Hallo,
Ich bin gerade dabei, mit über eine Situation ein Bild zu machen und hätte gerne eine Einschätzung von fachkundiger Seite.
Anton ist Kunde bei einer Genossenschaftsbank (G). Er hat dort ein Girkokonto ohne Dispositionsrahmen, das bei ausreichendem Umsatz gebührenfrei ist und gebührenpflichtig ist, so der Umsatz unter die Marke rutscht. Außerdem hat Anton Genossenschaftsanteile der Bank.
Irgendwann zieht Anton um. Parallel wird er krank. Das Krankengeld läuft auf ein anderes Konto, so dass das Girkonto bei G verwaist. Das Konto wird gebührenpflichtig. Es laufen Gebühren an und das Konto gerät dadurch „in die Miese“. Anton, der sich sicher ist, die Adressänderung bei einem persönlichen Besuch durch Vorlage des Personalausweises mitgeteilt zu haben, bekommt davon nichts mit. Er wird krank und mehrere Krankenhausaufenthalte lassen das ungenutzte Zweitkonto in Vergessenheit geraten.
Irgendwann erinnert sich Anton, dass er noch ein Konto bei G hat. Er geht zur Bank. Dort teilt man ihm mit, dass man ihm vor 1 Jahr mitgeteilt habe, dass die „Geschäftsbeziehung“ gekündigt worden sei, weil er das Konto nicht ausgeglichen habe. Es handelt sich um einen mittleren zweistelligen Betrag. Auf Nachfrage stellt sich heraus, dass man die Post an die alte Anschrift geschickt hat. Das gilt sowohl für die Aufforderung, das Konto auszugleichen wie für die Mitteilung der Kündigung. Alle Briefe sind an die Bank zurückgegangen! Das heißt, die Bank wusste, dass da etwas mit der Adresse nicht stimmt, und hat dennoch die Post weiterhin dorthin geschickt.
Inwieweit tatsächlich der Bank mündlich mitgeteilt wurde, dass die Adresse übermittelt wurde, sei mal dahingestellt. Der Teil klingt für mich plausibel. Es ist offenbar zumindest der Eindruck beim Kunden entstanden, dass die Bank die Adresse mitbekommen hat. Nachweisen lässt sich das wahrscheinlich nicht.
Aber mal unabhängig davon: Wenn eine Bank mehrfach Briefe an die ihr bekannte Adresse eines Kunden schickt und die zurückkommen, weil derjenige nicht mehr unter der Anschrift wohnt, sind die Brief dann wirksam zugestellt bzw. kann sie sich darauf berufen? Welcher Teil bedarf überhaupt einer wirksamen Zustellung? Bereits die Androhung der Kündigung? Die Kündigung selbst? Wie sieht das mit den Genossenschaftsanteilen aus? Es ist anscheinend nach dem Kündigungsschreiben, das jetzt in Kopie ausgehändigt wurde, kein Schreiben mehr rausgegangen. Dürften diese Anteile gekündigt werden ohne eine solche Mitteilung, die dann auch noch zugeht?
Ist es für eine Bank, die im Kündigungsschreiben mit einem Schufa-Eintrag droht, nicht ein leichtes, die aktuelle Adresse eines Kunden, der sich ordnungsgemäß umgemeldet hat, zu bekommen? Ohne zu wissen, ob hier ein solcher Eintrag erfolgt ist: Würde nicht spätestens bei Schufa-Meldung diese neue Adresse bekannt und entstünde nicht allerspätestens dann eine Verpflichtung für die Bank, auch richtig zu kommunizieren?
Zu berücksichtigen ist: Der Bank waren andere Kommunikationswege bekannt. Sie hatte sowohl eine Telefonnummer als auch eine E-Mail-Adresse. Wenn nicht ein Kündigungsschreiben, so hätte sie also wenigstens mal eine Anfrage stellen können, als die Briefe zurückgegangen sind.