Liebe Kundige,
jemand sagte mir,
a) die Anfertigung von Kopien von Audiomedien für den ausschließlich privaten Gebrauch (z.B. als Sicherungskopien oder für unterwegs) sei durchaus legal, solange der Kopieninhaber auch Inhaber des Originals sei [sagen wir: jemand überspielt seine CD-Sammlung auf .mp3 für unterwegs].
b) Im Falle der Veräußerung des Originals müsse (merke: dürfe nicht nur, sondern MÜSSE] dann - ähnlich z.B. wie bei privat nachgemachten Schlüsseln von Mietobjekten - die Kopie entweder mitgegeben oder vernichtet werden.
Sind die Aussagen korrekt? Ich bin mir da nicht sicher, ich dachte bislang, das Verbot ginge über das Veräußern von Kopien (abseits vom Original) im Prinzip noch hinaus.
Es dankt & grüßt
Pengoblin