Möchten Sie es behalten?

Hallo, in Köln kurz vor dem Dom wird ein Auto angehalten weil der Fahrer eine wendung durchgeführt hat und dabei zwei durchgezogene Linien überfahren hat.
Die Polizei hält ihn an und die Polizistin fragt sagt höflich dass der Fahrer halt eine Strafe begangen hat, da es zu sehr später Stunde ist möchte die Polizistin ein Alkohol Test vom Fahrer.
Der Polizist der auch dabei ist führt den Test mit dem Fahrer durch wärend die Polizistin die Papiere mit der Zentrale abgleicht, zum schluss fragt der Polizist sehr interessiert ob der Fahrer die Kanüle in der er rein gepustet hat ob er diese behalten will.

Meine Frage, wieso will das der Polizist wissen, durch meine Menschenkentnisse bin ich mir sicher das er nicht aus eigener interesse gefragt hat, er hat aufdringlich zweimal danach gefragt, wie jemand vom Callcenter zudem war auch die Tonlage wäreden dieser frage eine ganz andere.
Hört sich unbedeutsamm an aber meiner einer wird das gefühl nicht los das die eine Studie führen oder jegliches.

zum schluss fragt der Polizist sehr interessiert ob
der Fahrer die Kanüle in der er rein gepustet hat ob er diese
behalten will.

Vielleicht hat er einfach keine Lust, das angesabberte Ding in seinem Streifenwagen aufbewahren und bei Schichtende entsorgen zu müssen?

Hallo,

Hört sich unbedeutsamm an aber meiner einer wird das gefühl
nicht los das die eine Studie führen oder jegliches.

fragt sich nur, was eine solche Studie erforschen und welche relevanten Erkenntnisse sie bringen könnte.

Gruß
Kreszenz

…ergeben sich für mich zwei konkrete Möglichkeiten :

  1. DNA-Spuren (eventuelle Sammlung der am „Röhrchen“ vorhandenen Spuren in einer zentralen Datenbank für den Fall eventueller Übereinstimmung mit Spuren vergangener oder zukünftiger Vebrechen)
  2. Beweismittelsicherstellung (für den Fall einer späteren Bestreitung des „Alkotests“, seiner ordnungsgemäßen Durchführung, etc. vor Gericht)

…sowie natürlich auch (im Falle einer „Führerscheinabnahme“) die implizite Ironie „…möchten Sie ein Souvenier zum Andenken ?“ :smile:

…ergeben sich für mich zwei konkrete Möglichkeiten :

  1. DNA-Spuren (eventuelle Sammlung der am „Röhrchen“
    vorhandenen Spuren in einer zentralen Datenbank für den Fall
    eventueller Übereinstimmung mit Spuren vergangener oder
    zukünftiger Vebrechen)
  2. Beweismittelsicherstellung (für den Fall einer späteren
    Bestreitung des „Alkotests“, seiner ordnungsgemäßen
    Durchführung, etc. vor Gericht)

dann würden sie die Fahrern aber doch wohl eher nicht drängen, das Teil zu behalten. Wenn es eine rechtliche Grundlage für solches Sammeln von DNA gäbe, würden ich als Fahrer das Mundstück auf jeden Fall mitnehmen.

Verschiedenen Diskussionen im Netz, z. B. auf auf http://www.123recht.net/Mundstueck-annehmen-__f12942…, ist übrigens zu entnehmen, dass dieses „Angebot“ gang und gäbe ist.

Gruß
Kreszenz

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Ich glaube ich habe die Situation doch nicht ganz richtig wiedergegeben.
Polizist bittet den Fahrer die Kanüle fest zu halten und zieht das Meßgerät unten weg, so dass nur noch die Kanüle in der Hand des Fahrers ist.
Nachdem der Polizist hinter dem Sprinter/Bus-Polizeiwagen seine Gerätschaften eingepackt hat fragt er noch.
Polizist: Werden Sie Es Aufbewahren oder wegschmeisen.
Fahrer: Weis ich nicht, kommt glaub ich in den Müll.
Dem Polizisten ging es meines achtensnach bei der Frage garnicht darum,
„Sonst entsorge ich es für Sie“ sondern wie gesagt, Ich mache eine Studie und befrage Sie hier für.

