Ich habe eine Frage…ich bin auf Grund von Mobbing von meiner Vorstandschaft zurückgetreten. Da mir die Zusammenarbeit verweigert wurde, weil ich mit der Mittelverwendung der anderen Vorstände nicht einverstanden war und man sich auch nicht an vereinsrechtliche Vorgaben halten mag. Nun habe ich meinen Rücktritt bekundet bis zu dem Zeitpunkt zu dem ich aus dem Vereinsregister eingetragen und der neu gewählte Vorstand eingetragen ist. Aus besagten Gründen habe ich dies an einer außerordentlichen MV die der JHV vorgeschaltet war bekundet. Um dem Ganzen einen gewissen Vorlauf zu gewähren. Nun haben die Vorstandsmitglieder einer berufenen Prüferin die Übungsleiterpauschale zum Vorbereitungswochenende zur Prüfung verweigert (ebenfalls Mobbing), obwohl wir eine Gebührenordnung haben, welche von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Man intregiert und mobbt einfach jeden, der Kritik an der Vereinsführung hegt. Nun habe ich, da ich ja noch im Amt bin und vertetungsberechtigt dem Mitglied die Pauschale ausgezahlt. Nun wird behauptet ich wäre bereits an der JHV zurückgetreten. An der ich gar nicht anwesend war. Ich hatte ja an der AMV meinen Rücktritt bekundet zu dem oben genannten Zeitpunkt. Das witzige an der Geschichte ist, dass im Zuge der gemeinsamen Zeit im Vorstand sehr viele Entscheidungen, insbesondere was die Mittelverwendung angeht ohne meine Kenntnis getroffen wurden und stets behauptet wird ich würde Lügen, wäre paranoid ect. jetzt ist es so, das ich mit rechtlichen Schritten bedroht werde. Ich möchte eigentlich nur das das Ganze so bald wie möglich ein Ende findet. Es ist so, das die JHV offensichtlich nicht beschlussfähig war…mir liegen Beschwerden von Mitgliedern vor, dass sie gar nicht geladen waren und z.B. hat der Ehemann einer der Vorstände, der nicht mal im Verein ist, mit dem jedoch ein Ehrenamtsvertag geschlossen wurde, den ich vorab nie gesehen habe die Versammlung geleitet, obwohl in der Satzung steht, dass das ein Vorstand machen muss. Ich bin wirklich nicht an einer weiteren Auseinandersetzung mit den Damen interessiert. Habe stets versucht zu erklären warum man sich im Verein als Vorstand an Beschlüsse halten muss und nicht mit zweierlei Maß messen sollte. Wenn nun jedoch versucht wird mich strafrechtlich zu belangen wegen der Auszahlung der ÜL Pauschale müsste ich dann gezwungenermaßen die Beschlussfähigkeit der MV und somit die Wahl des neuen Vorstands anfechten? Oder reicht es aus, dass ich nachweise mittels Zeugen( Anwesende der AMV) das ich meine Amtsniederlegung bekundet habe zu dem Zeitpunkt meiner Austragung am Registergericht.
Nach dem ich nun einschlägige Erfahrungen in Sachen Mobbing habe möchte ich möglichst schnell aus dem Vorstand und dem Verein ausscheiden. Ich gehe aber davon aus, das meine Kollegen im Vorstand wieder jede Menge Schmutz über mich auskippen und die Tatsachen verdrehen ect.
zur Info wir sind alle einzeln vertretungsberechtig, was mir auch bei diversen Dingen wie außer haushaltsplanmäßigen Ausgaben, Vertagsabschlüsse ect. seitens der Kollegen unter die Nase gerieben wurde. So wurde mir z.B. vor einer Fortbildung, welche ich organisiert hatte die ec Karte gesperrt, damit ich die gesamten Kosten vorstrecken musste und meine Kontovollmacht wurde gelöscht, ohne das ich darüber informiert wurde. Nun habe ich der Praxisanleiterin die Pauschale ausgezahlt, wie eben laut Gebührenordnung und welche alle erhalten können und nun versucht man mir eine Strick daraus zu drehen. Soll ich nun zum Anwalt gehen vorab und mich beraten lassen?
Über eine Info vorab wäre ich dankbar.
MfG
S.
Das geht nicht.
