Modellflieger vs. 'richtiger' Flieger

Hallo,

ich fliege gerne mit meinem Modellflieger, und manchmal ergibt sich da
ein Konflikt :
Es fliegen „richtige“ , sprich manntragende Fluggeräte in der Höhe in
der ich auch fliege ( Ist dies überhaupt erlaubt ? Flüge deutlich unter
100 Metern nahe (

Hallo Diggi,
die „richtigen“ Flieger müssen mindestens 2000ft = ca 600m über Grund fliegen, ausser sie sind im An- oder Abflug oder sie können diese Höhe wetterbedingt nicht einhalten. Für Ultraleichtflugzeuge gilt eine geringere Mindestflughöhe (500ft = 150m).
Gruß Michael

Hallo,
sowas habe ich mir fast gedacht, aber hier habe ich dennoch ab und an
das Problem dass Flugzeuge (ich bin mehr als die vom Gesetz geforderten
1.5 km vom nächsten Flugplatz entfernt) relativ niedrig.
Ich habe eine Telemetrie an meinem Modell, und wenn 2m Spannweite bei
~120 Meter Flughöhe winzig wirken, dann kann ein Doppeldecker mit
~20 Meter Spannweite nicht riesig wirken, wenn er wirklich 600 Meter
hoch fliegt, daher bin ich etwas verunsichert.
Gruss

Hallo,

~120 Meter Flughöhe winzig wirken, dann kann ein Doppeldecker

Ich dacht immer, dass z.B. Drachen max. 100 m hoch steigen dürfen.
Gilt das nicht auch für Modelle?
Ansonsten: Kein Flugzeug fliegt außerhalb der Platzrunde nur in 100m Höhe.

Gruß:
Manni

1 Like

Hi,
kann ich nur bestätigen. Nicht höher als 100m. Das das für flugdrachen genauso gilt hab ich jedoch nicht gewusst :smile:
Gruß legolas

Öhm, die Quelle dazu würde mich jetzt brennend interessieren.
Alles was mir Google dazu liefert ist eine maximal ohne Genehmigung
erlaubte Höhe von 762 Metern.
Hier z.b.
http://www.aeroclub-nrw.de/pdf/modellflug%20und%20ho…
Vielleicht hat sich ja was geändert, aber die 100 Meter beziehen sich
glaub ich auf Drachen …

Gruss

Mhhh…
Die Quelle war mein Nachbar der mir das Modellfliegen beigebracht hat.
Der sagte auf meine Frage hin wie hoch man fliegen darf, etwa 100m.
Muss mich jedoch Entschuldigen. Ich hab mal nachgeschaut und das hier dazu gefunden:

http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0…

Etwa in der Mitte wird geschrieben:

"Frage: Wie hoch darf ich fliegen?

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass der Modellflug spätestens in FL 100 (FL=Flightlevel, Flugfläche), das ist in ca. 3 km Höhe über Meeresspiegel, sein Ende findet."

Sorry nochmal.

gruß legolas

Hallo,

Dein Flugmodell muss all Regularien des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO) einhalten. Die Grundsätze sind hier gut beschrieben:
http://mfp.jimdo.com/gesetze/
Kernpunkt ist - und der fehlt in der Aufstellung ein wenig - das auch die Ausweichregeln der LuftVO gelten gemäß dem „see and avoid“ Prinzip. Die LuftVO §13 sagt dazu:

_§ 13
Ausweichregeln
(1) Luftfahrzeuge, die sich im Gegenflug einander nähern, haben, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, nach rechts auszuweichen.

