Mitteilung Adressänderung bei Bank und Folgen

Hallo,

Ich bin gerade dabei, mit über eine Situation ein Bild zu machen und hätte gerne eine Einschätzung von fachkundiger Seite.

Anton ist Kunde bei einer Genossenschaftsbank (G). Er hat dort ein Girkokonto ohne Dispositionsrahmen, das bei ausreichendem Umsatz gebührenfrei ist und gebührenpflichtig ist, so der Umsatz unter die Marke rutscht. Außerdem hat Anton Genossenschaftsanteile der Bank.

Irgendwann zieht Anton um. Parallel wird er krank. Das Krankengeld läuft auf ein anderes Konto, so dass das Girkonto bei G verwaist. Das Konto wird gebührenpflichtig. Es laufen Gebühren an und das Konto gerät dadurch „in die Miese“. Anton, der sich sicher ist, die Adressänderung bei einem persönlichen Besuch durch Vorlage des Personalausweises mitgeteilt zu haben, bekommt davon nichts mit. Er wird krank und mehrere Krankenhausaufenthalte lassen das ungenutzte Zweitkonto in Vergessenheit geraten.

Irgendwann erinnert sich Anton, dass er noch ein Konto bei G hat. Er geht zur Bank. Dort teilt man ihm mit, dass man ihm vor 1 Jahr mitgeteilt habe, dass die „Geschäftsbeziehung“ gekündigt worden sei, weil er das Konto nicht ausgeglichen habe. Es handelt sich um einen mittleren zweistelligen Betrag. Auf Nachfrage stellt sich heraus, dass man die Post an die alte Anschrift geschickt hat. Das gilt sowohl für die Aufforderung, das Konto auszugleichen wie für die Mitteilung der Kündigung. Alle Briefe sind an die Bank zurückgegangen! Das heißt, die Bank wusste, dass da etwas mit der Adresse nicht stimmt, und hat dennoch die Post weiterhin dorthin geschickt.

Inwieweit tatsächlich der Bank mündlich mitgeteilt wurde, dass die Adresse übermittelt wurde, sei mal dahingestellt. Der Teil klingt für mich plausibel. Es ist offenbar zumindest der Eindruck beim Kunden entstanden, dass die Bank die Adresse mitbekommen hat. Nachweisen lässt sich das wahrscheinlich nicht.

Aber mal unabhängig davon: Wenn eine Bank mehrfach Briefe an die ihr bekannte Adresse eines Kunden schickt und die zurückkommen, weil derjenige nicht mehr unter der Anschrift wohnt, sind die Brief dann wirksam zugestellt bzw. kann sie sich darauf berufen? Welcher Teil bedarf überhaupt einer wirksamen Zustellung? Bereits die Androhung der Kündigung? Die Kündigung selbst? Wie sieht das mit den Genossenschaftsanteilen aus? Es ist anscheinend nach dem Kündigungsschreiben, das jetzt in Kopie ausgehändigt wurde, kein Schreiben mehr rausgegangen. Dürften diese Anteile gekündigt werden ohne eine solche Mitteilung, die dann auch noch zugeht?

Ist es für eine Bank, die im Kündigungsschreiben mit einem Schufa-Eintrag droht, nicht ein leichtes, die aktuelle Adresse eines Kunden, der sich ordnungsgemäß umgemeldet hat, zu bekommen? Ohne zu wissen, ob hier ein solcher Eintrag erfolgt ist: Würde nicht spätestens bei Schufa-Meldung diese neue Adresse bekannt und entstünde nicht allerspätestens dann eine Verpflichtung für die Bank, auch richtig zu kommunizieren?

Zu berücksichtigen ist: Der Bank waren andere Kommunikationswege bekannt. Sie hatte sowohl eine Telefonnummer als auch eine E-Mail-Adresse. Wenn nicht ein Kündigungsschreiben, so hätte sie also wenigstens mal eine Anfrage stellen können, als die Briefe zurückgegangen sind.

