Hallo Hupfdohle1,
eine pauschale Antwort lässt sich hier nicht finden.
Zunächst möchte ich auf § 4 des Arbeitszeitgesetzes verweisen. Dieser lautet:
„§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“
Wenn Du angibst, dass Du von 9-18 Uhr arbeitest und 30 Minuten Pause machst, dann beträge Deine Arbeitszeit pro Tag 8h 30min. Die Pause von 30 Minuten entspräche demnach der gesetzlichen Vorgabe. Ruhepausen MÜSSEN von der Arbeitszeit abgezogen werden und zählen nicht zu dieser. Dies kann nicht individualvertraglich abgeändert werden. Insofern hast Du recht, es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf eine Mittagspause.
Ob sich Deine Arbeitszeit jedoch verlängert ist eine andere Frage und hängt letztlich von Deiner vereinbarten Arbeitszeit ab. Unterstellt, Du hättest vertraglich vereinbart, dass Du 8 Stunden pro Tag arbeitest oder 40 pro Woche, dann musst Du diese 8 Stunden anwesend sein. Beginnst Du um 9 Uhr, machst 30 Minuten Pause, dann könntest Du um 17.30 Uhr gehen 9+8=17 + 30 Minuten). Bis zu 9 Stunden Arbeitszeit am Tag bleibt die Rechnung gleich und verlängert sich halt entsprechend um die weitere vereinbarte Arbeitszeit oder die tatsächlich genomme Pausenzeit.
Ich hoffe die Infos haben ein wenig Licht ins Dunkel gebracht.Eine genauere Aussage ist nur bei Kenntnis der genauen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen möglich und gibt nur eine Einschätzung auf Grundlage des geschilderten Sachverhaltes wieder. Die Informationen ersetzen keine Beratung nach dem Rechtsberatungsgesetz.
Gruß I.
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