Mitteilung BVG zu Auftritten von türkischen Politikern

Moin,

wenn ich mir folgende Mitteilung anschaue

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-016.html

dann frage ich mich doch, warum die Bundesregierung hier gerade so rumeiert? So, wie ich die Meldung verstehe, ist es grundsätzlich ausländischen Politikern nicht erlaubt, in der Bundesrepublik Wahlwerbung zu machen, weil sie keine Träger von Grundrechten (Meinungsfreiheit etc.) im Sinne des Grundgesetzes sind. In Ausnahmefällen kann die Bundesregierung entscheiden, dass der Mandatsträger trotzdem auftreten kann.
Warum werden dann die Städte und Gemeinden allein gelassen mit ihrer Entscheidung und müssen Brandschutz oder fehlende Parkplätze vorschieben, um die Politiker nicht auftreten zu lassen?
So wie ich es erlebe und verstehe, ist es so, dass sich keiner traut, sich auf das Grundgesetz zu berufen? Oder weiß das keiner der Verantwortlichen? Soll ich da mal anrufen, hihi?
Oder bin ich auf dem komplett falschen Dampfer und verstehe alles falsch?
Wäre es nicht besser, wenn sich Frau Merkel hinstellt und sagt: Hör zu, deinen Auftritt gibt das Grundgesetz nicht her, aber weil ich ein netter Mensch bin und dir mal zeigen möchte, wie Demokratie funktioniert, darfst du hier deine Reden schwingen. Würde man dem Sultan nicht eine Menge Wind aus den Segeln nehmen?

Data

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Hallo Data,

das interpretierst Du falsch. Das BVerfG hat nicht, anläßlich der Ablehnung einer Verfasssungs-beschwerde wg. Unzulässigkeit, erwähnt, dass es „nicht erlaubt wäre“, sondern dass es ins Belieben der Bundesregierung gestellt ist, den Regierungsmitgliedern anderer Staaten die Meinungs-/Versammlungsfreiheit zu gewähren oder eben nicht.

Einen Anspruch auf diese Grundrechte natürlicher Personen in D hätten sie eben deswegen nicht, weil sie als Träger der Regierungsfunktion eines Staates nur Teil einer/s völkerrechtlich juristischen Person/Subjekts (anderer Staat) wären.

Die haben nix „vorgeschoben“, sondern die Genehmigungen nicht erteilt/zurückgezogen, weil diese Gründe vorlagen. Im Falle Gaggenaus (Parkplätze/städt. Infrastruktur) ist die Halle gerade mal für 500 Nasen ausgelegt und die Genehmigungen in beiden Fällen wurde von der UETD unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen. Den Kommunen wurde nicht gesagt, was tatsächlich geplant war. In beiden Fällen verzichtete die UETD dann (aus gutem Grund) auf den Rechtsweg.

Aber die Bundesregierung eiert tatsächlich enorm durch die Gegend und will keine Verantwortung für gar nix tragen. Im Prinzip hatte man in Berlin den Kopf in den Sand gesteckt als wäre man gar nicht irgendwie betroffen.

Nein, eine Bezugnahme auf das Grundgesetz ist hier nicht nötig, nicht zielführend, da es schlicht nicht für türk. Regierungsvertreter zuständig ist.

So in etwa versucht sie sich bei gleichzeitger Massensuggestion tiefer Betroffenheit (Nazivergleiche, arme, wehrlose Niederlande) zu verkaufen. Es interessiert den Erdogan nur nicht.

Und man müsste sich auch ernsthaft selbst fragen, ob man es für zulässig hält, dass hier in D offen Werbung für die Einführung von Diktaturen gemacht werden sollen. Diktaturen, deren Bürger tlw. auch deutsche Bürger wären. Wäre das nicht ein extremer Verrat an den pol. Positionen, die ansonsten hier stets vollmundig so hoch gehalten werden?

IMHO wäre es ein sehr seltsames Deutschland, in dem allerlei Politiker zwar die Motzköpfe von PEGIDA als „Schande für D“ bezeichnen, aber andererseits einem Möchtegerndiktator/-tyrannen den Türöffner machen. Einem, der schon längst reichlich Blut an seinen Händen hat und keinen Hehl daraus macht, dass er andere gerne unter seinem Absatz zerquetscht. Einem, der sich alle Mühe gibt zu destabiliseren was das Zeug hält.

Gruß
vdmaster

Genau, unter Bezugnahme des Grundgesetzes, das es erstmal nicht erlaubt, aber der jeweiligen Bundesregierung den Spielraum lässt, um es trotzdem zu erlauben?

data

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Treten türkische Politiker jetzt schon in Berliner Bussen auf…?

Sie hat sich schon selbst hingestellt!

  • Flüchtlingsdeal und resultierende Abhängigkeit zur Rettung ihrer Herbstaktion 2015
  • Gewogene Medien angesichts Yücel und Wahljahr
  • Unsicherheit und Rechtsruck in der Bürgerschaft

Diese Fronten hat sie aufgebaut, und kann daher keine eigene Position aufbauen.

Franz

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Einlenkendes Handeln wird von manchen Tyrannen als Schwäche und Großzügigkeit als Demuts-/Unterwerfungsgeste missdeutet. Ich empfinde die Haltung der Bundesregierung als


Damit war man bekanntlich nicht weit gekommen.
Gruß
rakete

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Hi,

auch auf die Gefahr hin, dass ich pingelig erscheine: Das GG erwähnt fremde Regierungen nicht einmal. Es verwehrt ihnen nichts und es erlaubt ihnen nichts. Es ist einfach die falsche Kompetenzstelle.

Zuständig ist hier das international law (Völkerrecht), das Staaten als prinzipiell ebenbürtige Subjekte ansieht, von denen jeder die volle Souveränität über sich selbst geniesst. Damit natürlich auch über sein Staatsgebiet.

Und wenn dann so ein schnöseliger Vollprolet mit dickem Schnauzer anrückt, dann kann er „reingelassen“ werden oder auch nicht („Du kommst hier nit rein“). Alles auf der Basis der Freiwilligkeit. Da gilt auch das Prinzip „Nein heisst Nein“ vollumfänglich und eine Zuwiderhandlung wäre übergriffig bzw. vergewaltigend.

Die einzige Rechtsquelle von einigermaßen universaler Gültigkeit wäre (neben dem Völkergewohnheitsrecht) wohl die UN-Charta https://www.unric.org/html/german/pdf/charta.pdf

Artikel 2

(1) Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.

und

(4) Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

Also stimme ich Dir völlig zu, falls Du einfach das GG nicht mehr ins Spiel bringst. :wink:

Gruß
vdmaster