Hallo!

Nach der langen (rührseligen) Geschichte fragt man sich nur, was will Anton eigentlich erreichen ?

Soll die Genobank ihm die Überziehung erlassen ? Die Kündigung rückgängig machen ? Offenbar benötigte man das Konto doch gar nicht mehr, es hätte nur Kosten verursacht.
Mal am Rande. Mir ist schleierhaft wieso man nach Umzug ein anderes Girokonto eröffnete oder ausschließlich nutzte und das bestehende „vergessen“ konnte.

Ist es nicht müßig zu fragen, ob die Bank Möglichkeiten gehabt hätte, den Kunden trotz Umzug zu erreichen ?
Mag sein- deren Kosten hätte man übrigens dem Kunden aufbürden dürfen !-
aber es gibt keine Pflicht es zu machen.
Und im Alltagsgeschäft, Schreiben weitgehend automatisiert, geht auch so manches unter.

Es gibt weit schlimmeres.

MfG
duck313

wie wäre es mit einem Bitcoinkonto? Da brauchst Du keine Bank mehr, die ihren Kunden auch noch das Denken abnimmt. Da zählt auch keine Adresse oder Telefonnummer, für ein Bitcoinkonto brauchst Du auch keine Emailadresse, sondern einzig eine Kontonummer. Dann endlich bist Du Deine eigene Bank und kannst mit Deinem Vermögen machen, was Du willst.

Fein. Schick mir mal meine Kontonummer zu… äääh… ne, geht ja nich, weil ich weder Adresse noch Emailadresse brauchen tu… dann ruf mich an und sag sie mir… verflixt. Geht auch nicht. Und jetzt? :confused:

Super! Wollte ich schon immer.

Und das kann ich ohne Bitcoin nicht, weil…?

Gruß,

Kannitverstan

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Hallo,

Gibt es dann auch eine Kontonummern gemäß dem IBAN-Standard, damit man darüber sein herkömmlichen Bankgeschäfte abwickeln kann wie Abbuchung von Miete, Strom, Versicherungen, Kfz-Steuer? Oder für Einzahlungen wie Gehalt, Steuerrückzahlung.

Und wie siehts mit einer Giro-Card oder Kreditkarte aus?

Darf ich mir dann auch solche Karten selbst ausstellen?

Naja, das halte ich doch für ein Gerücht. Was passiert denn, wenn wieder mal ein Fork zu Zerwürfnissen führt? Oder wenn einer der Wale sein Konto auflöst? Wie kann dann der Inhaber noch über sein Vermögen verfügen?

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Es ging um eine fachliche Frage. Dazu enthält deine Antwort genau Null.

Deine persönliche, emotionale Einschätzung des Falls interessiert nicht und ist auch nicht zweckdienlich. Das gilt ganz besonders, wenn diese dich daran hindert, geschilderte Fakten aufzunehmen. Deine Voreingenommenheit gegen diese „rührselige“ Geschichte hindert dich ja sogar daran, simple Folgen mitzudenken, die hinter diesem Vorgang stecken. Folgen, die einen wirtschaftlichen Schaden bedeuten können, von so etwas wie Schufa nicht zu reden. Ja wenn die Emotion einen blind macht.

Ich stelle also fest: Die eigentlichen Fragen konntest oder wolltest du nicht beantworten.

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Was genau ist jetzt an deinem Bitcoinkonto hilfreich für die Beantwortung der Frage?

Im Übrigen geht es hier überhaupt nicht um mich. Aber danke soweit. :unamused:

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Hallo,

Nein, natürlich nicht. Die Briefe dürften als unzustellbar zurück gekommen sein. Damit ist die Kündigung nicht rechtskräftig. Edit: wie mich @C_Punkt aufgeklärt hat, gibt es die Konstellation der Zugangsvereitelung. Link Diese Konstellation dürfte hier greifen. Es sei denn, dass der Kunde seinen Umzug belegbar(!) angezeigt hat.

