Hallo
Ist es rechtens, dass in einer kleinen Nebenstraße ein mobiles
Halteverbot für länger als 10 Tage aufgestellt wird?
Grundsätzlich schon.
Eine
Erläuterung über Grund bzw. anvisierte Dauer fehlt.
Die ist auch regelmäßig nicht erforderlich, wenn die Straßenverkehrsbehörde kein entsprechendes Zusatzschild angeordnet hat, denn es obliegt ihr und nicht den Verkehrsteilnehmern, Sinn und Unsinn der Dauer und des Umfangs von Beschilderungen zu beurteilen.
Wer auf dem Lande in einer kleinen Ortschaft wohnt, kann nicht
einfach so beim Ordnungsamt/Verwaltung anrufen, wenn es
scheint als wurde das Schild aufgrund von starken
Partikularintessen aufgestellt.
Kommt darauf an, ob derjenige ein Telefon besitzt. Falls ja, kann er das sehr wohl. Mobile Haltverbote werden allerdings von der Behörde nur auf begründeten Antrag und damit notwendig aufgrund von starken Partikularinteressen angeordnet.
Daher die Frage: Für welchen Zeitraum darf ein mobiles
Haltverbot ohne weitere Erläuterung aufgestellt werden. Wann
müsste dieses spätestens wieder abgebaut bzw. in eine
Festinstallation umgewandelt werden?
Die Berechtigung hierzu läuft so lange und ist vom Erlaubnisnehmer genau in dem Umfang umzusetzen, wie es die Straßenverkehrsbehörde ihm gemäß § 45 StVO vorgeschrieben hat.
Gruß
smalbop