Mein Vermieter ist für längere zeit im Ausland.
ich habe eine 3 monatige Kündigungsfrist im Mietvertrag
Kündigen kann ich immer Monatsende.
Ich weiß ja nicht, wohin seine Post geht,
Was ist, wenn er ein Postfach hat und seine Post gar nicht bekommt?
Kann ich ihm dennoch schriftlich kündigen?
Hat das dann Gültigkeit?
Hallo Klamotten!
Wenn du dafür sorgst, dass die Kündigung in dem Briefkasten oder Postfach unter der vom Vermieter bei dir hinterlegten Adresse landet, ist die Kündigung wirksam zugegangen, also gültig.
Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Breifkasten oder Postfach unter der Adresse, die er dir hinterlassen hat, geleert und bearbeitet wird. Tut er dies nicht, weil er ins Ausland reist und niemand seinen Briefkasten leert oder er nicht in sein Postfach guckt, dann ist das sein Problem, nicht deines.
Ich weiß nicht, ob es im Ausland auch so etwas wie das deutsche Einschreiben gibt. Falls ja, ein wichtiger Tipp: Viele versenden wichtige Dokumente (wie zB Kündigungen) als Übergabeeinschreiben. Dieses birgt jedoch die Gefahr, dass der Empfänger entweder die Annahme verweigert oder nicht persönlich angetroffen wird und nur einen Abholzettel im Briefkasten vorfindet. Es ist jedoch niemand zur Abholung eines Einschreibens verpflichtet, sodass es passieren kann, dass das jeweilige Einschreiben nicht abgeholt wird und so dem Empfänger nie zugeht, also in dem Fall die Kündigung nicht wirksam wird. Deshalb ist es immer ratsam, wichtige Dokumente per Einwurfeinschreiben zu versenden. Diese werden dann direkt in den Briefkasten geworfen, sind in diesem Moment also dem Empfänger zugegangen, was dadurch im fall der Fälle belegt werden kann, dass der Postbote die korrekte Zustellung quittieren muss.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Viele Grüße,
Janina
Schwierig, ich würde ihm ein Einschreiben mit Rückschein senden. Normales Einschreiben reicht nicht, denn Du musst im Streitfall nachweisen, dass der Vermieter Kenntnis von der Kündigung hatte. Ansonsten in diesem speziellen Fall beim Mieterverein erkundigen. Das würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall machen - ich bin kein Rechtsanwalt und ich würde mich auch nicht auf irgendwelche Tipps im Internet verlassen. Bei den Mietervereinen wissen die aber immer ganz gut Bescheid über sowas.
Ich habe dazu noch folgenden Link gefunden:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Hallo und guten Morgen,
ich würde den Brief einmal per Einschreiben an die bekannte Adresse schicken, da man hier mit Datum versehen entweder eine Zustellbescheinigung - bei Postnachsendeauftrag - oder aber eine Bescheinigung das die Post nicht zugestellt werden konnte bekommt. Zum anderen würde ich, wenn möglich, mit einem Zeugen noch einmal einen Brief in Kopie in den Briefkasten schmeißen und mir hier genau Datum und Uhrzeit notieren. Jeder uns ist verpflichtet bei längerer Abwesenheit zu gewährleisten, dass er seine Post bekommt. Wenn der Vermieter dies nicht tut, gilt die Kündigung auf jeden Fall als ordnungsgemäß zugestellt. Man kann also dann mit gutem Gewissen ausziehen.
Grüße aus Wuppertal
Hallo
seine in Deutschland, bzw die in deinem Mietvertrag stehende Anschrift des VM st gueltig.
Wenn er versaeumt hat, Dir seine aktuelle neue Anschrift mitzuteilen, gilt die letzte Dir bekannte bekannte Anschrift. Vielleicht hat er ja einen Nachsendeantrag. Schicks gerade in diesem Sonderfall per Einschreiben. Zumindest hast Du dann Deinen Nachweis.
Viel Glueck