Hallo, ihr Lieben,
angenommen folgende Sachlage:
Auf dem Dach einer Wohnanlage (ca. 150 Wohnungen) steht seit einigen Jahren eine Mobilfunkantenne.
Die Einnahmen werden auf die Wohnungseigentümer aufgeteilt.
Die Antenne reicht in einen nicht ausgebauten Dachraum, wo Schaltraum, div. Kabel und Antennen-Halterungsvorrichtung verbaut sind.
Weiter angenommen: Es stellt sich heraus, dass dieser Dachraum nicht wie bisher angenommen der Gemeinschaft gehört, sondern einem der Wohnungseigentümer.
Die an den Dachraum angrenzende Dachgeschosswohnung wurde vor Jahrens einfach kleiner gebaut, da der Antennenraum ja Platz beansprucht.
Daher wird nun der Vertrag mit dem Mobilfunkunternehmen gekündigt, damit der Dachraum künftig als Wohnraum genutzt werden kann.
Kann der nun bekannt gewordene Eigentümer des Antennenraumes einen Teil der bis zum Vertragsende fließenden Mieteinnahmen, die das Mobilfunkunternehmen zahlt, beanspruchen?
Weitere Fragen für diesen angenommenen Fall:
- falls ja: welchen prozentualen Anteil könnte der Eigentümer realistisch beanspruchen?
- kann er auch rückwirkend Einnahmen von den anderen Eigentümern fordern?
- sind hier irgendwelche Haftungsfragen zu berücksichtigen?
- wer wäre neben der Wohnungsverwaltung ein passender Ansprechpartner, um diese Forderungen zu klären? Ein Anwalt
- wie könnte man grundsätzlich grob an die Sache herangehen?
Danke im Voraus für eure Anregungen