Mitsprache bei Änderung am Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum

Guten Tag Rechts-Fachleute,

eine Wohneigentumsgemeinschaft mit nur zwei Parteien hat als Gemeinschaftseigentum eine Heizungsanlage, die in einem Raum installiert ist, der nach Gerichtsurteil KEIN Gemeinschaftseigentum ist, sondern zum Sondereigentum des Eigentümers Nr. 1 gehört.

Dieser will jetzt in diesem ihm gehörenden Raum eine eigene Heizungs-Therme für seinen Bereich einbauen, die bisherige gemeinsame Heizung soll dann nur noch für Eigentümer 2 arbeiten.

Das ist grundsätzlich genehmigt worden in einer Eigentümer-Versammlung vor etwa einem Jahr.

Eigentümer 2 pocht darauf, bei der Gestaltung dieser neuen Therme (im Sondereigentum
Nr. 1) ein Mitspracherecht zu haben.

Aus welchen Bestimmungen ergibt sich das – etwa aus §§14 bis 16 WEG?

Für einen Hinweis dazu danke ich im Voraus.

Freundliche Grüße
Walter VB

Hallo!

Ja, § 14 bis 16 passen schon dafür.

Schließlich muss ja auch die neue Therme irgendwo an den Schornstein dran. Und der ist doch nun wohl wirklich Gemeinschaftseigentum.

Und von der Therme könnten Störungen (Geräusch etwa) ausgehen, die auch den anderen Eigentümer beeinträchtigen. Deshalb darf er grundsätzlich Einfluss nehmen auf Arbeiten, Einbauten usw. im Sondereigentum

Im übrigen eine sehr seltsame Sache.

Und Eigentümerversammlung bei 2 Personen ist auch seltsam. Und Mehrheitsbeschluss heißt hier einstimmig.

Die Trennung der Gemeinschaftsheizung hat doch nur Nachteile für den verbleibenden Nutzer der dann sicher überdimensionierten Anlage.
Warum stimmt er zu ? Er müsste sie ja zukünftig alleine betreiben und unterhalten.

Und das eine Gemeinschaftsheizung in einem Sondereigentum eines Eigentümers liegt ? Möglich, aber sicher unglücklich aufgeteilt oder bei Aufteilung hat man geschludert.

MfG
duck313

Verehrter Freund duck,
vielen Dank für die sachliche Einschätzung und Beantwortung meiner Frage.

Ja, da wurde offensichtlich geschludert (Notar, Grundbuchamt, Baubehörde, wer auch immer). Ich vermute, dass Eigetümer 2 als ursprünglicher Besitzer (eine alleinstehende Frau) die Betreuung der Heizung auf den neuen Miteigentümer 1 (Techniker) abwälzen wollte und ihm deshalb den Heizungsraum mitverkauft hat, das geht aus der Teilungserklärung hervor.
Deshalb gibt es seit 20 Jahren Streitigkeiten, zumal der Heizraum im Innern des Haues (einstöckig) liegt und von außen nur über einen Abstellraum, der zweifelsfrei zu Eigentümer 1 gehört, erreichbar ist.
Eigentümerin 2 hat in der Vergangenheit bereits zwei Prozesse angestrengt und jeweils verloren.
Im Rahmen der Flachdach-Sanierung wurde bereits ein separates Abgasrohr für die künftige Theme eingezogen.
Die Zusstimmung zum Einbau der separaten Therme war natürlich einstimmig, d. h. die Eigentümerin 2 hat das akzeptiert!
Sie überlegt allerdings jetzt, diese recht alte große Heizung ebenfalls gegen eine sperate Therme zu wechseln.

Soviel zur Erläuterung dieser unangehmen Situation - und im übrigen: ich bin der Witwe des ursprünglichen Eigentümers 1 (verstorbenin 2010) nur ein wenig behilflich, da sie als Auländerin Schwierigkeiten hat, sich in Deutschland zurechtzufinden.

Nochmals danke und Gruß
Walter VB