Das Vereinsregister hat im Falle eines Vorstandswechsels lediglich die Aufgabe, den IST-Zustand zu beschreiben.
Man kann nicht den Rücktritt „zum Zeitpunkt der Änderung im Vereinsregister“ erklären, da das Vereinsregister erst NACH erfolgtem Rücktritt die neue Zusammensetzung des Vorstands übernimmt.
Hat die Versammlung denn einen Nachfolger für dein Amt bestimmt?
Falls ja, warst du nicht befugt, Zahlungen anzuweisen und es könnte böse enden.
Hallo…ich dachte ich könnte hier einfach meine Probleme schildern und würde ggf. Antworten auf meine Fragen erhalten. Ich musste schon sehr staunen, als ich auf die Darstellung der Sachverhalte „gestoßen“ bin. Ich habe den Link zu dem Forum von einem anderen Vereinsmitglied erhalten. Da es hier um ein anonymes Forum geht, habe ich mir ehrlich gesagt keine großen Gedanken gemacht, das die Fragestellung meinerseits Unmut erregen könnte. Mir ging es hauptsächlich darum zu erfahren, ob es, sollte mir mit gerichtlichen Konsequenzen gedroht werden, weil ich dem Mitglied die Pauschale nach Gebührenordnung ausgezahlt habe nötig sein die Beschlüsse der MV anzufechten. was ich eigentlich nicht möchte. Da sich das Ganze dann noch länger hinauszögert. Ich werde mich wohl diesbezüglich anwaltlich beraten lassen müssen. Wegen der Auszahlung hatte ich mit dem Amtsgericht und der Bank über den Sachverhalt gesprochen, dem Amtsgericht was ja bekannt, das eine Änderungsmitteilung vorliegt. Ich bin mir eben nur nicht sicher, ob ich die Beschlüsse anfechten muss, oder diese direkt nichtig sind, da offensichtlich nicht satzungskonform gehandelt wurde. Dann müsste eben geklärt werden ob noch mal satzungskonform geladen und gewählt werden muss. Es ist eben leider wie so oft verfahren und keine normale Kommunikation mehr möglich. Natürlich werde ich es weiterhin versuchen, auch wenn ich da wenig Hoffnung habe.
vlG
Servus,
an Deiner Stelle würde ich mich hüten, die mit Mühe und Not erreichte Entlastung (die nach Deiner Ansicht nach nicht wirksam erteilt wurde) anzufechten - ob Du sie nach den geschilderten Vorfällen nochmal kriegst, steht in den Sternen.
Dass Du den Verein zum Zeitpunkt der Auszahlung der 300 € nicht mehr gegenüber Dritten vertreten durftest und nicht mehr eigenmächtig über Mittel des Vereins verfügen durftest, hat nicht die Jahreshauptversammlung veranlasst, sondern Du selbst, indem Du Dein Amt niedergelegt hast (was auch immer die „AMV“ sein mag). Du könntest in diesem Zusammenhang also allenfalls Deine eigene Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt des Rücktritts in Zweifel ziehen.
Du solltest vor allem dringend den Ball so flach wie möglich halten, um die Konsequenzen für Dich so harmlos wie möglich zu halten. Und dabei möglichst gegenüber allen Beteiligten bei der Wahrheit bleiben, man verheddert sich sonst leicht.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
wie schon in einem anderen Thread geschrieben,
[…]
liegst Du höchstwahrscheinlich völlig falsch.
Mit Deinem Rücktritt sind alle Rechte aus Deinem Vorstandsmandat erloschen. Die Austragung aus dem Vereinsregister ist keine rechtliche Voraussetzung für das Erlöschen Deines Mandates.
Nach dem, was schon von der anderen Seite in einem anderen Thread geschrieben wurde und auch nach dem, was Du selbst geschrieben hast, solltest Du Dich nicht wundern, wenn Dein Handeln nach Deiner Rücktrittserklärung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich zieht.
Wie schon geschrieben, würde durch eine erfolgreiche Anfechtung der Mitgliederversammlung auch Deine Entlastung unwirksam. Allerdings gilt diese Entlastung nicht für rechtliche Handlungen, die du noch nach der Entlastung im Namen des Vereins vorgenommen hast.
