Mögliche Fallstricke bei Gewerbeanmeldung

Hallo,
ich habe einen Büroservice und mir liegt eine Anfrage vor, dass ein Kunde sein Gewerbe unter meiner Büro-Anschrift anmelden möchte.
Kann es hier Probleme für mich geben, evtl. mit dem Finanzamt? Meine Arbeit besteht in der Postweiterleitung an die Privatanschrift des Firmeninhabers und Sortieren von Belegen für den Steuerberater.
Im Voraus vielen lieben Dank
Gabriele

Hallo Gabriele,

die Konstellation ist sehr ungewöhnlich.

Ich persönlich würde Post ungern öffnen, wenn da z.B. Fristsachen vom Finanzamt drin wären, es sei denn Du kannst solche Sachen direkt an seinen Steuerberater weiterleiten. Weiterhin hört sich das nach Briefkastenfirma an. Verboten ist das sicher nicht, aber wenn dann irgendwelche Gläubiger vor der Tür stehen, ich weiss nicht recht.
Da müsste der Mandant schon triftige Gründe vorbringen,
z.Bsp. ist er ständig unterwegs und unter seiner eigenen Adresse fast nie zu erreichen. Ich würde da mal bei dem Steuerberater nachfragen, ob das o.K. ist.

Liebe Grüße

Liebe Anne, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich soll die Post ungeöffnet weiterleiten, würde sie nur wöchentlich gesammelt weiterleiten.
Der Kunde ist in der Baubranche, also wirklich viel unterwegs.
Ich werde es mal bei einem Steuerberater anfragen.
Liebe Grüße

Gabriele

Hallo Gabriele, ich wünsche einen guten Tag!
Ich halte das für problematisch und würde es selbst nicht zulassen, denn bei evtl. Schwierigkeiten des Kunden kommen die Behörden zur Beweissicherung und der Gerichtsvollzieher zur Eintreibung von evtl. Schulden zu Deiner Adresse.

Ein seriöser Grund, die Anmeldung nicht unter der eigenen Adresse (auch der privaten) zu machen, fällt mir adhoc nicht ein, also rate ich ab.

Viele Grüße und viel Erfolg mit dem Büroservice

Edith

Hallo,
ich habe einen Büroservice und mir liegt eine Anfrage vor,
dass ein Kunde sein Gewerbe unter meiner Büro-Anschrift
anmelden möchte.

Liebe Edith,

vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe auch ein ungutes Gefühl bei der Sache - drum auch meine Anfraqe.
Der Kunde konnte mir keinen plausiblen Grund geben, warum er die Post nicht an seine Privatanschrift möchte bzw. warum er seine Firma nicht dort anmeldet.

Danke für die Bestätigung meines „Bauchgrimmens“ :smile:

Schönes Wochenende
Gabriele

Hallo Gabriele.

Rechtsberatung ist uns nicht nur in diesem Forum gesetzlich nicht erlaubt. Aber nicht nur deswegen kann ich nur nach meinem gesunden Menschenverstand urteilen.

Sofern es sich um keinen aus irgendwelchen Gründen unerlaubten Wirtschaftsbetrieb handelt, dürfte die Verwendung Deiner Adresse kein Problem sein.

Ob dies bei einer Gewerbeanmeldung ratsam ist? Denn dann wäre dies ja auch die einzige Adresse, an welche amtliche und andere Zustellung erfolgten.
Einfacher und auf jeden Fall ganz sicher wäre es doch, wenn Deine Adresse die Postanschrift ist und bleibt.

Dein Auftragsgeber kann doch allen Kunden und Lieferanten eine Postanschrift vorgeben (Deine) und diese (abweichend von der Geweerbeanmeldung) als alleinige Adresse auf Briefbögen u.ä. verwenden.

Bei der Gewerbesteuer könnte eine Betriebsanmeldung unter Deiner Adresse vielleicht Konsequenzen haben.

Grüße
woho