Der Empfang der Kündigung muss belegt werden. In der Regel reicht dafür aber schon die Zustellung in einen Briefkasten, der sich im „Machtbereich“ des Empfängers befindet. Wenn der Brief nicht zum Absender zurück geht, darf der also vom Empfang ausgehen.

Allerdings könnte sich die Bank in ihrer AGB ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt haben, das (unter anderem) greift, wenn der Kunde nicht mehr auf dem üblichen Wege (per Post) erreichbar ist.

Die Genossenschaftsanteile wiederum sind ein ganz anderer Schuh. Wie mit denen umgegangen wird ist in der Satzung geregelt. Man müsste also dort nachsehen, wie es die Bank damit hält, wenn einer der Inhaber nicht mehr aufzufinden ist. Ob sie die Anteile „ruhen lässt“ oder ob sie sie kündigt und das Geld auf ein separates Guthabenkonto überweist, müsste man also in der Satzung dieser Genossenschaft nachlesen.

Ja. Banken sind berechtigt, im Melderegister die aktuelle Adresse einer Person zu erfragen und die anfallenden Kosten dem Kunden zu berechnen.

Über die Schufa machen das Banken in der Regel nicht - das ist ja kein offizielles Register. Der Schufa wird nur mitgeteilt, dass das Konto aufgelöst wurde. Dieser Teil des Datensatzes (also „Girokonto bei Geno-Bank xyz vorhanden“) wird dann zeitnah gelöscht. Ob die Schufa eine Rückfrage bei der Bank macht, weil die Adressdaten nicht mit den aktuellen Daten übereinstimmen, hängt unter anderem davon ab, wie lange der Umzug her ist. Die Schufa merkt sich nämlich die Voradressen eine Zeit lang. Und ja, hätte die Bank eine Abfrage gemacht, wäre ihr die neue Adresse aufgefallen. Aber es gibt einen Unterschied zwischen Meldungen an die Schufa und Abfragen bei der Schufa.

Letztendlich kann man also feststellen: mit recht hoher Wahrscheinlichkeit war die damalige Kündigung nicht rechtskräftig (sollte nicht in den AGB ein Sonderkündigungsrecht vereinbart sein). Edit: Man könnte ermitteln, ob es dem Kunden schon vorher hätte auffallen können, dass die Bank offenbar seine neue Adresse nicht kennt (z.B. ein Blick auf die Kontoauszüge). Es wäre also zu klären, ob der Kunde die Willensbekundung zur Kündigung durch die Zugangsvereitelung verhindert hat, oder ob die Bank geschlampt hat. Durch die zwischenzeitliche, persönliche Übergabe der Kopie der Kündigung ist sie mit höchster Wahrscheinlichkeit rechtskräftig geworden.

Wie hätte eine rechtskräftige Kündigung aussahen können? Edit: Was hätte die Bank anders machen können? Die Bank ermittelt beim Melderegister die neue Adresse des Kunden. Sie schickt dem Kunden die Kündigung inklusive Kostenbescheid für die Adressermittlung und den Ausgleich der aufgelaufenen Kontoführungsgebühren. Der Kunde begleicht seine Schulden bei der Bank und das Geschäftsverhältnis ist aufgelöst.

Man könnte also auf die Idee kommen, dass sich die Bank durch die nicht rechtskräftige Kündigung sogar im Sinne des Kunden verhalten hat, weil sie ihm weitere Kosten erspart hat.

Ebenso könnte man auf die Idee kommen, dass der Kunde dankbar sein könnte, dass er so billig aus der Nummer heraus gekommen ist.

Wollte man gegen die Bank und ihr Verhalten vorgehen, sollte man vorher die damals gültigen AGB und die Satzung durcharbeiten. Allerdings sollte man sich vorher der möglichen Ereignisse und Konsequenzen bewusst sein.

