Guten Tag,
ich habe mir eine Küche für mein Gartenhaus gekauft und dieses auch als Lieferandresse angegeben.
Auf der Website des Händlers steht unter „Zahlung & Versand“ eindeutig, dass Speditionslieferungen bis zur Bordsteinkante erfolgen. Auch in der Bestellbestätigungsmail (speziell den mitgeschickten AGB) steht, dass man Mängel dem Spediteur zeitnah mitteilen muss.
Somit ging ich bei einer ganzen Küche auch von einer Speditionslieferung aus.
Nun wurden jedoch 16 Pakete via DHL an diese Adresse verschickt und bei DHL habe ich einen Nachsendeauftrag laufen, weil ich im Haupthaus nicht mehr wohne.
Jetzt wurden alle 16 Pakete an die neue Wohnanschrift weitergeleitet bzw. bei einer Post-Filiale in der Näche zur Abholung hinterlegt und ich soll nun 112,- € extra zahlen und mit dem PKW 3x hin und zurück fahren (insg. ca. 180km)
Das sehe ich nicht ein, zumal ich dafür weder die Zeit noch das Geld übrig habe.
Ich finde, dass der Händler mit seinen Angaben auf der Website den Kunden (mich) in die Irre geführt har, was dem Tatbestand einer irreführenden Geschäftshandlung gem. §5 UWG erfüllt.
Der Händler stellt sich quer und ist der Meinung, dass er seine Pflicht erfüllt hat und ich mit die Pakete dort abholen und zusätzlich bezahlen soll. Es war für mich erst ersichtlich, dass mit DHL verschickt wurde, als die Sendungen bereits unterwegs waren.
Was kann ich tun?
Danke und Gruß