Das es keinen Sinn macht ist mir klar, kann auch mir falsch vorgekommen sein aber den Test bestand der Fahrer an dem Tag mit 0,0Promille :smile:

Polizist: Werden Sie Es Aufbewahren oder wegschmeisen.

… sondern wie gesagt, Ich mache
eine Studie und befrage Sie hier für.

Glaubst du ernsthaft, dass Steuergelder für eine Studie ausgegeben werden, um die Souvenirquote eines Wegwerfartikels festzustellen? Unsere Ordnungshüter haben besseres zu tun.

Vielleicht wollte der Polizist nur Smalltalk machen. Vielleicht wollte er den Fahrer auch verarschen. Man weiß es nicht…

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Mal ganz ehrlich (‚o. T‘)…
Ist nich von vorn herein klar, daß es belanglos ist? Mit nur ein wenig Menschenkenntnis?

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dann würden sie die Fahrern aber doch wohl eher nicht drängen,
das Teil zu behalten. Wenn es eine rechtliche Grundlage für
solches Sammeln von DNA gäbe, würden ich als Fahrer das
Mundstück auf jeden Fall mitnehmen.

Genau diese Grundlage gibt es NICHT. Und daher muss der Polizist ganz sicher sein, dass er die Erlaubnis hat ein solches potentielles Beweismittel mitzunehmen.

Gruß

Anwar

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Hallo,
im ersten Punkt ist ein Denkfehler enthalten. Vor Gericht hätte ein Atemalkoholtest keine Beweiskraft. Einen Bluttest benötigt einen Anordnung durch ein Gereicht.
Also fällt der Punkt aus.

Strubbel
§:open_mouth:)

Hallo Strubel,

Vor Gericht hätte ein Atemalkoholtest keine Beweiskraft.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Soweit mir bekannt ist, trifft dies nur bei den mobilen Handgeräten der Polizei zu. Bei den großen Geräten (auf der Wache) ist auch das Ergebnis (bis zu einem mir unbekannten Wert) des Atemalkoholtests gerichtfest.

Einen Bluttest benötigt einen Anordnung durch ein Gereicht.

Auch das ist meiner Meinung nach nicht immer ganz richtig. Normalerweise muss den Bluttest zwar ein Richter anordnen, aber in Ausnahmefällen kann das auch der Polizeibeamte anordnen.

Gruß
N.N

Huhu NN,

Grundsätzlich steht die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration (BAK) gemäß § 81a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) dem Richter zu.
Dieser so genannte Richtervorbehalt darf nur umgangen werden, wenn durch die Verzögerung der Untersuchungserfolg gefährdet ist. Dann nämlich liegt Gefahr im Verzug vor und Staatsanwaltschaft oder die ermittelnden Polizeibeamten können die Blutentnahme anordnen.
Und schön einen Strafantrag gegen die Polizisten bei der Staatsanwaltschaft erwähnen.
Und Anzeige gegen den ausführenden Arzt.
Wenn unschuldig.

Strubbel
W:open_mouth:)

Hej

vielleicht, um zu testen, wie „klar“ er noch im Kopf ist nach Alkohol/Drogen…

Gruß

Hallo lieber Möchtegern-Schlauberger,

das hier ist ein Forum für Leute, die wirklich Antworten wissen und kein Laberforum in dem man im Nebel stochert.

zu 1.) DNA-Erhebung ohne Rechtsgrundlage ist in Deutschland nicht vorgesehen - vielleicht in anderen Bananenstaaten. Selbst die Einwilligung des Fahrers, dass der Beamte das Mundstück behalten darf, würde nicht für die Untersuchung der DNA, die Einspeicherung in Dateien oder den Vergleich mit dem DNA-Datenbestand beinhalten.

In der Fantasie geschehen viele Dinge, manchmal kann ich sogar fliegen.

zu 2.) Das Mundstück ist kein Beweismittel. Worin soll denn der Beweiswert als Sachbeweismittel liegen?

Beamter: „Hier Herr Richter, da hat er er reingepustet, ich und mein Kollege, wir haben das beide gesehen.“

Daraufhin der Richter: „Angeklagter, erkennen sie das Mundstück wieder?“

erbärmlich!
who_knows