Möchte in meiner Wohnung einen Telefon Anschluss haben,hier ist aber gar kein kabel wer ist dafür zuständig .. Vermieter ?

Ich möchte einen Festnetzanschluss,aber hier ist gar kein kabel…Wer ist dafür zuständig…Der Vermieter ?

[Tippfehler korrigiert - www Team]

GAR kein Kabel vorhanden

Mein Tablet schreibt was es will
Also ist der Vermieter dafür zuständig oder muss ich dafür sorgen ?

Hallo,
die Wohnung hat sich also nicht verschlechtert, das Kabel war bei Mietbeginn schon nicht vorhanden? Dann muss der Vermieter nichts liefern, nichts hinzufuegen.
Ihr koennt Euch beide einigen, was gebraucht wird und wieviel es die Wohnung aufwertet, wie der Vorteil selber bezahlt wird und welcher Anteil fuer den Nachmieter uebernommen wird.
Wie waers mit Mobilfunk, kannst selber abschliessen ohne Fragen, falls ein Sender an diese Stelle heranreicht.
Gruss Helmut

Habe mich bei Vertragsabschluss bei Vodafone erkundigt und die sagten mir,das der Vermieter dafür zuständig wäre. Er müsste für einen Anschluss sorgen …Mein Nachbar über mir hat einen Anschluss

Falscher Ansatz, Du hast kein Recht auf einen Festnetzanschluss,
wenn er bei Mietbeginn nicht vorhanden oder zugesagt wurde. Der Vermieter muss keinen neu legen (lassen) und Du darfst im Haus keinen einbauen.
Ausser ihr einigt Euch.

Nix muss er.

Wenn aber ein Anschluss beauftragt werden soll, ist es Sache des Eigentümers, das zu tun. Andere als dieser dürfen nicht veranlassen, dass an seinem Haus herumgefuhrwerkt wird.

Und das meinten „die“, die Dir das sagten.

Schöne Grüße

MM

Du musst einfach mit deinem Vermieter sprechen. Sag Ihm doch, dass du einen Telefonanschluss möchtest.
Wenn er das Ok gibt, gehst du zu einem Telefonanbieter und bestellt einen Anschluss.
Da derzeit kein Anschluss vorhanden ist, könnte es sein, dass der Provider dir die Kosten für das Legen einer Telefonleitung von der Hausanschluss Dose in deine Wohnung in Rechnung stellt.
Wenn am Hausanschluss eine Leitung frei ist, dann wird der Telefonanbieter (Provider) eine Leitung schalten und ein Kabel in deine Wohnung legen.

Mir wäre es das wert.

Natürlich hat er einen Anspruch darauf.

Mieter haben – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (es gibt momentan keinen Grund, das anzunehmen) oder eine besonderer Nutzungszweck besteht -, Anspruch darauf, dass ihnen Anschlüsse für Telekommunikation zur Verfügung stehen. Der Vermieter hat dem Netzbetreiber gegenüber die erforderlichen Erklärungen abzugeben und das Anbringen der notwendigen Zuleitungen am Haus zu gestatten (LG Berlin, Urteil vom 12.09.2014 – 63 S 151/14).

Es ist nicht gesagt, dass der Vemieter auch die Kosten tragen muss, aber er muss den Anschluss zumindest genehmigen.

Gruß
Christa

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Zitat aus Deinem Link
Der Mieter hat keine Ansprüche auf Herstellung eines Telefonanschlusses,
wenn er zum Beispiel bei einem Altbau vor Eingehung des
Mietverhältnisses gewusst hat, dass kein Telefonsnschluss im Haus
vorhanden ist (§ 536 b BGB). Zitatende
.
Wissen wir, ob das zutrifft oder nicht? Mittlerweile ja, weil so allmaehlich raustroepfelt, dass oben Telefon sein soll. Der Frager tut jedenfalls so als ob „generell egal wie ein Anschluss her muss“ und sagt seine diesbezueglichen Randbedingung zum Beispiel nicht in den ersten Fragen. Ausserdem sind Orte denkbar, an denen technisch kein Telefonanschluss moeglich ist, oder kilometerweit gelegt werden muesste. Aber trotzdem habe ich wieder gelernt. Schoenen Gruss, Helmut