Mobilfunk-Sendemast verhindern

Tach!

Der Witz an der Sache ist, das Richtfunkantennen in Unmittelbarer Umgebung (nach „unten“) wesentlich weniger Strahlen als in der Umgebung.
Darum sieht man oft Sendemasten auf Krankenhäusern.
Wenn jemand auf meinem Dach einen Handymasten aufbauen wollte, wäre ich sofort dafür.

(OK, ich habe das Glück in einem Denkmalgeschützten Studentenwohnheim zu wohnen, da ist das unwahrscheinlich, aber ich werde ja auch demnächst mal umziehen.)

Viele Grüße!
Ph.

Was heisst das? Wie weit waere der Mast von dem naechsten
bewohnten Gebaeude (nicht Grundstueck) entfernt? Welche
Leistung hat der Turm?

Entfernung ca. 80 m

Über Leistung wurden die Bürger noch nicht informiert.

Hallo,

hat früher den Soldaten, die die militärischen Radargeräte
bedienten, jemals jemand gesagt, daß sie sich erhöhter
Krebsgefahr durch Strahlung aussetzen?

Hat Dir schonmal jemand vom Unterschied in der Sendeleistung zwischen einem gebündelten Radarstrahl und einem Handymasten erzählt?

Btw., es ging nicht ums Bedienen, sondern um die Wartungstechniker.

Gruß
loderunner

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hat früher den Soldaten, die die militärischen Radargeräte
bedienten, jemals jemand gesagt, daß sie sich erhöhter
Krebsgefahr durch Strahlung aussetzen? […]

Vielleicht geht eine ähnliche Gefahr von solchen Sendemasten
aus.

Wer Angst hat, dass Handymasten Röntenstrahlung emittieren, sollte sich lieber Gedanken um Bildröhren von Fernsehern oder Computermonitoren machen.

In gehörigem Abstand zu Siedlungen mögen sie vielleicht
stehen. Bei bebauten Gebieten sollte man vielleicht
vorsichtiger sein und mögliche Spätfolgen bedenken.

Je weiter der Mast vom Handy entfernt ist, um so höher müssen auf beiden Seiten die Sendeleistungen sein. Die Strahlenbelastung ist deshalb am kleinsten, wenn die Masten dort stehen, wo am meisten telefoniert wird - also in den Wohngebieten.

das bezeichnest du als konstruktiv? Irgendwelche angeblich
bedrohten Kröten oder Fledermäuse dafür heranzuziehen, ist
schlicht Trickserei von Winkeladvokaten. Mit sachlichen
Argumenten hat das nichts zu tun, aber die wolltest du ja
offensichtlich auch nicht wissen.

Jede größere Baumaßnahme im Außenbereich ist vor der Realisierung naturschutzrechtlich zu prüfen. Das haben demokratisch gewählte Institutionen so festgelegt. Zum Beispiel kann ein Quellhorizont beschädigt werden. Als Standorte werden immer die billigsten Baugründe gewählt, die meist auch die ökologisch wertvollsten sind.
Die Mobilfunkmasten sind schon eine Seuche. Marburg z.B. ist von grünen Höhenzügen umgeben, die historische Altstadtsilhouette mit Schloss ist schützenswert. Dennoch entsteht Sendemast auf Sendemast, weil die Betreibergesellschaften sich keinerlei Mühe geben, gemeinsam ihre Anlagen zu planen.
Udo Becker

das bezeichnest du als konstruktiv? Irgendwelche angeblich
bedrohten Kröten oder Fledermäuse dafür heranzuziehen, ist
schlicht Trickserei von Winkeladvokaten. Mit sachlichen
Argumenten hat das nichts zu tun, aber die wolltest du ja
offensichtlich auch nicht wissen.

Jede größere Baumaßnahme im Außenbereich ist vor der
Realisierung naturschutzrechtlich zu prüfen. Das haben
demokratisch gewählte Institutionen so festgelegt. Zum
Beispiel kann ein Quellhorizont beschädigt werden. Als
Standorte werden immer die billigsten Baugründe gewählt, die
meist auch die ökologisch wertvollsten sind.
Die Mobilfunkmasten sind schon eine Seuche. Marburg z.B. ist
von grünen Höhenzügen umgeben, die historische
Altstadtsilhouette mit Schloss ist schützenswert. Dennoch
entsteht Sendemast auf Sendemast, weil die
Betreibergesellschaften sich keinerlei Mühe geben, gemeinsam
ihre Anlagen zu planen.

Hallo Udo,
der Fragesteller möchte den Bau im Innenbereich verhindern. Schau mal hier: „Es gibt hier Hügel ohne Wohnbebauung - da ist O2 die Zuwegung zu teuer.“ /t/mobilfunk-sendemast-verhindern/4741503/9
Da kämen neben dem Baugrund also noch Zufahrtsstraßen dazu. Da wird die Bebauung auf den unbebauten Hügeln naturschutzfachlich sehr fragwürdig.
Da man Naturschutz als rechtliches Argument nur mag, wenn er die Gegenseite behindert, schauen wir auf einen anderen Aspekt: Du sprichst in einem Beispiel von einer „historische Altstadtsilhouette“. Da gibt es den Denkmalschutz, der sich nicht nur auf einzelne Gebäude beziehen muss. Eventuell besteht dort ein Ensembleschutz. Aber auch ohne Denkmalschutz sagt das Baugesetzbuch, dass sich ein Vorhaben in die bestehende Bebauung einpassen muss. Eventuell gibt es auch einen Bebauungsplan oder andere städtebauliche Satzungen, die solchen Masten widersprechen.
Es wurden nun mehrere abwägungsrelevante Dinge benannt und dennoch ist das alles nur eine Randdiskussion.
Wichtig ist, wie sich der Gemeinderat zu dem Vorhaben stellt. Leute, die zur Politik nicht nur kommen, wenn sie meckern wollen (War der Fragesteller z.B. schon mal auf einer Gemeinderatssitzung?), haben bessere Karten, die Willensbildung zu beeinflussen. Wenn sich der Gemeinderat gegen das Vorhaben stellt, ist es nicht relevant, welche richtigen oder falschen Argumente ihn dazu bewogen haben.
Eventuell gibt es tatsächlich sachliche Argumente gegen den Standort. So wie der Fragesteller bisher „argumentiert“, gilt wahrscheinlich das Sankt-Florian-Prinzip. http://de.wikipedia.org/wiki/Sankt-Florian-Prinzip
Warum die Frage in diesem Brett und nicht unter (Bau-)Recht steht, habe ich noch nicht verstanden. Der Fragesteller schreibt: „Bei meiner Frage geht es aber nicht um Strahlenbelastung und Gesundheitsrisiken von Sendemasten“ /t/nochmal-mobilfunksendemast-verhindern/4742936
Grüße
Ulf

