Hallo Zusammen,
ich würde gerne ein vermietet EFH energetisch modernisieren.
Neben einer Fassadendämmung sollen auch die Fenster getauscht werden sowie zwei Fenster durch bodentiefe Fenstertüren ersetzt werden. Ich bin mir im Klaren darüber, dass ich diese Maßnahmen drei Monate vorher ankündigen muss. Auch sollte in diesem Schreiben enthalten sein, inwiefern sich die Miete durch die Sanierung (ggf.) erhöht.
Nachdem die Miete für das besagte EFH bereits im Vorjahr (im September) erhöht wurde (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete), wollte ich fragen, ob eine erneute Anhebung der Miete in drei bis vier Monaten überhaupt rechtens ist bzw. ob eine wiederholte Mieterhöhung zulässig ist.
Über Eure Rückmeldungen würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Nickn4m3