Mobilfunkantenne mittlerer Art und Güte

Hallo zusammen,

auf unserem Dach soll eine Mobilfunkantenne aufgebaut werden, allerdings sind fast alle Eigentümer dagegen leider ist das Sondernutzungsrecht eine Eigentümer zugeteilt der diese Antenne aufbauen möchte.

Jetzt meine Frage es steht lediglich er darf eube Antenne mittlerer Art und Güte aufstellen. Worum handelt es sich hierbei in meinen Augen ist die Mobilfunkantenne schon eine Nummer größer?!

Gibt es auch einen Unterschied zwischen einer Mobilfunkantenne und einer Mobilfunkantennenanlage? 

Bin über jede Antwort dankbar.

LG
David

Hallo zusammen,

auf unserem Dach soll eine Mobilfunkantenne aufgebaut werden,
allerdings sind fast alle Eigentümer dagegen leider ist das
Sondernutzungsrecht eine Eigentümer zugeteilt der diese
Antenne aufbauen möchte.

Eine Mobilfunkstation besteht nicht nur aus der Antenne, sondern erfordert weitgehendere Einrgiffe in das Bauwerk. So muss ja auch Strom aufs Dach, welche oft durch Treppenräume in Kunststoff-Kabelkanälen verlegt werden, was fast immer verboten ist.

Jetzt meine Frage es steht lediglich er darf eube Antenne
mittlerer Art und Güte aufstellen. Worum handelt es sich
hierbei in meinen Augen ist die Mobilfunkantenne schon eine
Nummer größer?!

Gibt es auch einen Unterschied zwischen einer Mobilfunkantenne
und einer Mobilfunkantennenanlage? 

Das ist eine interessante Frage. Eine Antenne ist eine Antenne, zwingend dazu gehört ein Antennenkabel zur Sende- oder Empfangseinrichtung.
Ein Technikraum ist eine ganz andere Hausnummer, da ist einiges an Technik drin, Zuleitungen, Klimatechnik,…
Was war wohl mit der undeutlichen Formulierung gemeint?

Das ist eine Rechtsfrage.
Konkrete Rechtsfragen, die eine Betrachtung des Einzelfalls erfordern, dürfen in einem Forum nicht behandelt werden.
Bitte beachte die FAQ:1129, da steht, was hier erlaubt ist (und wie man es passed macht).
Stelle dann eine Frage zu einem theoretischen Fall im Rechtsbrett, zitiere dabei die genauen Formulierungen zum Sondereigentum aus dem ausgedachten Vertrag, damit du möglichst genaue ANtworten zu deinem Fallbeispiel erhältst.

Hallo,

von was reden wir hier konkret? Eine kleine Antenne zur Verbesserung des Mobilfunkempfangs in der eigenen Wohnung? Oder von einem großen Mast eines Mobilfunkbetreibers mit diversen Antennen, Container für die Technik, Leitungstrassen am ganzen Haus entlang?

Und worauf bezieht sich die Angabe „Antennenanlage mittlerer Art und Güte“? Ist das nur eine Standardklausel in einem ganz normalen Wohnungskaufvertrag? Oder ist das ein gesonderter Vertrag, in dem das Recht zur Errichtung von gewerblichen Antennenanlagen übertragen wurde?

Aus so einer Standardklausel im Rahmen eines normalen Wohnungskaufvertrages kann man mitnichten das Recht zur Errichtung einer gewerblichen Mobilfunk-Antennenanlage herleiten, da solch ein Vertrag typischerweise nur die gewöhnliche Wohnnutzung abdeckt, zu der natürlich auch eine wohnungstypische Antenne für Radio/Fernsehen/eigenen Handyempfang oder Internet-Anschluss gehört. Ohne Hinzutreten sonstiger Aspekte, die klar in Richtung „Errichtung einer Mobilfunk-Antennenanlage“ gehen, wird man so einen Vertrag nicht in diese Richtung auslegen können.

Gruß vom Wiz