Mitführpflicht Fahrzeugschein - Folgen/Alternativen

Moin,

ist man verpflichtet, den Fahrzeugschein immer im KfZ mitzuführen? Oder reicht eine Kopie? Was kann passieren, wenn das Auto gestohlen wird und der Fahrzeugschein befand sich im Auto?

Hintergrund: Der Halter/Fahrer eines Autos registriert in seiner näheren Umgebung mehrere Fahrzeugdiebstähle. Ihm wird von Verwandten/Bekannten geraten, dass der Fahrzeugschein nicht im Kfz liegen sollte.

Danke für eure Hilfe

Cheers Topper

Hallo,

ist man verpflichtet, den Fahrzeugschein immer im KfZ
mitzuführen?

ja

Oder reicht eine Kopie?

nein

Was kann passieren, wenn
das Auto gestohlen wird und der Fahrzeugschein befand sich im
Auto?

Der Dieb kommt möglicherweise unbehelligt durch eine Kontrolle

Hintergrund: Der Halter/Fahrer eines Autos registriert in
seiner näheren Umgebung mehrere Fahrzeugdiebstähle. Ihm wird
von Verwandten/Bekannten geraten, dass der Fahrzeugschein
nicht im Kfz liegen sollte.

richtig

Gruß,
Woody

Hallo,

ist man verpflichtet, den Fahrzeugschein immer im KfZ
mitzuführen?

ja

Oder reicht eine Kopie?

nein

Danke für die klaren Antworten. :wink:

Was kann passieren, wenn
das Auto gestohlen wird und der Fahrzeugschein befand sich im
Auto?

Der Dieb kommt möglicherweise unbehelligt durch eine Kontrolle

Können dem Halter noch weitere Nachteile entstehen wie Wegfall des Versicherungsschutzes, Strafzahlungen,… wenn er den Schein im Auto lässt und es zum Diebstahl kommt?

Hintergrund: Der Halter/Fahrer eines Autos registriert in
seiner näheren Umgebung mehrere Fahrzeugdiebstähle. Ihm wird
von Verwandten/Bekannten geraten, dass der Fahrzeugschein
nicht im Kfz liegen sollte.

richtig. Ok, erscheint klar. Nur ist es eine Frage der Bequemlichkeit… :smile:

Was gibt es für Strafen, wenn man bei einer regulären Verkehrskontrolle den Fahrzeugschein nicht dabei hat?

Gruß,
Woody

Hallo!

Das haben Gerichte schon entschieden, Versicherung muss bei Diebstahl zahlen, auch wenn Kfz-Papiere im Wagen lagen(unsichtbar! in Handschuhfach/hinter Sonnenblende)
Da der Dieb das nicht vorher weiß, kann er ja auch nicht den Diebstahl daraufhin extra abstellen.
Es wäre also Zufall, wenn er Papiere findet.
VS muss haften.

Wenn man Kfz-Papiere oder FS bei Polizeikontrolle nicht vorweisen kann, kostet das ein Verwarnungsgeld. Früher 10 €, ich weiß nicht ob noch aktuell.

MfG
duck313

1 Like

Hallo,
also ich würde den Fahrzeugschein grundsätzlich nicht um Auto liegen lassen !
Wo denn, im Handschuhfach oder direkt neben der Parkscheibe ?
Und den Brief am besten daneben legen ! (kopfschüttel)
Sowas gehört an den Körper und nicht ins Auto, wenn ich zB ein Auto klaue und finde den Schein, bin ich bei jeder Kontrolle fein raus !

Gruss Ralli

Hallo,
also ich würde den Fahrzeugschein grundsätzlich nicht um Auto
liegen lassen !

Das habe ich ja auch nicht gefragt… !(kopfschüttel)!

Wo denn, im Handschuhfach oder direkt neben der Parkscheibe ?
Und den Brief am besten daneben legen ! (kopfschüttel)

Wer hat hier vom Fahrzeugbrief gesprochen??? Den muss man nicht mitführen, als Eigentumsnachweis liegt der dann natürlich auch nicht im Auto… !(kopfschüttel)!

Sowas gehört an den Körper und nicht ins Auto, wenn ich zB ein
Auto klaue und finde den Schein, bin ich bei jeder Kontrolle
fein raus !

Ich wollte gern wissen, zu was man verpflichtet ist! Oder welche Strafen zu erwarten sind. Für moralische Hinweise hätte ich mich an ein anderes Brett gewandt.
Trotzdem danke, dass ich jetzt weiss, was du gemacht hättest. :wink:

Gruss Ralli

4 Like

Danke, diese Antwort hilft mir weiter! :smile:

Hi,
ich kann Dir nicht wirklich helfen, aber ich muss das einfach schreiben:

Ein Kumpel fuhr auch immer mit der Kopie im Handschuhfach rum, so auch als er mit dem Auto Urlaub in der Türkei machen wollte.

Er ist bis an die bulgarische Grenze gekommen… wir schütteln uns heute noch vor Lachen.

Gruß

P.S.: Der Brief ist übrigens KEIN Eigentumsnachweis, wie Du weiter unten schreibst.

