Hallo.
meine Freundin bekam eine Abmahnung, in der wurde ihr
vorgeworfen in einer Tabelle etwas nicht gelöscht zu haben.
Trifft der Sachverhalt zu? Verschlampert? oder wichtige Informationen vorenthalten, so dass sie es nicht wissen konnte?
Nun, für uns stellt sich jetzt nicht die Frage wegen der
Abmahnung ob die nun rechtskräftig ist oder nicht.
Die Abmahnung ist kein Rechtstitel, kann demzufolge auch nicht rechtskräftig werden. Sie ist entweder in der Personalakte oder auch nicht.
Da, wir vors Arbeitsgericht gehen wollen, würde ich gern
wissen - wie man Mobbing nachweisen kann. Denn der Prokurist
hat allein in 24 Monaten 8 Leute abgemahnt und gekündigt.
Das ist kein Mobbing! Das sind, gerechtfertigte oder ungerechtfertigte, Maßnahmen aus dem Arbeitsvertrag. Mobbing wäre bspw., wenn der Prokurist regelmäßig Rundschreiben veröffentlichen würde, des Inhaltes „Frau Meisenknödel hat zum 3. Mal die Tabelle nicht aktualisiert, die dumme Schlampe“ o.dgl.
NB : Auch „Nicht- Grüßen“ oder „Dämlich- angucken“ ist für sich noch kein Mobbing. Nur, weil ein Begriff in Mode ist, muss man ihn nicht bei jeder Gelegenheit anwenden.
Allein der Betriebsrat steht zur Firma und illegale
Tonbandaufzeichnungen wollen wir nun auch nicht machen. Wie
Der BR hat bei Abmahnungen zunächst einmal kein Mitbestimmungsrecht. Das kann sich dann ändern, wenn System dahinter steht, also Abmahnungen willkürlich verteilt werden aus fadenscheinigen Anlässen. Dann, und nur dann, geht der Sachverhalt auch leise weinend ins Mobbing über …
Das mit den Tonbandaufzeichnungen solltet ihr wirklich ganz schnell vergessen. Das ist eine der schnellsten Möglichkeiten zur persönlichen Arbeitszeitverkürzung.
Gegen die Abmahnung arbeitsgerichtlich vorzugehen, ist nur dann erfolgversprechend, wenn die Tatsachenbehauptungen aus der Abmahnung nachweislich falsch sind. Sind die Umstände der Abmahnung strittig, d.h. Chef sagt, sie hätte dies und jenes wissen müssen, Kollegin sagt, sie konnte dies und jenes nicht wissen, empfiehlt sich Stellungnahme zum Inhalt der Abmahnung, ohne wilde Mobbingvorwürfe, sondern mit der Darstellung des abgemahnten Sachverhaltes aus eigener Sicht.
Gruß kw