Mitschuld durch "falsches Parken"

Hallo liebe Experten, ich habe eine Frage zu einer Schadenregulierung.
Zur Vorgeschichte: Ein Auto stand zur Inzahlungnahme durch BMW an. Einen Tag nach der Aufbereitung (natürlich) fuhr jemand in das geparkte Auto. Das alles hatte sich auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes zugetragen. Hierzu muss man sagen, dass das Auto in einer Biegung stand. Insgesamt sehr übersichtlich mit genügend Platz, aber halt nicht regelkonform. Der Gegner fuhr rückwärts beim Ausparken gegen den Kotflügel und hat zu Verziehjungen geführt. Die Polizei kam hinzu und hat den Schaden aufgenommen. Der Halter habe 10€ wegen des falschen Abstellen bezahlt und der Gegner 36€ wegen des Beschädigens eines ruhenden Fahrzeugs. Der Schaden ist dann bei BMW direkt mitbegutachtet worden (ca 1200€).
Letztendlich ging der Wagen an BMW und der Halter habe den Schaden nun selbst mit der Versicherung „abgerechnet“.

Dann kam der Scheck. Dazu noch einige Ausführungen zur Berechnung.
a) Zunächst wurde der Schaden dann auf 938€ festgelegt, da andere Werkstätten gleichwertig aber preiswerter reparieren könnten.
b) 25% Abzug aufgrund eines Mitverschulden durch „falsches Parken“. bleiben etwas über 700€
Nun meine Fragen:
Ad a) ok, das habe ich schonmal so erlebt und ist vielleicht korrekt so
ad b) Natürlich hat der Halter nicht regelkonform geparkt. Aber mindert das die Schuld eines Fahrers der in dieses Auto reinfährt??? Ist also die Mitschuld tatsächlich vorhanden, oder ist das letztlich nur ein Versuch der Versicherung hier Geld zu sparen???

Für sachdienliche Hinweise, wie immer dankbar…

Lg Alex

P.S.: Der Thread kann auch gern ins Verkehrsrechtsbrett verschoben werden, wenn er da passender sein sollte….

Aber mindert das die Schuld eines Fahrers der in dieses Auto
reinfährt???

Die Schuld wird nur durch ein Gericht festgestellt. Der Ansatz der Versicherung ist aber prinzipiell richtig. Man kann als Falschparker auch eine Teilschuld an einem Unfall tragen, an dem man gar nicht aktiv beteiligt ist, sondern z.B. an einer Kreuzung anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht nimmt.

Wenn man dort parkt, wo niemand damit rechnet, ist die Idee, daß derjenige eine Teilschuld trägt, wenn ihm einer reinfährt, durchaus nachvollziehbar. Ob man das durch ein Gericht entscheiden lassen will, bleibt jedem selbst überlassen.

Gruß
C.

Ob man das durch ein Gericht entscheiden lassen will, bleibt jedem selbst überlassen.

Man könnte aber auch mal höflich anfragen ob die die Teilschuld erlassen wird.
Denn ein Anwalt kostet wohl etwas mehr…und den darf man sich als Geschädigter doch nehmen um seine „berechtiigten“ Forderungen durchzusetzen! :wink:

VG

Ob man das durch ein Gericht entscheiden lassen will, bleibt jedem selbst überlassen.

Man könnte aber auch mal höflich anfragen ob die die
Teilschuld erlassen wird.
Denn ein Anwalt kostet wohl etwas mehr…und den darf man sich
als Geschädigter doch nehmen um seine „berechtiigten“
Forderungen durchzusetzen! :wink:

Man darf getrost davon ausgehen, daß die Versicherung jährlich ein paar mehr als nur zwei Fälle abwickelt und dementsprechend zu recht davon ausgeht, daß dem Versicherungsnehmer eine Teilschuld „zugesprochen“ wird (zumal es entsprechende Urteile schon reichlich gibt). Ob ein Gericht am Ende einen anderen Umfang der Teilschuld feststellt, sei dahingestellt. Sofern man aber nicht mit Pauken und Trompeten gewinnt, bleibt man auf dem entsprechenden Teil der Kosten für seinen Rechtsanwalt sitzen, so daß man sich sehr gründlich überlegen sollte, ob sich die Veranstaltung lohnt.

Hallo,

Versicherungen tendieren grundsätzlich dazu, erstmal abzulehnen oder die Leistungen stark herabzusetzen. Die wollen Gewinn machen, nicht Leuten helfen.

Lege auf jeden Fall erstmal Widerspruch ein, das kost ja nichts.
Und mach Dich ruhig mal bei einem darauf speziallisierten Anwalt schlau.