Ein großer Teil der Banken kommuniziert geschäftlich mit Kunden nach wie vor nur über den Postweg. Per E-Mail beschränkt sich die Kommunikation oft auf eine Richtung -> Werbung bzw. regelmäßige Informationen wie das Vorhandensein von Auszügen, die man dann online abrufen kann.

Grüße
Pierre

P.S.: ich bin kein Anwalt. Das Geschriebene stellt nur meine Meinung dar und widerspiegelt mein Verständnis des Rechts. Eine sachkundige, rechtlich verbindliche Beratung kann und will ich nicht ersetzen. Dafür ist ein Anwalt zu konsultieren.

Edit: nach dem Hinweis von @C_Punkt habe ich Teile der Antwort bearbeitet. Die sachlich falschen Aussagen habe ich durchgestrichen und die neuen korrigierten Aussagen durch ein „Edit:“ angekündigt und kursiv geschrieben.

ES steht bestimmt in den AGB der Bank, auf welche Weise man einen Adresswechsel übermitteln muss.

Eine neue Adresse irgendeinem Mitarbeiter mündlich mitzuteilen, hat bei einem größeren Institut normalerweise keinen Effekt. Ich würde zwar von diesem Mitarbeiter erwarten, dass er den Kunden darauf aufmerksam macht, aber das hilft auch nicht weiter.

Wäre es nicht sinnvoll gewesen, die Richtigkeit dieser Aussage durch einen Blick in die AGB des eigenen Kreditinstitutes sicherzustellen?

Auf welcher Informationsbasis erfolgt denn diese Auskunft? Nun, machen wir es nicht zu spannend: diese Aussage ist natürlich falsch. Nehmen wir doch mal die Standard-AGB der Sparkassen zur Hand, wobei die der privaten und genossenschaftlichen Kreditinstitute bis auf ein Wort die gleichen sind:
„Der Sparkasse sind unverzüglich alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden (z. B. Eheschließung, Eingehung einer Lebenspartnerschaft, Änderung des Güterstandes) oder der für ihn zeichnungsberechtigten Personen (z. B. nachträglich eingetretene Geschäftsunfähigkeit eines Vertreters oder Bevollmächtigten) sowie Änderungen des wirtschaftlich Berechtigten oder der der Sparkasse bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (z. B. Vollmachten, Prokura). Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die Tatsachen in öffentlichen Registern eingetragen und veröffentlicht werden. Die Namen der für den Kunden vertretungs- oder verfügungsbefugten Personen sind der Sparkasse mit eigenhändigen Unterschriftsproben auf den Vordrucken der Sparkasse bekannt zu geben. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz ergeben.“

Tja, das war es dann auch schon zu dem Thema. Fazit: die Anzeige kann formlos und damit auch mündlich erfolgen.

Habe ich Dich eigentlich schon einmal gefragt, warum Du Dich in Unkenntnis der Sachlage immer wieder zu Themen äußerst und dadurch falsche und/oder verwirrende Auskünfte erteilst? Gerade in diesem Falle wäre es doch ein leichtes gewesen, die Sache mal schnell selber nachzulesen, anstatt gleich in die Tasten zu hauen.

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Doch, sie ist korrekt.

In Kurzform noch einmal:

