Hallo,
in Baden-Württemberg kann ein Hauptschüler ja auch über eine Berufsausbildung mit Note 2,5 oder besser (bzw. Note 3,0 und 5-jährigem Fremdspachenunterricht) den mittleren Bildungsabschluß (=Mittlere Reife) erlangen.
Siehe:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=7EA…
Meine Frage richtet sich auf „IV. Bestätigung des Erwerbs“.
Dort steht unter 3.:
" Die Feststellung des Erwerbs eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes nach Ziffer II.1 und nach Ziffer III.1 i.V. mit Ziffer II.1 erfolgt in Form einer Bestätigung gemäß Anlage 2. Die Feststellung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes nach Ziffer II.2 und nach Ziffer III.2 i.V. mit Ziffer II.2 erfolgt in Form einer Bestätigung gemäß Anlage 3.
Zuständig für die Feststellung ist die zuletzt besuchte berufliche Schule. Bei Ziffern II.3 und II.4 ist das Regierungspräsidium zuständig, in dessen Bereich die jeweilige Prüfung bzw. die Lehrgänge stattgefunden haben."
Erhält der Schüler/Azubi diese „Bestätigung gemäß Anlage“ (dahinter steht auf der o.g. Seite ein Link auf ein Formular) automatisch oder muss sie beantragt werden?
Wer weiss das?
Grüße,
Tinchen