Hallo Community,
ich habe eine Frage aus dem Bereich Kfz-Versicherung:
Ist man als Unfallgeschädigter verpflichtet, einen Unfallbogen schriftlich innerhalb einer bestimmt Frist einzureichen?
In diesem Fall wurde direkt nach dem Unfall das Gutachten des Kfz-Sachverständigen an die gegnerische Versicherung übersendet (direkt am Tag des Unfalls). Zudem wurde wenige Tage später bei der Versicherung mehrmals angerufen um den Sachverhalt zu erläutern, um die Regulierung zu beschleuningen.
VIelen Dank!
MfG
TheManiac