Gibt es rechtliche Gründe, die verhindern würden, eine Mitfahrgelegenheit (blablacar) nur voraussetzlich einer erfolgten Doppelimpfung anzubieten, oder gilt auch hier das „Hausrecht“?
Beim Portal selber habe ich dazu nichts gefunden.
Gruß,
farout
Gibt es rechtliche Gründe, die verhindern würden, eine Mitfahrgelegenheit (blablacar) nur voraussetzlich einer erfolgten Doppelimpfung anzubieten, oder gilt auch hier das „Hausrecht“?
Beim Portal selber habe ich dazu nichts gefunden.
Gruß,
farout
Ich vermute mal stark, dass der Anbieter der Mitfahrgelegenheit wie beim „Hausrecht“ selber bestimmen kann, wen er mitzunehmen bereit ist. „Nur Leute mit Doppelimpfung“ ordne ich genauso ein wie "nur weiblich (oder männlich oder divers) oder „Nur Träger einer blauen Zipfelmütze und karierter Hose“.
LG
Amokoma1
Hast Recht, das wäre tatsächlich entsprechend! Ich mach´s einfach mal.
Es ist so nett, Leute mitzunehmen, die Fahrten sind immer kurzweiliger.
Danke!
farout