Mobilfunkvertrag für Tablet PC rückgängig machen weil nicht geschäftsfähig?

Meine Frau hat während eines Aufenthalts in einer Psychatrischen Behandlung (u.a. Depressionen) einen „Viel zu teuren“ Mobilfunkvertrag für einen Tablet PC abgeschlossen, den wir (sie) jetzt nicht mehr bezahlen können, da ich in ner Umschulung stecke. Meine Frau hat auch eine Negative Schufa, die „Vodafone“ aber nicht interessiert hat, gibt es eine möglichkeit den Vertrag anzufechten bei Rückgabe des Tablets? Sie wußte schließlich zu diesem Zeitpunkt gar nicht was sie da macht und die Folgekosten wurden ihr auch nicht erklärt.

Hallo Taxiloewe,

ein Mobilfunkvertrag mit / für einen Tablet-PC rückgängig machen ist ein heikles Thema. Generell sind Verträge (vor allem, wenn es ein Gerät dazu gab) für 24 Monate bindend. Die Meisten großen Mobilfunkanbieter sind allerdings kulant und können einem entgegenkommen - mit den richtigen Begründungen.

  1. Psychatrischen Behandlung:
    Generell ist eine Psychatrischen Behandlung kein Grund, einen Vertrag vor eigentlichem Laufzeitende zu kündigen. Wenn ein Arzt deiner Frau allerdings bescheinigen kann, dass sie zu dem Zeitpunkt des Abschlusses der Vertrages nicht Geschäftsfähig im Sinne des Gesetzes war (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__104.html), hast du gute Chancen, den Vertrag anzufechten und frühzeitig rauszukommen.

  2. Negativer Schufa-Eintrag:
    Eine negative Schufa ist kein Grund, dass ein Vertrag nicht zustande kommen kann. Entgegen der langläufigen Meinung, dass bei jedem Vertrag der abgeschlossen wird, eine Schufa-Auskunft eingeholt wird, ist das eher die Ausnahme. Hier gilt das Prinzip Zufall.

  3. Finanzielle Gründe:
    So schlimm wie es sich auch anhört, aber finanzielle Gründe sind kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Denn (theoretisch) weiß ja jeder, der einen Vertrag abschließt, was in den nächsten Jahren auf ihn zukommt. Dass das mit der Realität, vor allem bei befristeten Verträgen, oft nicht vereinbar ist ist in diesen Fällen leider egal.

Wichtig ist jetzt, dass ihr zu einem / dem Arzt geht, wo deine Frau in Behandlung war / ist und ihn bittet, ihr einen dementsprechenden Attest auszustellen. Diesen Attest schickst du dann, mit einem schönen Schreiben, an den Anbieter. Dieser wird dann prüfen wie lange der Vertrag schon läuft (je kürzer, desto besser sind eure Chancen), ob die Zahlungen immer eingegangen sind und ob nur deine Frau als Vertragspartnerin hinterlegt ist. Wenn sich der Anbieter quer stellt, dann schicke noch einen Brief zu ihm, am besten von einem Anwalt aufgesetzt. Anwälte kosten für eine Erstberatung / einen Brief nicht die Welt, aber es kann Wunder bewirken, wenn die Adresse einen Rechtsanwaltes auf dem Absender steht.

Wenn ihr den Brief versendet, dann adressiert ihn gleich an die Geschäftsführung - diese haben für „Reklamationen“ meistens eigene Fachleute, die kulanter handeln als die eigentlichen Kundenbetreuer. Und - auch wenn es wieder einige Euro kostet - schickt den Brief via Einschreiben - Rückschein. Denn es ‚verschwinden‘ schonmal Briefe auf dem Weg von der Poststelle zur Fachabteilung.

Ich hoffe ich konnte euch helfen. Wenn ihr einen Brief aufsetzen wollt und keinen Anwalt einschalten wollt, dann kannst du dich gerne nochmal melden und ich schaue über den Brief einmal drüber. Denn auch hier zählen Aufmachung, Rechtschreibung und Inhalt.

Liebe Grüße

Vielen Dank für die schnelle Antwort, das mit dem Attest sollte machbar sein. MFG Taxilöwe