Hallo,
was sollte Geschäftsleiter oder deren Vertreter veranlassen sich vor ihren Betriebsräten zu fürchten, wenn sie faktisch kein Gesetz dazu veranlasst?
Eine Frage die auch Mitarbeiter beschäftigt, wenn sie ins Räderwerk ihrer Fachvorgesetzen (FV) geraten. Würden sich die FV´s das überhaupt trauen, wenn die Geschäftsleiter ein Auge darauf hätten? Krähen unter sich…
Wer glaubt zudem, dass den Betriebsräten von Gesetzesseite eine besondere Kompetenz mit Drohwirkung zusteht, die Betriebsräte ungeachtet der Person verpflichtet, im Sinne des (beschädigten) Mitarbeiters tätig zu werden? Bestünde nicht dann für die von Mobbing betroffenen Mitarbeiter auch ein gesetzesrechtlicher Anspruch, Betriebräte zu u.U. zu verklagen, wenn sie sich nicht für ihre Mitarbeiter einesetzen? Gibt´s das überhaupt? Wären Mobbingübergriffe dann überhaupt noch denkbar, wenn es so wäre? Aber immer liest oder hört man, im Falle von Mobbingvorwürfen gut gemeinte Ratschläge wie diesen: Ach, weiß´te?! Warst Du denn nicht schon beim Betrtiebsrat? Wenn ein Pfarrer, ein Holzjesus, vielleicht auch eine Smartphone-App doch eigentlich nicht auch mehr versprechen kann?
Verschafft der unbedingte Glaube an den Einfluss der Betriebsräte den Betriebsräte nicht unbeschränkten Einfluss auf die Mitarbeiter? Bock zum Gärtner gemacht…
Gruß mki