  1. Eine dem KI übermittelte Adreßänderung geht nicht im Hause irgendwo verloren.
  2. Ein KI hat nicht die Pflicht zur Adreßermittlung. Vielmehr hat der Kunde im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten die Pflicht, insbesondere Adreßänderungen unverzüglich anzuzeigen.
  3. Ein KI hat nicht die Pflicht, alle möglichen Kommunikationswege auszuprobieren, wenn der Kunde unbekannt verzogen ist. Eine solche Pflicht ergäbe sich allenfalls im Rahmen der Schadensminimierungspflicht, d.h. bevor man einen Privatdetektiv engagiert und die Entgelte dafür dem Kunden aufbürdet, müßte man schon mal zum Hörer greifen. Das KI hat aber keinen Schaden verursacht, weil es auf eine teure Adreßermittlung verzichtet hat.
  4. Auch eine nicht zustellbare Kündigung kann wirksam werden. Das Stichwort lautet Zugangsvereitelung. Hier liegt eine fahrlässige Zugangsvereitelung. Der fehlende Zugang wird hier durch Übergabe des Kündigungsschreibens geheilt, wobei der spätere, erfolgreiche Zugang dann so behandelt wird, als habe er beim ersten Versuch stattgefunden (für Fristen usw.).
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Darf ich in dem Kontext das Stichwort fahrlässige Zugangsvereitelung ins Spiel bringen? Selbstverständlich ist die Kündigung zugegangen und zwar zum Termin des ursprünglichen Schreibens, d.h. die spätere Übergabe heilt den ursprünglichen, gescheiterten Zugangsversuch.

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Danke für diesen Hinweis. Da werde ich mich gleich mal einlesen. Wieder was wichtiges gelernt.

Grüße
Pierre

Dazu hat sich duck 313 gar nicht geäußert.

Dazu hat sich duck313 gar nicht geäußert.

zu 3 ebenfalls nicht.

zu 4 ebenfalls nicht.

Wo genau siehst du nun die Teile, die richtig waren?

Immerhin hast du jetzt einen Teil der Fragen beantwortet. Nun bin ich kein Jurist. Das, was ich aber zum Stichwort Zugangsvereitelung und Fahrlässigkeit lese, ob mit einem Zugang zu rechnen ist und zur Frage, inwieweit andere Wege für den Erklärenden zumutbar sind, klingt das aber alles nicht so eindeutig, wie du das schilderst.

Ob hier möglicherweise durch das Verhalten der Bank zusätzliche Kosten entstehen, ist ja wohl gerade noch die Frage. Das hat ja auch etwas mit den Genossenschaftsanteilen und der Ausschüttung zu tun u.a.

Die Schreiben sind ja alle der Bank zurückgegangen. Offenbar hat die Bank bereits die Überziehung schriftlich angezeigt. Diese Briefe sind zurückgegangen! Daher war ja meine Frage, ob eine Kündigung, von der die Bank vorher schon weiß, dass sie nicht zustellbar ist, überhaupt wirksam zugestellt sein kann. In den Machtbereich des Empfängers sind sie jedenfalls nie gelangt.

Auf den Kontoauszügen steht doch keine Adresse. (Ich bin zwar bei anderen, aber bei 3 Banken bzw. 2 Banken und 1 Sparkasse - Ups, etwas, was es laut duck313 gar nicht geben dürfte. Achgottachgott. - Jedenfalls steht auf meinen Kontoauszügen nirgendwo meine Adresse) Zum Thema Zugangsvereitelung habe ich schon C-Punkt geschrieben, dass ich da aber einige Voraussetzungen sehe, die hier gerade nicht erfüllt sind. Es ist allenfalls fahrlässig, der Absender wusste, dass da nix zu erreichen ist und er hat zumutbares unterlassen.

Das kann sein. Auf den Gedanken bin ich auch bereits gekommen. Um das zu ermitteln, müsste man aber natürlich erst einmal wissen, was die Bank noch so haben will.

Auch das stimmt so nicht. Ich bekomme von der Sparkasse und von einer Bank praktisch gar nichts mehr auf dem Papierweg. Dafür dann von einer jeden Furz. :unamused:

Ich war nicht dabei. Mir ist das nur geschildert worden.