Hat Dir schonmal jemand vom Unterschied in der Sendeleistung
zwischen einem gebündelten Radarstrahl und einem Handymasten
erzählt?

Btw., es ging nicht ums Bedienen, sondern um die
Wartungstechniker.

Hallo,
wie so oft bei Deinen Antworten, sezt Du auf’s falsche Pferd.

Ich habe die damalige angeblich ungefährliche Radarstrahlung mit der heute angeblich ungefährlichen Strahlung bei Sendemasten verglichen.

Ob die Krebserkrankungen nun bei den Bedienern oder den Wartern der Radaranlagen auftraten ist letzlich egal und ist nur Spitzfindigkeit aufgrund Deiner Neigung zum Besserwissen.

Bei den Fernsehinterwievs, die ich gesehen habe, sprachen die Soldaten, die die Radargeräte bedienten.
Aber das ist letzlich nicht so wichtig. Wichtig ist das Auftreten von Folge- Erkrankungen aufgrund der Radarstrahlungen.

Gruß:
Manni

Hallo,

Ich habe die damalige angeblich ungefährliche Radarstrahlung
mit der heute angeblich ungefährlichen Strahlung bei
Sendemasten verglichen.

a) Die Radarstrahlung war nicht angeblich ungefährlich.
b) Die Radartechniker sind durch RÖNTGENStrahlung krank geworden.
c) Die Radarstrahlung ist tausendfach energiereicher als die Strahlung der Sendemasten.

Du bist der, der hier auf das falsche Pferd setzt. Weil Du Äpfel mit Birnen vergleichst.

Ob die Krebserkrankungen nun bei den Bedienern oder den
Wartern der Radaranlagen auftraten ist letzlich egal und ist
nur Spitzfindigkeit aufgrund Deiner Neigung zum Besserwissen.

Nö. Sie sollte nur andeuten, dass ich durchaus informiert bin.

Bei den Fernsehinterwievs, die ich gesehen habe, sprachen die
Soldaten, die die Radargeräte bedienten.

Wie schön.
Beweist das jetzt Deine Behauptungen oder spricht das doch eher gegen die Kompetenz der Interviewer?

Aber das ist letzlich nicht so wichtig. Wichtig ist das
Auftreten von Folge- Erkrankungen aufgrund der
Radarstrahlungen.

Eben grade nicht.

Gruß
loderunner

1 Like

Die Telekommunikationsfirmen haben sich verpflichtet, zu
prüfen, ob eine Anlage sich mit einer benachbarten anderen
gemeinsam betreiben lässt. Das scheitert aber am
Konkurrenzneid und wird technisch begründet. In jedem Fall
muss aber der Nachweis gegenüber der Gemeinde erbracht
werden, dass man das geprüft hat.
Udo Becker

Hallo Udo

Weißt Du wie teuer so eine Antenne ist? überhaupt die Miete und der Betrieb? Hier im Umwelt und Naturschutz kann man polemisieren ansonsten wird reines Wissen gefragt.
Ach ja übrigens, da war da so ein Typ wie stein203, der fragte die Leute, warum jede Kuh eine Glocke umgehängt bekommt und dass die Kirchenglocken das Handygespräch stört…
Nimm’s locker, wir können die Welt nicht ändern, sonst führt man schonden Elektroschockapparat, den es für Hunde gibt, auch bei hinterfragenden Menschen auch ein.

peter s

Die Telekommunikationsfirmen haben sich verpflichtet, zu
prüfen, ob eine Anlage sich mit einer benachbarten anderen
gemeinsam betreiben lässt. Das scheitert aber am
Konkurrenzneid und wird technisch begründet. In jedem Fall
muss aber der Nachweis gegenüber der Gemeinde erbracht
werden, dass man das geprüft hat.

Weißt Du wie teuer so eine Antenne ist? überhaupt die Miete
und der Betrieb? Hier im Umwelt und Naturschutz kann man
polemisieren ansonsten wird reines Wissen gefragt.
Ach ja übrigens, da war da so ein Typ wie stein203, der fragte
die Leute, warum jede Kuh eine Glocke umgehängt bekommt und
dass die Kirchenglocken das Handygespräch stört…
Nimm’s locker, wir können die Welt nicht ändern, sonst führt
man schonden Elektroschockapparat, den es für Hunde gibt, auch
bei hinterfragenden Menschen auch ein.

Habe Deine Antwort nicht verstanden. Aber sag mir doch, ob Du an meiner Aussage etwas gefunden hast, das in Deinen Augen falsch ist.
Udo Becker