Wenn von Dir eine Rücktrittserklärung mit einer rechtlich unmöglichen Bedingung („bis zur Austragung im Vereinsregister“) vorliegt, gilt diese sofort.
Im Übrigen soll von Dir ursprünglich eine Rücktrittserklärung vorliegen, in der Du keine Frist genannt hast und eine Rücktrittsfrist erst „nachgeschoben“ haben. Auch dieses „Nachschieben“ eines Rücktrittsdatums wäre rechtlich nicht unwirksam.
Das von Dir behauptete „Mobbing“ spielt bei den Rechtsfolgen eines Rücktritts keine Rolle.
ja, Du brauchst dringend qualifizierte fachanwaltliche Hilfe.
&tschüß
Wolfgang
MOD Selina: Link entfernt
Ja, das gibt es häufiger. Bei Dir kugelt aber auch einiges durcheinander.
Jahreshauptversammlung ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die jährliche, ordentliche Mitgliederversammlung.
Ob ein Rücktritt wirklich zu einem Zeitpunkt erklärt werden kann, hat der Gesetzgeber nicht konkret geregelt. Prinzipiell geht das wohl, aber ein Rücktritt zum Zeitpunkt der Eintragung eines neuen Vorstands dürfte aus einem ganz banalen Grund nicht möglich sein: der Zeitpunkt ist nicht konkret genug. Wann das Gericht einen Vorstandswechsel im Vereinsregister vornimmt, weiß man nicht und der Verein erhält auch nicht unmittelbar, sondern mit einigen Tagen Verzögerung Kenntnis von der Eintragung.
Insofern teile ich die Einschätzung meiner Vorredner, dass Dein Rücktritt spätestens zum Ablauf der außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt ist. Daraus folgt weiterhin, dass Du zu der Auszahlung nicht befugt warst.
Nein.
Ja. Allein schon, damit der Dich beraten kann, wie Du nun hinsichtlich der ausgezahlten Pauschale vorgehen sollst. Aus dem Bauch heraus wäre ich für eine umgehende Rückzahlung an den Verein, verbunden mit der Hoffnung, dass man von einer Anzeige wegen Untreue oder Betruges absieht. Andererseits könnte man das auch als Schuldeingeständnis werten.
Gruß
C.
Hallo C.
danke für die Antwort…ich habe ja den Sachverhalt beim Amtsgericht dargelegt und dort wird zwar keine Rechtsberatung gemacht, aber es wurde gesagt, dass ich mit dem aktuellen Registerauszug die Vollmacht wieder erlangen kann. Ebenso bei der Bank. Es ist mir klar, das es strittig ist. Wann der Rücktritt erfolgte. Sollte eine Anzeige gemacht werden gegen mich hätte ich genügend Punkte, die ich anführen könnte im Gegenzug, was ich aber nicht will, aber ggf. tun werde, wenn man versucht die zu Unrecht vorenthaltene Pauschale wieder zurück zu fordern. Ich möchte hier nicht auf Einzelheiten eingehen, da ich nicht weis in wie weit das Ganze hier sichtbar ist und es war nicht meine Absicht die Auseinandersetzung hier fortzuführen. Die Entlastung wurde seitens der Kassenprüfer ja nicht empfohlen für die beiden anderen Vorstände und es gibt eine ganze Liste von Dingen die nicht korrekt gelaufen sind seitens meiner Kollegen. Ich habe nun ein Beratungsgespräch beim Anwalt veranlasst, werde aber selbst nur agieren, wenn von der anderen Seite etwas kommt. Ich denke da weis man auch was auf dem Spiel steht, sollte das Ganze vor Gericht enden. Was ich aber notgedrungen durchziehen werde, da es einfach unhaltbar ist, wie man hier in diesem Verein mit Mitgliedern umgeht, die teilweise seit Jahrzehnten aktive Mitglieder sind und nun raus gemobbt werden.
Es wurde aber unter jeder Garantie nicht gesagt, dass jemand anders als ein Vorstandsmitglied des Vereins über das Vermögen des Vereins verfügen darf, ohne seinerseits von einem Vorstandsmitglied dazu ermächtigt zu sein.
Und dass Du nicht mehr im Vorstand warst, wußtest Du ja. Da sind jetzt ausnahmsweise mal nicht die anderen schuld.
Schöne Grüße
MM