Mobilfunkantenne auf MFH -- Teil der Einnahmen beanspruchen

Hallo, ihr Lieben,

angenommen folgende Sachlage:
Auf dem Dach einer Wohnanlage (ca. 150 Wohnungen) steht seit einigen Jahren eine Mobilfunkantenne.
Die Einnahmen werden auf die Wohnungseigentümer aufgeteilt.
Die Antenne reicht in einen nicht ausgebauten Dachraum, wo Schaltraum, div. Kabel und Antennen-Halterungsvorrichtung verbaut sind.
Weiter angenommen: Es stellt sich heraus, dass dieser Dachraum nicht wie bisher angenommen der Gemeinschaft gehört, sondern einem der Wohnungseigentümer.
Die an den Dachraum angrenzende Dachgeschosswohnung wurde vor Jahrens einfach kleiner gebaut, da der Antennenraum ja Platz beansprucht.
Daher wird nun der Vertrag mit dem Mobilfunkunternehmen gekündigt, damit der Dachraum künftig als Wohnraum genutzt werden kann.

Kann der nun bekannt gewordene Eigentümer des Antennenraumes einen Teil der bis zum Vertragsende fließenden Mieteinnahmen, die das Mobilfunkunternehmen zahlt, beanspruchen?
Weitere Fragen für diesen angenommenen Fall:

  • falls ja: welchen prozentualen Anteil könnte der Eigentümer realistisch beanspruchen?
  • kann er auch rückwirkend Einnahmen von den anderen Eigentümern fordern?
  • sind hier irgendwelche Haftungsfragen zu berücksichtigen?
  • wer wäre neben der Wohnungsverwaltung ein passender Ansprechpartner, um diese Forderungen zu klären? Ein Anwalt
  • wie könnte man grundsätzlich grob an die Sache herangehen?

Danke im Voraus für eure Anregungen

Das wäre wohl der Berater und Helfer der 1. Wahl !

Und m.E. nach stehen die Einnahmen aus der Übergangszeit und aus der Vergangenheit allein dem Sondereigentümer zu .

Aber man wird es sich nicht mit der Eigentümergemeinschaft verderben wollen.
Denn dem umgekehrten Fall, Antennen von Anfang an auf dem Sondereigentum, wäre wohl niemals zugestimmt worden wenn die anderen WE nichts davon gehabt hätten außer der schäbigen Optik, die man nur erträgt weil es etwas Trostgeld gibt !

Haftungsfragen ? Etwa gegenüber dem Mobilfunkbetreiber ? Wenn man da nicht regulär gekündigt hatte, wird da nichts kommen. Hat man wegen fehlender Vertragsgrundlage gekündigt (eigentlich widerrufen wegen Irrtums) dann könnten Schadenersatzforderungen kommen.
Aber gegen den Verantwortlichen, das wird wohl die WEG vertreten durch die Verwaltung sein.
Und wer bei der Teilung den Fehler gemacht hat ?

MfG
duck313

Fachanwalt für Wohneigentumsrecht konsultieren.
Nach normal menschlichem Empfinden stehen die Einnahmen zum Großteil dem Eigentümer und zum Rest der Gemeinschaft wegen des Dachdurchbruches zu aber! , verbindlich wird das wahrscheinlich nur ein Gericht klären können.

Wenn, dann für max. 3 Jahre (Verjährung). ramses90

Ich danke dir für die Antwort

Ich danke dir für die Antwort.