Möbelkauf Lieferung mit DHL statt Spedition

Guten Tag,

ich habe mir eine Küche für mein Gartenhaus gekauft und dieses auch als Lieferandresse angegeben.
Auf der Website des Händlers steht unter „Zahlung & Versand“ eindeutig, dass Speditionslieferungen bis zur Bordsteinkante erfolgen. Auch in der Bestellbestätigungsmail (speziell den mitgeschickten AGB) steht, dass man Mängel dem Spediteur zeitnah mitteilen muss.

Somit ging ich bei einer ganzen Küche auch von einer Speditionslieferung aus.
Nun wurden jedoch 16 Pakete via DHL an diese Adresse verschickt und bei DHL habe ich einen Nachsendeauftrag laufen, weil ich im Haupthaus nicht mehr wohne.

Jetzt wurden alle 16 Pakete an die neue Wohnanschrift weitergeleitet bzw. bei einer Post-Filiale in der Näche zur Abholung hinterlegt und ich soll nun 112,- € extra zahlen und mit dem PKW 3x hin und zurück fahren (insg. ca. 180km)

Das sehe ich nicht ein, zumal ich dafür weder die Zeit noch das Geld übrig habe.

Ich finde, dass der Händler mit seinen Angaben auf der Website den Kunden (mich) in die Irre geführt har, was dem Tatbestand einer irreführenden Geschäftshandlung gem. §5 UWG erfüllt.

Der Händler stellt sich quer und ist der Meinung, dass er seine Pflicht erfüllt hat und ich mit die Pakete dort abholen und zusätzlich bezahlen soll. Es war für mich erst ersichtlich, dass mit DHL verschickt wurde, als die Sendungen bereits unterwegs waren.

Was kann ich tun?

Danke und Gruß

Hallo!

Was kann ich tun?

Deine Angaben reichen nicht aus, um dir diese Frage beantworten zu können. Du gibst nämlich keinerlei Information darüber, was bezüglich Lieferung tatsächlich vertraglich vereinbart war.

Dein Hinweis

Auf der Website des Händlers steht unter „Zahlung & Versand“ eindeutig, dass Speditionslieferungen bis zur Bordsteinkante erfolgen.

bedeutet nur so viel wie: „Für den Fall, dass wir per Spedition versenden, erfolgt die Lieferung bis zur Bordsteinkante. Falls wir nicht per Spedition versenden gilt natürlich was anderes.“

Auch dein Hinweis

Auch in der Bestellbestätigungsmail (speziell den mitgeschickten AGB) steht, dass man Mängel dem Spediteur zeitnah mitteilen muss.

hilft nicht wirklich weiter. Mit der Bestellbestätigung ist noch kein Vertrag zustande gekommen. Diese ist nämlich für dich nur der Hinweis, dass deine Bestellung beim Händler eingegangen ist. Er hat dein Angebot, die bestellte Ware zu den entsprechenden Konditionen bei ihm käuflich erwerben zu wollen, noch nicht angenommen.

Du zitierst ja nicht aus den AGB, daher kann ich hier nur spekulieren. Eventuell steht da auch nur drin, dass man Mängel dem Spediteur zeitnah mitteilen muss, für den Fall, dass sowohl per Spedition geliefert wird und dass du einen vermeintlichen Mangel entdeckt hast.

Meine Empfehlung:
Schau noch mal ganz genau in die AGB, war allem was da zu zum Thema Vertragsschluss und Lieferung drinsteht. Würde mich nicht wundern wenn da drin steht dass der Händler sich aussuchen kann wie er versendet. Und der Vertrag ist unter Umständen erst zustande gekommen, als der Händler die Ware verschickt hat.

Siehe dazu auch hier
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=&find=Verbraucherrechte_Versandhandel__Vertragsschluss

Gruß
DCK

2 Like

Zunächst mal solltest Du Dich von der UWG-Geschichte verabschieden. Das bringt Dich nicht weiter.

Dann solltest Du Dich mit allem beschäftigen, was Du so an Unterlagen zu dem Kauf erhalten hast, ob da wirklich für genau deinen Kauf oder ganz generell tatsächlich nicht mehr und nicht weniger als ausschließlicher Versand per Spedition genannt ist. Ich vermute, dass sich eine solche generelle Regelung nicht finden wird. Denn wenn der Laden auch Kleinigkeiten anbietet, wäre es ja Irrsinn, jede Ware, die auch in einen Briefumschlag passen würde, per Spedition zu versenden. Insoweit sehe ich den von Dir zitierten Passus auch wie @anon54059619. D.h. es geht hier lediglich um eine Regelung, die für den Fall gilt, dass tatsächlich per Spedition versendet wird und nicht, dass grundsätzlich mit Spedition versendet wird.

Ich habe den Händler nun angeschrieben und den Sachverhalt nochmals geschildert und hoffe auf eine Kulanzlösung. Alternativ bleibt mir ja noch der Widerruf, da ich die Ware ja noch nicht erhalten/abgeholt habe. Nach 7 Tagen gehen die Pakete automatisch zurück an den Händler.

Ärgerlich daran ist halt nur die Verzögerung. Eine Neubestellung mit der Lieferanschrift eines Nachbarn wäre dann die Lösung.

nicht schön - aber so würde es mit Verzögerung gehen.