In der Bank ist es üblich, dass man diese praktisch nicht betreten kann, ohne an einem Mitarbeiter an einem Tresen vorbeizugehen. (Das kenne ich sogar, weil ich die Filiale immerhin vom Vorbeigehen und von den Geldautomaten kenne*). Kleine Dinge werden am Tresen erledigt, für andere wird dann ein Termin gemacht. Dort ist Anton hingegangen, weil er die Adressänderung mitteilen wollte und nach einer Kreditkarte fragen wollte. Er hat wohl den Personalausweis ausgehändigt. Dort war die Adressänderung vermerkt. Der Mitarbeiter ist mit dem Ausweis nach hinten verschwunden und kam dann wieder. Man hat ihm einen Termin mitgeteilt für die Angelegenheit mit der Kreditkarte und den Ausweis wieder zurückgegeben. Zum Termin ist Anton dann nicht erschienen, weil er unplanmäßig und überraschend ins Krankenhaus musste. Deshalb hat er wohl auch nicht abgesagt.

Unter dem Vorbehalt, dass ich eben nicht dabei war: So, wie Anton mir das geschildert hat, wäre ich wahrscheinlich auch davon ausgegangen, dass die Adressänderung notiert worden ist.

*Hier liegt durchaus eine von mehreren Motivationen, sich ein Bild zu machen. Ich wäre um Haaresbreite auch bei dieser Bank gelandet und finde das gesamte Kommunikationsverhalten, von dem ich gehört habe, sehr merkwürdig. Da gibt es noch weiter Teile, die ich hier nicht erwähnt habe, weil die für die Fragen keine Rolle spielen. Unterm Strich bin ich jedenfalls froh, dass das bei meiner Hausbank definitiv an mehreren Stellen anders laufen würde!

Kernaussage war: es ist so wie es ist, es hätte schlimmer (teurer) kommen können und nun ändert man auch nichts mehr.

Mit einem irgendeinem Zugang ist heutzutage immer zu rechnen, wenn man in irgendeiner Form am Leben teilnimmt. Ob nun Bußgeldbescheide, Rechnungen, Wahlbenachrichtigungen oder Vertragsunterlagen in irgendeiner Form (Telefon, Konto, Zeitungsabo); aus diesem Grunde hat auch praktisch jeder einen Briefkasten. Wenn man von einem bestimmten Zugang wußte, ist man nicht mehr im Bereich der fahrlässigen, sondern der vorsätzlichen bzw. arglistigen Zugangsvereitelung. Das ist ein anderes Paar Schuhe.

Noch eine kurze Frage zum Abschluß: können wir davon ausgehen, daß Du mit jeder Antwort unzufrieden sein wirst, die nicht dem entsprichst, das Du erwartest? Dann können wir nämlich die Bearbeitung Deines Problems sofort einstellen und uns allen viel Kummer und Mühe ersparen.

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Bitte. Das nennst du die Kernaussage?

Ich habe Fragen gestellt. Von diesen Fragen hat er nicht eine beantwortet! Stattdessen hat er irgendwelche abfälligen Bewertungen abgegeben und dabei sogar noch Sachinfos überlesen. Ob sich das wie rechnet und wie man am Sinnvollsten reagiert, war hier nicht mal die Frage. Die Strategie, da möglichst geschmeidig rauszukommen, steht wohl schon längst.

Ja. Deshalb wurden ja auch die wichtigsten Kontakte informiert und zusätzlich lief ein Jahr ein Nachsendeauftrag.

Nein. Diese Frage ist eine Frechheit! Ich habe mich lediglich zu einer einzigen Antwort unzufrieden geäußert und das war eine, die eben keine Frage beantwortet hat.

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Ich rolle mal meine Antworten von hinten auf:

Bei mir und meiner Frau mit mehreren Bankverbindungen kommt nahezu sämtliche Post per Post. Ausnahme ist eine Online-Bank. Sowie die Meldung der Sparkasse, dass Post im Online-Postfach vorhanden ist. Ist die Kündigung bei Anton vielleicht zusätzlich auf dem Online-Postfach eingegangen?