Eine gewisse Mitschuld ist vorhanden. Aber i.d.R. trifft den Fahrer des bewegten Fahrzeugs die Hauptschuld, sinnigerweise. Außer ev. bei auf Hauptstrassen unbeleuchtet und verkehrswirdrig geparkten Fahrzeugen.
Aber ein Parkplatz ist ein Bereich, in dem jeder Autofahrer auf alles achten, mit allem rechnen muss. Dort ist eine hohe Achtsamkeit bzgl. jedweder Hindernisse die normale Anforderung.
Wo Dein Auto stand, hätte ja auch eine Person oder ein Kinderwagen stehen können und dürfen.

Der Umgang mit Versicherungen ist heutzutage ungefähr so wie der mit Händlern auf dem Trödelmarkt. Nur zäher und per Post.
Wenn sie einen Vergleich anbieten fängt das Handeln an. Die Versicherung fängt mit ihrem Mindestgebot an - da ist i.d.R. mehr möglich.

Ich schätze, in diesem Fall ist ein Vergleich finanziell das Beste, das Du erreichen kannst. Aber ich bin kein Rechtsexperte - ist nur ein Erfahrungswert.

Viel Erfolg, Gruß, Paran

Hallo,

Versicherungen tendieren grundsätzlich dazu, erstmal abzulehnen oder die Leistungen stark herabzusetzen. Die wollen Gewinn machen, nicht Leuten helfen.

Och Mensch, Du siehst das aber einseitig negativ. Ich als Versicherter und derjenige, der die Prämien zahlt, habe durchaus auch ein Interesse, dass mein Versicherer nicht einfach ungeprüft alles bezahlt, was irgendwer fordert, und dann die Prämien erhöht.

Lege auf jeden Fall erstmal Widerspruch ein, das kost ja nichts.
Und mach Dich ruhig mal bei einem darauf speziallisierten Anwalt schlau.

Das kann nie Schaden, kostet aber im Zweifel auch erstmal etwas.

Eine gewisse Mitschuld ist vorhanden. Aber i.d.R. trifft den Fahrer des bewegten Fahrzeugs die Hauptschuld, sinnigerweise.

Es geht ja auch nicht um die Unschuld des Bewegers, sondern um die Teilschuld des Falschparkers. Und wer an unübersichtlichen Stellen sein Auto parkt, muss heute mit 25%+x Teilschuld rechnen.

Außer ev. bei auf Hauptstrassen unbeleuchtet und verkehrswirdrig geparkten Fahrzeugen.
Aber ein Parkplatz ist ein Bereich, in dem jeder Autofahrer auf alles achten, mit allem rechnen muss. Dort ist eine hohe Achtsamkeit bzgl. jedweder Hindernisse die normale Anforderung.

Deswegen wird er i.d.R. auch nicht vollkommen frei von schuld sein. Die Frage hier ist doch lediglich, welchen Teil der Falschparker trägt.

Wo Dein Auto stand, hätte ja auch eine Person oder ein Kinderwagen stehen können und dürfen.

Von denen geht allerdings keine allgemeine Betriebsgefahr aus? Aufgrund dieser kann man ja auch in anderen Fällen einen Teil des Schades tragen müssen, obwohl man nichts dafür kann. Da sehen die Gerichte eben schonmal so 25%, völlig unabhängig vom Verschulden. Vielleicht sollte man auch nicht den Begriff Schuld überbewerten. Es geht ja nicht um strafrechtliche Schuld, sondern nur um Haftung.

Der Umgang mit Versicherungen ist heutzutage ungefähr so wie der mit Händlern auf dem Trödelmarkt. Nur zäher und per Post.
Wenn sie einen Vergleich anbieten fängt das Handeln an. Die Versicherung fängt mit ihrem Mindestgebot an - da ist i.d.R. mehr möglich.

Ich weiß nicht, ob man das auch hier so einseitig negativ sehen muss. Die wollen ja auch ihre Kosten niedrig halten. Jeder Schriftwechsel kostet. Also bieten die vielleicht auch eine Quote an, die unter dem liegt, was vor Gericht rauskommen könnte. (Angesichts der Haftung die sich allein aus der allgemeinen Betriebsgefahr ergibt, scheint das vorliegende Angebot gar nicht so schlecht.)

Ich schätze, in diesem Fall ist ein Vergleich finanziell das Beste, das Du erreichen kannst.

Der Vergleich könnte dann bedeuten, dass man 20% selber trägt und dafür kein Risiko eingeht, vor Gericht mindestens ebensoviel aufgebrummt zu bekommen plus die weiteren Kosten, die eigenen und die der Gegenseite.

Aber ich bin kein Rechtsexperte - ist nur ein Erfahrungswert.

Ich denke, dass man den nicht verallgemeinern kann. Ich hatte noch nie Probleme mit Versicherern bei der Schadensabwicklung. Kann man sicher auch nicht verallgemeinern.

Grüße