Hallo,

ja, ein Fahrzeugbrief und der Führerschein muss mitgeführt werden. Ich wechsle ständig meine Taschen, deshalb habe ich Kopien von beiden gemacht und bei unserem Ortsamt bestätigen lassen. Sie liegen im Handschuhfach. Bei Verlangen kann ich bei der Polizei die Originale nachträglich vorlegen.

Gruß von Irmgard

N’Abend,

Sowas gehört an den Körper und nicht ins Auto, wenn ich zB ein
Auto klaue und finde den Schein, bin ich bei jeder Kontrolle
fein raus !

… auch, wenn nach dem Fahrzeug bereits gefahndet wird?

MfG, Marius

1 Like

Eine blinde Ente findet auch mal ein Korn
Hallo!

Danke, diese Antwort hilft mir weiter! :smile:

Das löst bestimmt Freude aus, weil es so selten zutrifft…

Sogar das Verwarngeld ist richtig angegeben. Nr. 174 BKatV.

richtig. Ok, erscheint klar. Nur ist es eine Frage der Bequemlichkeit… :smile:

Was gibt es für Strafen, wenn man bei einer regulären
Verkehrskontrolle den Fahrzeugschein nicht dabei hat?

Praktisch alle Polizeidienststellen haben Zugriff auf den Datenbestand des KBA.
Somit lassen sich die Halterdaten auch so feststellen. (Wenn nicht gerade erst frisch angemeldet, soweit ich weiß. Auf den stets aktuellen Datenbestand der örtlichen Zulassungsstelle hat meines WIssens nur die örtliche Kreispolizeibehörde Zugriff.)

Ob man nun zum Verwarnungsgeld verdonnert wird oder nicht, dürfte auch an der Tagesform des Polizisten und der eigenen Freundlichkeit liegen.

Auf Kopien reagieren die aber eher missmutig, da diese den Anschein vermitteln, man führe absichtlich keine Original-Papiere mit sich. Da ist ein ehrliches „MIst, liegt in meiner anderen Handtasche zu Hause“ wohl besser als ein selbstsicheres „Ich hab hier aber eine beglaubigte Kopie!“ - welche ja wertlos ist, da sie nur sagt, dass zum Zeitpunkt des Kopierens das Fahrzeug mal auf den dort bezeichneten Halter zugelassen war.

Bei einigen Organisationen und Firmen (wie bei mir auch) hat es sich bestens bewährt, den Fahrzeugschein in einem Schlüsseltäschchen am Fahrzeugschlüssel aufzubewahren. Da schiebe ich zusätzlich eine Plastikscheibe dazu, die die Größe des Scheins hat. So ist das Täschchen stabiler und der Schein verknittert nicht.

Hallo,

ja, ein Fahrzeugbrief …muss mitgeführt werden.

nein, das muss er nicht und das sollte er auch nicht.
Gruß
Testare_

Hallo Testare,

Du hast ja so recht, ich meinte natürlich den „Fahrzeugschein“. Der Brief darf zuhause bleiben!

Grüße und ein schönes WE
Irmgard

Hi
Kopien gelten grundsätzlich nicht.
Es müssen die Originale mitgeführt werden.
Wenn bei einer Kontrolle die Pol. nichts sagt, so ist das deren ermessen - man darf sich aber nicht darauf berufen.

Gruß
HaweThie

Sogar das Verwarngeld ist richtig angegeben. Nr. 174 BKatV.

Wobei gerade bei dieser Ordnungswidrigkeit sehr viele Beamte auf eine kostenpflichtige Verwarnung verzichten.

Guten Tag,

so was ich in der Fahrschule gelernt.

Der KFZ - Zulassungschein ist stets im Orginal auf Verlangen der Polizei
vozuweisen.
Es ist die Eigenverantwortung des Fahrzeughalters, wie er den Zulassungs-Schein
sicher aufbewahrt.

Passieren kann insofern nichts, weil es ja gesetzliche Vorschrift ist, den Fahrzeugschein immer mitzuführen. Somit kann Dir auch kein Strick draus gedreht werden, wenn der mitgestohlen wird. Denn  Und das Auto ist so oder so weg - das ist das Schlimmere.

Du kannst den natürlich auch zusammen mit Deinem Führerschein bei Dir tragen - den FS muss man ja auch immer dabeihaben - wird nur schwierig, wenn verschiedene Leute das Auto benutzen.

Passieren kann insofern nichts, weil es ja gesetzliche
Vorschrift ist, den Fahrzeugschein immer mitzuführen. Somit
kann Dir auch kein Strick draus gedreht werden, wenn der
mitgestohlen wird. Denn  Und das Auto ist so oder so weg - das
ist das Schlimmere.

Werden Autos neuerdings schon gestohlen, wenn der Fahrer drin sitzt?

Deine Logik hat ein Loch…

Du kannst den natürlich auch zusammen mit Deinem Führerschein
bei Dir tragen - den FS muss man ja auch immer dabeihaben -

Eben.

wird nur schwierig, wenn verschiedene Leute das Auto benutzen.

Dann kann man den Schein zusammen mit dem Schlüssel übergeben.