Modernisierung vermietetes EFH: Erhöhung Miete obwohl kürzlich Miete angehoben wurde?

Hallo Zusammen,
ich würde gerne ein vermietet EFH energetisch modernisieren.
Neben einer Fassadendämmung sollen auch die Fenster getauscht werden sowie zwei Fenster durch bodentiefe Fenstertüren ersetzt werden. Ich bin mir im Klaren darüber, dass ich diese Maßnahmen drei Monate vorher ankündigen muss. Auch sollte in diesem Schreiben enthalten sein, inwiefern sich die Miete durch die Sanierung (ggf.) erhöht.
Nachdem die Miete für das besagte EFH bereits im Vorjahr (im September) erhöht wurde (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete), wollte ich fragen, ob eine erneute Anhebung der Miete in drei bis vier Monaten überhaupt rechtens ist bzw. ob eine wiederholte Mieterhöhung zulässig ist.

Über Eure Rückmeldungen würde ich mich freuen.

Viele Grüße
Nickn4m3

Das wäre ja keine Mieterhöhung , das wäre eine Erhöhung wegen Modernisierung.
Die ist unabhängig davon zu betrachten. Hier kann man 11% der anrechenbaren ( das sind fast nie nie die Gesamtkosten !)Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

Und hier muss man rechtzeitig ankündigen, und die nachher verlangte Miete berechnen.
Der Mieter muss Zeit haben zu prüfen 1) ob die Modernisierung überhaupt zulässig wäre , 2) ob die Rechnung stimmt und 3) ob er sich die Miete dann noch leisten kann und evtl. kündigen und ausziehen muss.

Übrigens, was bietest du dem Mieter freiwillig an für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit ?

MfG
duck313

Erst mal Nix, solange diese nicht länger als drei Monate dauert, aber duck hatrecht, wenn man sich mit den Mieter vorher ordentlich verständigt, kann man einen ganze Mänge Unannehmlichkeiten per Vereinbarung aus dem Wege gehen (biete das und du machst das). Auch kennt dieser ggf Stellen am Gebäude dieman dabei näher mal anschauen sollte, oder hat ggf hier und da einen Wunsch zur Renovierung den man in ggf umsetzen kann, wie Einbruchschutz an den Fenstern oder Rolläden ect.

Hmm.
Lohnt sich das für die Mieter?
Ich las mal, dass in einem durchschnittlichem EFH nur ca. 25%-30% der Wärmeverlsute durch die Außenwände gehen.
Und bei einer Dämmung könnte man die um 75% reduzieren.

Bei 150m² Wohnfläche und 150kWh/m²a liegen wir also:
Vorher 5625kWh/a durch die Wände,
nachher 1406kWh/a.
Ersparnis: 4219kWh/a. Bei 8ct/kWh (Gas) sind das knapp 340€ im Jahr.
Eine Dämmung dürfte also maximal 3090€ auf die Mieter anrechenbare Kosten anfallen.
Realistisch?
Ansonsten zahlen die Mieter künftig mehr, trotz geringerem Energieverbrauch.