Möglichkeit der Versicherung in der GKV bei Minijob

Angenommen Ehemann arbeitet als Beamter ist ist privat ( + 70% Beihilfe) krankenversichert. Ehefrau arbeitet mit wenigen Stunden in Teilzeit und ist gesetzlich versichert ( Verdinst ca. 700,- Brutto). Da Ehemann unter der Verdienstgrenze ist,sind beide Kinder bei der Frau in der GKV mitversichert.

Nun möchte die Frau gerne aus persönlichen Gründen bei ihrem jetzigen AG kündigen.
Sie hätte jedoch Aussicht auf einen Minijob auf 450,- Basis, welchen sie auch gerne annehmen möchte.

  1. Kann die Frau sich freiwillig bei der GKV versichern oder müsste sie nun ebenfalls in die PKV wechseln?

  2. Was müsste die Frau an Beitrag bezahlen, um weiterhin in der gesetzlichen Versicherung bleiben zu können?

  3. Könnte die Frau die Kinder dann auch noch bei sich familienversichern oder müssen diese dann in die PKV des Mannes wechseln?

Hallo!

Vorab, man sollte unbedingt versuchen statt sozialversicherungsfreiem Minijob einen M I D I -Job mit mind. 451 € ánzunehmen (Übergangszone von 451 bis 800 €)

Das macht wegen der besonderen Beitragsberechnung für den Arbeitgeber kaum oder nur wenig Mehrkosten.

Es ist aber VOLL sozialversichert = eigene Krankenkasse incl. Kinder mitversichert.
Und je nach Wahl voll rentenversichert( für 451 €) oder etwas reduziert rentenversichert.

Eine eigene Krankenversicherung wäre m.E. der Mindestbetrag, den auch geringverdienende Selbstständige zahlen müssen, ca. 308 € !

Da wären auch Kinder familienversichert.

dann gibts da noch die „Anwartversicherung“, ca. 45 € im Monat, ohne Leistungen, nur um seine Berechtigung aufrechtzuhalten einmal wieder in die GKV zurückzukehren.

Also kurz, nimm den MIDI-Job oder bleibe in Teilzeit, dort oder bei neuem Arbeitgeber.

MfG
duck313

Erbsenzählermodus

Das macht wegen der besonderen Beitragsberechnung für den
Arbeitgeber kaum oder nur wenig Mehrkosten.

Im Gegenteil. bei einem sozialversicherungspflichtigen Job spart der AG ca. 10% an Lohnnebenkosten.
Minijob: KV 13%, RV 15%, Steuer 2%, ergibt 30%
SV-pflichtig: KV 7,3%, RV 9,45%, AV 1,5% PV 1,025% ergibt 19,30 %

Meiner Erfahrung nach sind Minijobs bei AG nur so beliebt, weil hier die Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten werden (können?).

Viele Grüße

Gesine

Hallo,
wenn Du nur eine geringfügige Beschäftigung aufnimmst, einen sog. 450,00 € Job, dann bist du nicht mehr pflichtversichert, musst di also freiwillig in der GKV versichern.
Der Vorteil daran ist, dass deine beiden Kinder kosternlos weiter bei dir mitversichert sind.
Was deinen Beitrasg und dessen Höhe betrifft, so gilt für dessen Berechnung folgende Formel.
Bruttoeinkommen deines Ehemanns plus dein Bruttoeinkommen (wobei dein 450,00 Job nur für die Pflegeversicherung herangezogen wird) : 2 und dann maximal 50% der Beitragsbemessungsgrenze.
Ich mach mal ein Beispiel :
Ehemann - 2500,00 € Brutto
Ehefrau - 450,00 € Brutto

Gesamt - 2950,00 € Brutto : 2 = 1475,00 € für Pflegeversicherung

gesamt - 2500,00 € Brutto : 2 = 1250,00 € für Krankenversicherung

Beitragshöhe : 14,0% (ermäßigter Beitragssatz) ab 01.01.2015
zzgl. 0,9% individueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt)

1250,00 € x 14,9 % = 186,25 € - Krankenversicherung
1475,00 € x 2,35% = 34,66 € - Pflegeversicherung
bzw. 17,33 € . Pflegeversicherung wenn ein eigener Beihilfeanspruch
bestünde.
(Hoffentlich habe ich richtig gerechnet !!)
Gruss
Czauderna

Ja, sie kann.

Der Beitrag wird sich nach dem halben Einkommen des Ehemannes richten (grob) x 15,5 %.

Die Kinder können weiterhin bei ihr gratis versichert bleiben (wenn das bisher o.k. war).

Viel Glück

Barmer

In diesem Falle dürfte die GKV selbst im Rahmen einer Beratung hier die konkretesten Auskünfte geben - (Frage 2; ); Freiwillig versichern ist mit Sicherheit immer möglich…

Allerdings ist dies ein etwas unklarer Sachverhalt: Wenn Kinder die Möglichkeit auf eine Familienversicherung - und damit auch die Frau - bei einer PKV haben, dann ist dies doch immer vorzuziehen. Zum einen sind die Tarife bei Familienversicherung relativ günstig, zum anderen ist doch die ärztliche Versorgung und auch die in Bezug auf Kostenübernahme bei bestimmter medizinischer Versorgung und der Heilbehandlungen generell - vorteilhafter.

Grüße,
Fotokunst