Mitteilung Adressänderung bei Bank und Folgen

Dann müsste man etwas spezifischer klären, wie die Kommunikation zwischen Anton und seiner Bank vor seinem Umzug ablief.

Es läuft anscheinend auf die Frage hinaus: hätte Anton (von mangelnder Aufmerksamkeit aufgrund Krankheit mal abgesehen) auffallen können/müssen, dass die Bank die neue Adresse nicht registriert hat? Liegt folglich die Zuständigkeit für die Nichtzustellbarkeit eher bei ihm oder eher bei der Bank?

Ich könnte rückfragen. Aber soweit ich das verstanden habe, hat die Bank nicht (großartig) per Post kommuniziert.

Aber das ist für mich jedenfalls auch gar nicht so sehr der springende Punkt. Ich weiß, dass mein Empfinden nicht immer mit der Gesetzeslage deckungsgleich ist.

Aber was die Einschätzung von Antons Verhalten angeht, finde ich zunächst einmal plausibel, dass er in der beschriebenen Situation davon ausgegangen ist, die Bank hat die Adresse zur Kenntnis genommen. Immerhin ist der Mitarbeiter mit seinem Ausweis spazieren gegangen. Das heißt, er hatte nach dieser Aktion gar nicht die Veranlassung anzunehmen, dass die Bank die Adresse nicht haben könnte. Und normalerweise passiert ja außer Werbung und Kontoauszüge, die fast überall elektronisch laufen, ja eh nicht viel.

Der zweite, für mich aber noch wichtigere Punkt ist einer, der mich ja glatt auch für das eigene Geschäftsleben interessiert: Wenn ich weiß, dass da jemand nicht mehr unter der mir bekannten Adresse postalisch zu erreichen ist: Kann ich nach Kenntnis dessen dorthin etwas wirksam zustellen?

Ich kenne das eigentlich nur so, dass man selbst einen heiden Popanz machen muss, wenn man sicher sein will, dass die Dinge auch ankommen. Und so bewusstes Senden ins Nirwana soll dann als erfolgreich zugestellt gelten? Dann wären doch all diejenigen, die ein Problem mit unbekannt verzogen haben (was hier ja nicht der Fall ist, weil ordnungsgemäß gemeldet), blöde, weil sie nicht einfach an die alte Adresse schicken. Warum sich dann überhaupt die Mühe mit einer Abfrage beim Einwohnermeldeamt machen?

Wenn es Dir eher um den allgemeinen rechtlichen Rahmen und weniger um den konkreten Sachverhalt geht, sollte die Frage für das Rechtsbrett zusammengestaucht werden auf:

Ein Unternehmen arbeitet mit Verbrauchern zusammen. Mit der Anerkennung der AGB verpflichtet sich der Kunde, u.a. Änderungen der Wohnadresse dem Unternehmen mitzuteilen.

Wenn das Unternehmen dem Kunden vergleichsweise unwichtige Post zustellt und diese zurück kommt, ist das Unternehmen verpflichtet, die Adresse des Kunden zu ermitteln? Ist es überhaupt verpflichtet, zu registrieren, dass diese Post zurück kommt?

Wenn das Unternehmen nach dieser unwichtigen Post einen wichtigen Brief zustellen möchte, wie eine Vertragskündigung, ist es dann verpflichtet, die korrekte Adresse zu ermitteln? Oder darf es sich die Sache einfach machen und sich auf die Zugriffsvereitelung berufen?

In welchen Rechtsbereichen gibt es Ausnahmen? (Mir bekannt zum Beispiel die Kündigung von Arbeitsverhältnissen, hier muss man den Empfang nachweisen können.)

Grüße
Pierre

Kontoauszug Dresdner früher: mit Postanschrift
Kontoauszug ING: mit Postanschrift
Kontoauszug Postbank: mit Postanschrift
Kontoauszug Volksbank: mit Postanschrift
Kontoauszug Barclaycard: mit Postanschrift

Alle genannten Kontoauszüge wurden/werden online abgerufen.

Du und Anton wisst aber, dass manche Absender explizit „nicht nachsenden!“ auf der Sendung angeben?

Hallo,
das muss hier keiner, in seiner Freizeit kann man machen was man will. Zum Beispiel dem Fragenden helfen, ohne direkt die Frage zu beantworten. Willst Du ueber ein paar Euro diskutieren, oder willst Du eine rechtssichere theoretische Auskunft in einer studienaehnlichen Ausarbeitung, die Dir kaum etwas nuetzt? Pfeif auf die Bank und bleib bei der neuen Bank, die Du einige Zeit sowieso bevorzugt hast, waere mein Vorgehen.
Gruss Helmut

Ist dir eigentlich bekannt, dass der für jedes Postunternehmen (und es gibt mehr als dreißig davon!) einzeln beantragt und bezahlt werden muss? Und bei einigen gar keiner existiert?

Es ist nicht meine Bank. Aber danke für die Belehrung.

Natürlich kann hier jeder machen, was er will. Aber ich muss es dann nicht gut finden. Solche Antworten sind schlicht nutzlos, wenn es gar nicht um die Frage geht, wie man mit der Bank umgeht.

Ich freue mich jedenfalls, dass du so viel für dich aus diesem Thread ziehen konntest, dass du weißt, wie du dich an Antons Stelle verhalten würdest. Ist doch aus was wert.