwaltung des Erbes zu ergreifen, wie z.B. die Gläubiger aus dem vorhandenen Guthaben zu befriedigen. Ganz abgesehen davon, gibt es keine Frist zur Beantragung eines (Teil-)erbscheins.
Weil sie es sich einfach machen,Gesamtschuldnerschaft. Gibt es mehrere Erben kann man sich mit seinen Forderungen auch an einen allein halten. Jeder schuldet alles, alles andere müssen die Erben intern klären und verrechnen.
Die Theorie kenne ich, meine Frage war eher, warum sie es nicht erstmal bei beiden überhaupt versuchen. Das wäre meine persönliche Vorgehensweise, wenn jemand Schulden bei mir hätte.
Man weiß doch gar nicht, ob sie es nicht da auch bereits versucht haben, aber an der Ignoranz des Miterben einfach gescheitert sind. Sie werden nicht unbedingt bei der Kontaktaufnahme erwähnen, dass sie es bereits anderweitig versucht haben. Auch ist mir aus der Sachverhaltsdarstellung noch nicht mal klar, inwieweit die aktuelle Adresse des Miterben dem Gericht (und hierüber dann auch den Gläubigern) überhaupt bekannt ist. Nur weil die Miterbing weiß (zu wissen meint), wo man aktuell klingeln muss, heißt das ja nicht, dass dem Gericht diese Adresse auch bekannt ist. Kann ja durchaus seim, dass die Erben im Testament ohne Adresse stehen, oder da eine inzwischen veraltete Adresse genannt war, und der Miterbe sich nicht offiziell umgemeldet hat. Kommt alles vor.
Das stimmt allerdings auch.