Hallo liebe Experten, ich habe eine Frage zu einer Schadenregulierung.
Zur Vorgeschichte: Ein Auto stand zur Inzahlungnahme durch BMW an. Einen Tag nach der Aufbereitung (natürlich) fuhr jemand in das geparkte Auto. Das alles hatte sich auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes zugetragen. Hierzu muss man sagen, dass das Auto in einer Biegung stand. Insgesamt sehr übersichtlich mit genügend Platz, aber halt nicht regelkonform. Der Gegner fuhr rückwärts beim Ausparken gegen den Kotflügel und hat zu Verziehjungen geführt. Die Polizei kam hinzu und hat den Schaden aufgenommen. Der Halter habe 10€ wegen des falschen Abstellen bezahlt und der Gegner 36€ wegen des Beschädigens eines ruhenden Fahrzeugs. Der Schaden ist dann bei BMW direkt mitbegutachtet worden (ca 1200€).
Letztendlich ging der Wagen an BMW und der Halter habe den Schaden nun selbst mit der Versicherung „abgerechnet“.
Dann kam der Scheck. Dazu noch einige Ausführungen zur Berechnung.
a) Zunächst wurde der Schaden dann auf 938€ festgelegt, da andere Werkstätten gleichwertig aber preiswerter reparieren könnten.
b) 25% Abzug aufgrund eines Mitverschulden durch „falsches Parken“. bleiben etwas über 700€
Nun meine Fragen:
Ad a) ok, das habe ich schonmal so erlebt und ist vielleicht korrekt so
ad b) Natürlich hat der Halter nicht regelkonform geparkt. Aber mindert das die Schuld eines Fahrers der in dieses Auto reinfährt??? Ist also die Mitschuld tatsächlich vorhanden, oder ist das letztlich nur ein Versuch der Versicherung hier Geld zu sparen???
Für sachdienliche Hinweise, wie immer dankbar…
Lg Alex
P.S.: Der Thread kann auch gern ins Verkehrsrechtsbrett verschoben werden, wenn er da passender sein sollte….