Mobbing und Menschenrechte

Hallo allerseits,

ist das umgangssprachliche ´Mobben´ im Bereich der Arbeits- und Berufswelt in einem direkten oder in einem indirekten Zusammenhang mit ´Menschenrechtsverletzungen´ zu sehen? Vielen Dank für jede Einschätzung.

Gruß Volker

Auch hallo.

ist das umgangssprachliche ´Mobben´ im Bereich der Arbeits-
und Berufswelt in einem direkten oder in einem indirekten
Zusammenhang mit ´Menschenrechtsverletzungen´ zu sehen? Vielen

Rein juristisch gesehen ist nicht alles, was irgendwie unfreundlich rüberkommt, gleich Mobbing: jurablogs.com - suche nach Mobbing -> http://log.handakte.de/?p=1920, http://www.123recht.net/article.asp?a=15525, usw…

HTH
mfg M.L.

Hi,
meiner Meinung nach nicht, es sei denn, man nimmt jede Beleidigung, Nötigung, Diskriminierung, Verarschung etc. als Verstoß gegen die Menschenwürde. Mobben ist das gezielte Diskriminieren/Ausgrenzen eines/r Kollegen/Kollegin. Das kann aus vielerlei Gründen geschehen. Etwa, weil die Kollegen sich zusammenschließen, um einen potentiellen Konkurrenten abzuschießen.
Die Menschenrechtsdimension kommt erst dann dazu, wenn jemand wegen einer überindividuellen Eigenschaft (ethnische Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung etc.) gemobbt würde (vgl. Anti-Diskriminierungsgesetz). Mobben kann also, muss aber nicht mit Menschenrechtsverletzungen einher gehen.
Man kann das natürlich auch anders sehen: Wenn ich dich permanent beleidige, weil du mir unsympathisch bist, verstoße ich dann gegen deine Menschenwürde? Wenn ja, dann wäre wohl auch jede Form von Mobbing auch ein Menschenrechtsverstoß.

Gruß
André

Hallo Volker!

ich denke, dass man das Ganze mit unserem berühmten Artikel 1 (?)
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ aus dem Grundgesetz in Verbindung bringen kann. Ich hatte mich vor kurzem auch über das Thema Mobbing informiert(Internet) und festgestellt, dass es etwas mit diesem Artikel zu tun hat. Leider finde ich die Quelle nicht mehr.

Mobbing ist i.ü. strafbar, z.B. kann ein Mitarbeiter, der mobbt, fristlos gekündigt werden. Falls Du in der Angelegenheit das Opfer bist rate ich Dir an, ein Mobbingprotokoll zu führen. Dieses sollte
Daten und Handlungen/ Gesprächsinhalte beinhalten. Das Protokoll sollte aus mindestens 20 Punkten bestehen, um vor einem Gericht anerkannt zu werden zu können.

Leider soll es noch kein konkretes „Anti- Mobbing- Gesetz“ geben, allerdings spielt Mobbing vor Gerichten eine immer größere Rolle.

Bis dann,

Stefanie

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