(2) Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge in nahezu gleicher Höhe, so hat das Luftfahrzeug, das von links kommt, auszuweichen. Jedoch haben stets auszuweichen 1. motorgetriebene Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind, den Luftschiffen, Segelflugzeugen, Hängegleitern, Gleitsegeln und Ballonen;
2. Luftschiffe den Segelflugzeugen, Hängegleitern, Gleitsegeln und Ballonen;
3. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel den Ballonen;
4. motorgetriebene Luftfahrzeuge den Luftfahrzeugen, die andere Luftfahrzeuge oder Gegenstände erkennbar schleppen.
Motorsegler, deren Motor nicht in Betrieb ist, gelten bei Anwendung der Ausweichregeln als Segelflugzeuge.

(3) Überholt ein Luftfahrzeug ein anderes, so hat das überholende Luftfahrzeug, auch wenn es steigt oder sinkt, den Flugweg des anderen zu meiden und seinen Kurs nach rechts zu ändern. Ein Luftfahrzeug überholt ein anderes, wenn es sich dem anderen von rückwärts in einer Flugrichtung nähert, die einen Winkel von weniger als 70 Grad zu der Flugrichtung des anderen bildet. Bei Nacht ist dieses Verhältnis der Flugrichtungen zueinander anzunehmen, wenn die vorgeschriebenen roten und grünen Positionslichter (Anlage 1 § 2 Abs. 1 Buchstabe a und b) des Luftfahrzeugs nicht gesehen werden können.

(4) Luftfahrzeugen im Endteil des Landeanflugs und landenden Luftfahrzeugen ist auszuweichen.

(5) Von mehreren einen Flugplatz gleichzeitig zur Landung anfliegenden Luftfahrzeugen, die schwerer als Luft sind, hat das höher fliegende dem tiefer fliegenden Luftfahrzeug auszuweichen. Jedoch haben motorgetriebene Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind, anderen Luftfahrzeugen in jedem Falle auszuweichen. Ein tiefer fliegendes Luftfahrzeug darf ein anderes Luftfahrzeug, das sich im Endteil des Landeanflugs befindet, nicht unterschneiden oder überholen.

(6) Ein Luftfahrzeug darf erst dann starten, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes nicht erkennbar ist.

(7) Ein Luftfahrzeug hat einem anderen Luftfahrzeug, das erkennbar in seiner Manövrierfähigkeit behindert ist, auszuweichen.

(8) Ein Luftfahrzeug, das nach den Absätzen 1 bis 5 und 7 nicht auszuweichen oder seinen Kurs zu ändern hat, muß seinen Kurs und seine Geschwindigkeit beibehalten, bis eine Zusammenstoßgefahr ausgeschlossen ist.

(9) Die Vorschriften über die Ausweichregeln entbinden die beteiligten Luftfahrzeugführer nicht von ihrer Verpflichtung, so zu handeln, daß ein Zusammenstoß vermieden wird. Dies gilt auch für Ausweichmanöver, die auf Empfehlungen beruhen, welche von einem bordseitigen Kollisionswarngerät gegeben werden. Ein Luftfahrzeug, das nach den Absätzen 2 bis 5 und 7 einem anderen Luftfahrzeug ausweichen oder dessen Flugweg meiden und seinen Kurs ändern muß, darf das andere Luftfahrzeug nur in einem Abstand überfliegen, unterfliegen oder vor diesem vorbeifliegen, der eine Gefährdung oder Behinderung dieses Luftfahrzeugs ausschließt._

Gruß,

Nabla

Hallo,

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass der Modellflug
spätestens in FL 100 (FL=Flightlevel, Flugfläche), das ist in
ca. 3 km Höhe über Meeresspiegel, sein Ende findet."

Glaube ich nicht.
Wie will man in 3km Höhe noch ein Modellflugzeug mit z. B. 1m Spannweite vom Boden aus erkennen und erforderlichenfalls Luftverkehr in dieser Höhe ausweichen?

Gruß:
Manni

Hallo Manni,

wenn das Klavier nicht zum Hocker kommt…
Der Höhenrekord eines Modellhubschraubers liegt bei FL 450, gesteuert von einem Ballon aus.
Mit den entsprechenden Freigaben geht alles, sonst ist ab Luftraum E Schluss.