Ich könnte rückfragen. Aber soweit ich das verstanden habe, hat die Bank nicht (großartig) per Post kommuniziert.
Aber das ist für mich jedenfalls auch gar nicht so sehr der springende Punkt. Ich weiß, dass mein Empfinden nicht immer mit der Gesetzeslage deckungsgleich ist.
Aber was die Einschätzung von Antons Verhalten angeht, finde ich zunächst einmal plausibel, dass er in der beschriebenen Situation davon ausgegangen ist, die Bank hat die Adresse zur Kenntnis genommen. Immerhin ist der Mitarbeiter mit seinem Ausweis spazieren gegangen. Das heißt, er hatte nach dieser Aktion gar nicht die Veranlassung anzunehmen, dass die Bank die Adresse nicht haben könnte. Und normalerweise passiert ja außer Werbung und Kontoauszüge, die fast überall elektronisch laufen, ja eh nicht viel.
Der zweite, für mich aber noch wichtigere Punkt ist einer, der mich ja glatt auch für das eigene Geschäftsleben interessiert: Wenn ich weiß, dass da jemand nicht mehr unter der mir bekannten Adresse postalisch zu erreichen ist: Kann ich nach Kenntnis dessen dorthin etwas wirksam zustellen?
Ich kenne das eigentlich nur so, dass man selbst einen heiden Popanz machen muss, wenn man sicher sein will, dass die Dinge auch ankommen. Und so bewusstes Senden ins Nirwana soll dann als erfolgreich zugestellt gelten? Dann wären doch all diejenigen, die ein Problem mit unbekannt verzogen haben (was hier ja nicht der Fall ist, weil ordnungsgemäß gemeldet), blöde, weil sie nicht einfach an die alte Adresse schicken. Warum sich dann überhaupt die Mühe mit einer Abfrage beim Einwohnermeldeamt machen?