richtig. Ok, erscheint klar. Nur ist es eine Frage der Bequemlichkeit…
Was gibt es für Strafen, wenn man bei einer regulären
Verkehrskontrolle den Fahrzeugschein nicht dabei hat?
Praktisch alle Polizeidienststellen haben Zugriff auf den Datenbestand des KBA.
Somit lassen sich die Halterdaten auch so feststellen. (Wenn nicht gerade erst frisch angemeldet, soweit ich weiß. Auf den stets aktuellen Datenbestand der örtlichen Zulassungsstelle hat meines WIssens nur die örtliche Kreispolizeibehörde Zugriff.)
Ob man nun zum Verwarnungsgeld verdonnert wird oder nicht, dürfte auch an der Tagesform des Polizisten und der eigenen Freundlichkeit liegen.
Auf Kopien reagieren die aber eher missmutig, da diese den Anschein vermitteln, man führe absichtlich keine Original-Papiere mit sich. Da ist ein ehrliches „MIst, liegt in meiner anderen Handtasche zu Hause“ wohl besser als ein selbstsicheres „Ich hab hier aber eine beglaubigte Kopie!“ - welche ja wertlos ist, da sie nur sagt, dass zum Zeitpunkt des Kopierens das Fahrzeug mal auf den dort bezeichneten Halter zugelassen war.
Bei einigen Organisationen und Firmen (wie bei mir auch) hat es sich bestens bewährt, den Fahrzeugschein in einem Schlüsseltäschchen am Fahrzeugschlüssel aufzubewahren. Da schiebe ich zusätzlich eine Plastikscheibe dazu, die die Größe des Scheins hat. So ist das Täschchen stabiler und der Schein verknittert nicht.