Mitfahren im Kofferraum, freiwillig, strafbar?

Hallo,

ist in einem PKW (Limousine) das Mitfahren im Kofferraum stafbar für dan Fahrer wenn der Mitfahrende unbedingt im Kofferraum mitfahren will? Sitze außer dem Fahrersitz sind frei.
Oder muss ich denjenigen erst über die rechtlichen Konsequenzen beleehren dass er sich eigentlich anzuschnallen hat? Zwingen kann man ja selbst keinen dazu. Aber soweit ich weiß muss nach dieser Belehrung der Mitfahrende das selbst blechen. Stimmt das so?

Hallo,

ist in einem PKW (Limousine) das Mitfahren im Kofferraum
stafbar für dan Fahrer wenn der Mitfahrende unbedingt im
Kofferraum mitfahren will? Sitze außer dem Fahrersitz sind
frei.

Nein, es ist nur eine Ordnungswidrigkeit…so lange der Kofferraumbeifahrer nicht verletzt wird. Erst dann mutiert die Owi zur Straftat.

Oder muss ich denjenigen erst über die rechtlichen
Konsequenzen beleehren dass er sich eigentlich anzuschnallen
hat?

Nein, Belehrung überflüssig und unnütz, er hat sich anzuschnallen oder man darf ihn nicht mitnehmen.

Zwingen kann man ja selbst keinen dazu.

Nein, aber man kann ihn rausschmeißen, oder?

Aber soweit ich
weiß muss nach dieser Belehrung der Mitfahrende das selbst
blechen. Stimmt das so?

Nein.

smalbop

Dankeschön :smile:

Ha wenns weiter nichts ist^^

also muss ich entweder 5€ zahlen wegen:
Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen

oder eben 30€:
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt.

Wobei bei so einem Blödsinn wohl eher die 30 fällig wären *g*

Nochmals danke :smile:

oder eben 30€:
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht
angelegt.

Im Kofferraum ist kein Sicherheitsgurt vorgeschrieben. :wink:

smalbop

1 Like

Neben der OWi würde mich noch der (vermutlich) verlorene Versicherungsschutz brennend interessieren, wenn ich der Fahrer wäre …

Gruß,
Bombadil2

Ha wenns weiter nichts ist^^

Ugh.

  • §21(2) Personenbeförderung

  • §22 Ladung

  • §1(2) Gefährdung Anderer

Aga,
CBB

ja das sollte man dabei echt nicht vergessen. Stellt sich die Frage was ist schlimmer: a) jemanden aus seinem eigenen Auto zu zerren bzw. aus seinem eigenen Kofferraum und dabei handgreiflich werden muss oder den Versicherungsschutz zu verlieren da kommt es wohl auf die Risikoaversion eines jeden einzelnen an.
Aber denke statt nur 5€ werden es am ende 80€ und 3 Punkte wegen der falschen Besetzung im Fahrzeug.

Nachfrage: Mitfahren im Kofferraum, freiwillig,
Hallo Bombadil2,

es würde mich sehr interssieren, ob das

(vermutlich) verlorener Versicherungsschutz

wirklich so ist ?? Ich denke, Du meinst hier die Kfz-Haftpflicht ??

Gruß und danke schon mal für Deine Anwort.

Udo

Hallo,

Stellt sich die
Frage was ist schlimmer: a) jemanden aus seinem eigenen Auto
zu zerren bzw. aus seinem eigenen Kofferraum und dabei
handgreiflich werden muss

Wieso das denn?
Man fährt einfach nicht los.

oder den Versicherungsschutz zu
verlieren da kommt es wohl auf die Risikoaversion des Einzelnen an

Oder darauf, wie man sich selbst Gehör verschafft und wie man sich zu Verhalten von anderen zwingen lässt.

Gruß
Elke

Hallo,

Stellt sich die
Frage was ist schlimmer: a) jemanden aus seinem eigenen Auto
zu zerren bzw. aus seinem eigenen Kofferraum und dabei
handgreiflich werden muss

Wieso das denn?
Man fährt einfach nicht los.

Ok wird Zeit für die knallharte Wahrheit. Was wenn das jemand unbedingt will im Kofferraum mit zu fahren und es mein „Auftrag“ ist die Nummer abzuziehen.*lach*

Verrückte Welt!

oder den Versicherungsschutz zu
verlieren da kommt es wohl auf die Risikoaversion des Einzelnen an

Oder darauf, wie man sich selbst Gehör verschafft und wie man
sich zu Verhalten von anderen zwingen lässt.

Gruß
Elke

Neben der OWi würde mich noch der (vermutlich) verlorene
Versicherungsschutz brennend interessieren, wenn ich der
Fahrer wäre …

Hallo,

guter Hinweis.

„Verloren“ geht der Versicherungsschutz nicht, da man von einer Gefahrerhöhung noch nicht ausgehen kann und die sog. grobe Fahrlässigkeit in der K-Haftpflicht kein Ausschlussgrund ist.

Allerdings trifft den Geschädigten sehr wahrscheinlich eine Mitschuld im Falle eines Pers.-Schadens… und bei nur 50% eines Schmerzensgeldes od. eines Verdienstausfalls kann sich der Spaß auch auf mehrere 100.000 EUR summieren. Aber das muss ja den Schädiger nicht irritieren.

Grüße, M

Hallo

Im Kofferraum ist kein Sicherheitsgurt vorgeschrieben. :wink:

Aber die Ladung muß doch gesichert sein! Also Spannbänder oder formschlüssige Verfüllung der Hohlräume.

Hans