Bei meinen Giro-Konten (Sparkasse) und bei den Konten meines ehemaligen Arbeitgebers stehen jeweils die kompletten Adressen auf den Auszügen, obwohl sie online abgerufen werden.

Und an der Stelle würde im Zweifelsfall ein Richter klären müssen, wie hoch die Mitwirkungspflicht von Anton war? Hätte er einen Nachsendeantrag stellen müssen (soweit ich mich an meinen letzten erinnere, wird deutlich, welche Post original ankommt und welche nachgesendet wurde.)? Hätte ihm irgendwo im normalen Umgang mit der Bank auffallen können/müssen, dass sie die neue Adresse nicht verwendet? Liegt also eine Zugangsvereitelung durch den Kunden vor?

Genau so an dieser Stelle:

Muss eine Bank den aktuellen Wohnort eines Kunden abfragen, wenn eine Mahnung zurück kommt? Ich konnte bei meinen Recherchen vor einigen Stunden nichts zum Zwang zur Adressermittlung finden.

Nehmen wir mal an, die Bank hätte ein Einsehen und würde anerkennen, dass der Fehler bei ihr lag, sie die Adressänderung irgendwie verschlampt hätte. Aus diesem Grunde würde sie die Kündigung von damals zurück ziehen. Statt dessen würde sie jetzt eine wirksame Kündigung aussprechen, dann würden nicht nur die Gebühren bis zur falschen Kündigung angelaufen sein, sondern auch die, für die Zeit seit der Kündigung. Da das Konto im Minus ist, berechnet die Bank also auch noch Zinsen. Würde also dieser hypothetische Fall eintreten, müsste Anton zahlen, er hätte zwar Recht bekommen, hätte aber kein Konto mehr und wäre (finanziell) der Verlierer.

Nehmen wir mal an, die Bank würde sich auf die Zugangsvereitelung berufen und davon nicht abrücken. Anton würde Klage einreichen und ein Richter würde sich dessen wirklich annehmen. Bis der Fall vor Gericht geht, vergehen sicher noch ein paar Monate. Der Fall könnte zwei relativ einfache Wendungen nehmen: 1.) der Richter stellt die Unrechtmäßigkeit der Kündigung fest, die Bank trüge die Verfahrenskosten, sie würde eine neue, rechtmäßige Kündigung aussprechen und alle Gebühren nebst Zinsen bis zum Kündigungstermin einfordern. Anton wäre im Recht, hätte kein Konto und finanzielle Verluste. 2.) der Richter würde feststellen, dass Anton hätte auffallen können, dass die Adressänderung nicht angekommen ist, es liegt auch nach seiner Meinung eine Zugangsverhinderung vor, die Bank bekommt recht, Anton trägt die Verfahrenskosten, die Bank fordert zusätzlich die offenen Gebühren ein. Anton wäre juristisch und finanziell der Verlierer.

Ja, sicher, sich habe meiner Phantasie freien Lauf gelassen. Ob ich mir alles richtig ausgedacht habe, kann ich nicht sagen. Ebenso wenig, welche anderen Konstellationen möglich wären. Aber eines scheint mir sicher: wenn Anton die Füße nicht ruhig hält wird er irgendwas verlieren.

BTW: mir wird gerade bewusst, dass ich bei der Sparkasse ein Sparkonto besitze, auf dem nur ein paar einzelne Euro liegen. Mir ging deshalb eine Kündigung zu - per Post.

Grüße
Pierre

Danke für die sehr ausführliche Auskunft.

Aber es ging bei meiner Frage tatsächlich nicht um eine Strategie. Das die im Zweifel auf Stillhalten und Hinnehmen rausläuft, klang im Gespräch mit Anton an.

Mir ging es tatsächlich um die Einschätzung.

Nur der Vollständigkeit halber: Anton hatte den üblichen Nachsendeauftrag und den sogar auf 1 Jahr und nicht auf 1/2.