Modernisierung ja oder nein? Mieterhöhung?

Der Mieter eines Hauses hat bei der Anmietung explizit nach einer Möglichkeit gesucht mit Holz zu heizen (Kachelofen…).
Nun muss der Vermieter, im Zuge der gesetzlichen Änderungen, einiges erneuern damit der Kachelofen weiter betrieben werden kann. Würde dies als Modernisierung gelten und könnte somit auf die Miete umgelegt werden?
Und der andere Fall: Würde der Vermieter die Maßnahmen nicht durchführen, so dass der Kachelofen nicht mehr genutzt werden kann - würde dies dann eine Mietminderung rechtfertigen?

ist das einige ein Reparatur oder müssen Arbeiten durchgeführt werden um den Aktuellen Stadtart zu erreichen?

Ja, da der Vertragsmäßige Gebrauch nicht mehr voll gegeben werden kann.

Zum einen wäre es eine Reparatur, da der Schamott auseinanderfällt, zum anderen aber Arbeiten um den geforderten Standard zu erreichen.

Hallo,

solche Fälle der Vermischung von Instandhaltung/ -setzung sind stets schwierig und oft genug enden sie vor Gericht. Der Vermieter kann hier nicht die gesamten Baukosten auf die Miete umlegen. Der Vermieter müsste eigentlich zwei Angebote einholen: das für den kompletten Bau und ein fiktives, in dem nur Instandsetzung kalkuliert wird. Lediglich die Differenz darf er umlegen.

Aber wie schon geschrieben, solche Fälle landen häufig vor Gericht und nicht selten ermitteln externe Gutachter, wie hoch die Kosten sind, die der Vermieter zu tragen hat und wie hoch die umlagefähige Kosten.

Grüße
Pierre

Nein.

Anderes Beispiel, wobei man von Modernisierung sprechen könnte, wäre wenn von Einzelöfen auf Zentralheizung umgestellt wird. Es muss also ein „Mehrwert“ in Komfort, Bedienfreundlichkeit, Sauberkeit usw. dabei herausspringen.

Und wenn ein „mitgemieteter“( meint schlicht bei Anmietung vorhandener und nutzbarer) Kaminofen(Kachelofen stillgelegt werden müsste, so wäre das schon ein Mietmangel der zur Mietkürzung berechtigt. Die Höhe ist, wie immer, Auslegungssache.
Da man vermuten darf, es gibt noch eine Allgemeinheizung, so ist es ja erheblich weniger schwerwiegend wie ein Totalausfall einer Zentralheizung.

mfG
duck313