Ist das Mitschneiden von Telefongesprächen, ohne vorher
den Anrufer darauf hinzuweisen, erlaubt, bzw.
verboten? Was ist die Konsequenz daraus, wenn die
Aufzeichnung gegen den Anrufer verwendet wird?
Ist das Mitschneiden von Telefongesprächen, ohne vorher
den Anrufer darauf hinzuweisen, erlaubt, bzw.
verboten? Was ist die Konsequenz daraus, wenn die
Aufzeichnung gegen den Anrufer verwendet wird?
Hallo crocus,
man sollte den Anrufer schon fragen, andernfalls ist es wohl illegal. Und dann noch die gemachten Aussagen gegen den Anrufer verwenden, das wird wohl nicht anerkannt. Ich würde es etwas geschickter anstellen!
Freundliche Grüße
CupidoVienna
Danke!
Inzwischen hab ich die rechtliche
Ist das Mitschneiden von Telefongesprächen, ohne vorher
den Anrufer darauf hinzuweisen, erlaubt, bzw.
verboten? Was ist die Konsequenz daraus, wenn die
Aufzeichnung gegen den Anrufer verwendet wird?
Das mitschneiden oder mithören von Telefongesprächen ist grundsätzlich verboten, es verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht und wird genauso geaandet wie Öffnen von nichteigener Post. D. h. das mitgehörte darf nicht verwendet werden, da es auf illegale Weise beschafft worden ist.