Mitteilungspflicht als Unfallgeschädigter

Hallo Community,

ich habe eine Frage aus dem Bereich Kfz-Versicherung:

Ist man als Unfallgeschädigter verpflichtet, einen Unfallbogen schriftlich innerhalb einer bestimmt Frist einzureichen?
In diesem Fall wurde direkt nach dem Unfall das Gutachten des Kfz-Sachverständigen an die gegnerische Versicherung übersendet (direkt am Tag des Unfalls). Zudem wurde wenige Tage später bei der Versicherung mehrmals angerufen um den Sachverhalt zu erläutern, um die Regulierung zu beschleuningen.

VIelen Dank!

MfG

TheManiac

Ist man als Unfallgeschädigter verpflichtet, einen Unfallbogen schriftlich innerhalb einer bestimmt Frist einzureichen?

Als Anspruchsteller hat man natürlich bestimmte Mitwirkungspflichten. Einige Tage Zeit hat man aber schon, um den Unfallhergang zu schildern.

In diesem Fall wurde direkt nach dAem Unfall das Gutachten des Kfz-Sachverständigen an die gegnerische Versicherung übersendet (direkt am Tag des Unfalls).

Damit hat die gegnerische Versicherung noch nicht erkannt, dass sie leistungspflichtig ist.

Zudem wurde wenige Tage später bei der Versicherung mehrmals angerufen um den Sachverhalt zu erläutern, um die Regulierung zu beschleuningen.

Da viele Versicherungen inzwischen Schandesmeldungen auch telefonisch entgegennehmen, sollte das reichen. Andernfalls muß die Versicherung Bescheid geben.