Mitte der Gesellschaft - wie wird das definiert?

Ich lese gerade einen Artikel über die „Mitte der Gesellschaft“, darin heißt es:

Nach Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) – einer umfassenden
Bevölkerungsumfrage, die regelmäßig vom Deutschen Institut für
Wirtschaftsforschung durchgeführt wird – zählt ein Single mit einem
verfügbaren Einkommen zwischen 1440 Euro und 2710 Euro zur Mitte.

Leider werden nur Beispieldaten genannt, kennt jemand eine genauere Quelle, wo man die soziökonomischen Einordnungen nachlesen kann?

Vor allem frage ich mich, was ist das verfügbare Einkommen?

Bei Arbeitnehmern etwa Nettolohn plus Sozialleistungen? Oder gehen da noch Sachen weg, ist vielleicht die Miete nicht Bestandteil?

Bei Selbständigen, werden da Altersvorsorgeaufwendungen und Krankenversicherungsbeiträge rausgerechnet?

Wird regional unterschieden? In München bin ich doch aufgrund der hohen Mieten mit demselben Einkommen viel weniger leistungsfähig als in Elend?

Hallo,

Zumindest laut Wikipedia.

Um das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte zu berechnen, müssen vom Primäreinkommen, d. h. der Faktorentlohnung, zunächst die Einkommens- und Vermögenssteuern abgezogen werden. Diese sowie die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber vermindern das private Einkommen und fließen dem Staat als weiteres Einkommen zu. Hinzuaddiert werden müssen Monetäre Sozialleistungen des Staats wie zum Beispiel Hartz IV sowie Sonstige laufende Transfers wie zum Beispiel Nichtlebensversicherungsleistungen.

Grüße
Pierre

Was du da verlinkst ist eine volkswirtschaftliche Definition, da wird auch der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung voll reingerechnet. Ich denke nicht, dass diese Definition bei den von mir genannten Umfragen benutzt wird, denn Beiträge zur Kranken- oder Rentenversicherung sind nun mal nicht verfügbar.

??? Die gesetzl. zwingenden Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer sind also verfügbares Einkommen? Da lachen ja die Hühner.

Eine seltsame Darstellung im Zitat, zumal in der Berechnung direkt darüber noch „Nettosozialbeiträge (z. B. Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung in Höhe von 669,592 Mrd“ aufgeführt werden. Bitte VWLer meldet euch zur Abklärung.

Und dann würde sich noch die Frage stellen, ob das SOEP genau dieser Definition des verfügbaren Einkommens überhaupt folgt.

Aus einem Bericht des DIW auf Grundlage des SOEP https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.550890.de/17-4.pdf lese ich im Kasten „Definitionen, Methoden und Annahmen bei der Einkommensmessung“ wie das Einkommen berechnet wird. Dort sind auch die genannten, dieversen SV-Beiträge der Arbeitnehmer abzuziehen. Klingt auch logisch, weil man sie ja eben nicht zur Verfügung hat.

Gruß
vdmaster

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