MItnehmen von Kennzeichen in NRW

Hallo,
Kfz ist in Ort A auf Firma e.K. zugelassen.
Künftig soll es in Ort B auf den Inhaber der Firma e.K. als privat zugelassen werden. Der Inhaber der firma e.K. wohnt in Ort B.
Ist Mitnahme möglich? Hat sich der Fahrzeughalter geändert?
E.K.ist ja Einzelfirma.

Tach post

es ist dabei uninteressant, ob Herr A Oder Firma A das KFZ zulassen.

grundsätzlich gilt folgendes:

wenn bei einem ummelden an einen neuen standort ein neues Kennzeichen fällig wird, wird es halt fällig.
Wenn das KFZ von Berlin nach München umgemeldet wird, wechselt (nach derzeitigem Recht) das Kennzeichen von B auf M.

Wenn das KFZ innerhalb eines Kennzeichenbezirkes (auch zulassungsbezirk genannt) den zulassungsort wechselt (BSP Teltow und Kleinmachnow haben beide PM auf dem Brett) dann bleibt das kennzeichen erhalten.

AUCH, wenn das Auto den Halter von A nach Z wechselt. Ausnahme: A meldet das Auto ab und beantragt gleichzeitig, das Kennzeichen als reserviert! dann bekommt Z das Auto mit anderem Kennzeichen.

Wenn Z das auto in einer Anderen Stadt anmelden würde, ohne das A das Kennzeichen reserviert hätte, würde das Kennzeichen für eine bestimmte Frist gesperrt und nicht neu vergeben. Derzeit bis zu 1 Jahr, mindestens aber 6 Monate.

Und damit ist im Prinzip auch deine Frage beantwortet. Der Halterwechsel sorgt nicht für den Kennzeichenwechsel, sondern ein evtl nötiger standortwechsel.

Meines wissens ist Heinz Müller e.K. das gleiche, wie Heinz müller. Eine Person. Der einzige Unterschied: Müller e.K. hat sich im HRA verewigt. Damit bleibt sein Geschäft aber defacto eine einzelunternehmung.
Vorteile eines e.K? fallen mir keine ein.
Nachteile? kostet geld.

tschüssing