Liebe/-r Experte/-in,
kann man den Mitgliedsbeitrag im KGV als Verwaltungspauschale bezeichen? Muß eine VP genau detailliert sein? MB 10,00 € und was ist der Rest 17,00€
Welchen Hintergrund gibt es.
Vielen Dank
Zeusis
Hallo Zeusis,
die von dir verwendetn Abkürzungen sagen mir leider nichts.
Als Hintergrund für Vereinsbeiträge, Umlagen und Gebühren muss es aber stets eine Regelung in der Satzung geben, die über Höhe, Fälligkeit, zuständiges Organ usw. Auskunft geben sollte.
Gruß
B. Kaufmann
Ich versteh den Sinn der Frage nicht.
Im Mitgliedsbeitrag ist doch immer ein Teil enthalten, der für die Vereinsverwaltung verwendet wird.
Das ist doch aber vollkommen gleichgültig, da der Beitrag ohnehin zu den steuerfreien Einnhamen zählt. Also was soll das ?
Mitgliedsbeitrag ist keine Verwaltungspauschale, sondern Mitgliedsbeitrag !