Das kann man nicht so generell sagen. Die Varianten, die Kundenbestellung als invitatio ad offerendum des Kunden betrachten zu wollen/zunächst eine reine Bestätigung des Bestelleingangs und keine Bestellbestätigung zu verschicken, wird zwar zunehmend gerne genutzt. Der Klassiker, der von der Gesetzgebung als Regelfall (online wie offline) vorgesehen ist, ist aber nach wie vor vielfach in der Form im Einsatz, dass der Shopbetrieb die invitatio ad offerendum, die Kundenbestellung das Angebot und die Auftragsbestätigung die Annahme darstellt, durch die dann der Vertrag geschlossen wird, so wie es auch in dem von Dir verlinkten Artikel dargestellt wird. Und da dies die an sich vorgesehene Variante ist, führen alle Fehler bei der Umsetzung anderer Varianten dazu, dass man dann bei der klassischen Geschichte landet.

Insoweit ist die Formulierung bei Jura-Basic, die Du zitierst, mE unglücklich:
„Die Eingangsbestätigung des Anbieters bei einer E-Mail-Bestellung ist noch keine Annahmeerklärung, weil der Internetanbieter kraft Gesetz zur Empfangsbestätigung nach § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB verpflichtet ist. Die Empfangsbestätigung kann aber zugleich eine Annahmeerklärung beinhalten, wenn der Textinhalt hierfür Anhaltspunkte gibt.“

Denn man kann natürlich eine reine Empfangsbestätigung senden, muss dann aber genau dies darin ausdrücklich zum Ausdruck bringen. Denn dieses „kann aber zugleich eine Annahmeerklärung beinhalten, wenn der Textinhalt hierfür Anhaltspunkte gibt“ heißt ja nichts anderes, als dass jeder Zweifel, dass lediglich eine Empfangsbestätigung verschickt werden sollte, dazu führt, dass man die Empfangsbestätigung dann auch als Annahme betrachten muss. Denn die Pflicht zur Empfangsbestätigung greift ja nicht als zusätzliche Voraussetzung in die Geschichte von Angebot und Annahme ein. Vielmehr darf der Anbietende jegliche geeignete Reaktion des Annehmenden, aus der er auf eine Annahme schließen darf, auch als solche betrachten.

D.h. ein Händler, der diesen Satz ließt, und dann meint, dass er x-beliebige Mails ohne Rechtsfolgen schicken könnte, weil die erste Mail ausschließlich als Empfangsbestätigung gelten würde, könnte damit ganz ordentlich Schiffbruch erleiden.

2 Like

Was spricht denn eigentlich dagegen, den Ort als Lieferanschrift anzugeben, an den man die Lieferung gerne haben möchte?

Unabhängig davon, ob die Lieferung mit einem gelb/roten oder mit einem weißen oder mit einem blauen Auto erfolgt, ist doch jeder Zusteller erstmal gekniffen, wenn man ihn so an der Nase herumführt.

Wieso sollen daran jetzt die anderen schuld sein?

Schöne Grüße

MM

Das wurde wohl gemacht, aber für den Ort lag wohl bei DHL ein Nachsendeantrag vor, weswegen die Lieferungen nachgesandt wurde. :slight_smile:

Servus,

und ein Nachsendeantrag enthält die Anweisung: Bitte generell nicht an diese Adresse zustellen, sondern an eine andere.

Wenn manche Paketsendungen an eine und manche an eine andere Adresse zugestellt werden sollen, ist das Mittel der Wahl, dass man den Versendern jeweils die gewünschte Lieferadresse benennt. Dann kommt es auf die Farbe des Fahrzeugs, mit dem geliefert wird, nicht an.

Der von @Prime1978 gewählte Weg, durch die Wahl des Transporteurs indirekt, sozusagen durch die Blume, anzugeben, welche Sendungen an welche Adresse zugestellt werden sollen, macht die Geschichte unnötig kompliziert. Wenn ersiees sich z.B. was aus Frankreich mit colissimo schicken lässt, wird das ein lustiges Ratespiel, weil La Poste öfter mal den Zustellpartner wechselt, mit dem sie in Deutschland zusammenarbeitet: Wenn es grade DHL ist, kommt die Sendung an die eine Adresse - wenn es grade DPD ist, an eine andere.

Wenn man mit dem Versender Klartext redet, braucht man keine Schuld bei wem auch immer für unerfreuliche Zustellungen zu suchen - die nächste unliebsame Überraschung ist bereits programmiert, wenn jetzt als Alternative ins Auge gefasst wird, an eine ganz andere Person liefern zu lassen.

Schöne Grüße

MM

hi,

eben.
Das Paket soll aber an ‚diese‘, obwohl ein Nachsendeauftrag besteht.
Das ist ja das einzige Problem der Frage.

grüße
lipi

1 Like

So isses. Das hätte man nur im Vorfeld mit dem Händler klären können (und müssen), indem man DHL ausschließt, sofern der Händler sich darauf einlässt. Ansonsten anderen Händler suchen.

Aber jetzt ist es müßig, darüber zu reden, auch wenn ich schon sehr außergewöhnlich finde, dass eine Küche (auch wenn sie nicht groß ist, für ein Gartenhaus) in 16 Pakete aufzuteilen.

1 Like