Schreibt man den Satz „Es besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob Kulanz erfolgen kann“ mit einem Komma nach dem Wort „Möglichkeit“ oder ohne?
„Es besteht die Möglichkeit zu prüfen,
ob Kulanz erfolgen kann“
Ja das wird ohne Komma geschrieben, weil hier kein Nebensatz o.Ä. eingeschoben wurde. Es handelt sich um ein einfaches Hauptsatz-Nebensatz-Gefüge (Hypotaxe).
Gruß
Schreibt man den Satz „Es besteht die Möglichkeit zu prüfen,
ob Kulanz erfolgen kann“ mit einem Komma nach dem Wort
„Möglichkeit“ oder ohne?
Jein:
„Es besteht die Möglichkeit, zu prüfen ob Kulanz erfolgen kann“
geht meiner Meinung nach auch (und auch ganz ohne Komma), aber
„Es besteht die Möglichkeit, zu prüfen, ob Kulanz erfolgen kann“
ist mir dann doch zu holperig, auch wenn es korrekt sein mag.
Gruss Reinhard
Hallo,
„Es besteht die Möglichkeit, zu prüfen ob Kulanz erfolgen
kann“
geht meiner Meinung nach auch
(und auch ganz ohne Komma)
… vorausgesetzt, man möchte sich an der „Amtlichen Regelung“ orientieren:
Nein, vor „ob“ muss ein Komma stehen, weil es einen Nebensatz einleitet (http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Satz/Kom…).
Das Komma nach Möglichkeit kann weggelassen werden (http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Amtlich… - § 75/2. und E1).
Gruß
Kreszenz
Aber eigentlich fällt doch das Beispiel unter den §74: Das Komma steht zwischen Haupt- und Nebensatz.
Wenn „Es besteht die Möglichkeit“ der Hauptsatz und „zu prüfen,…“ der Nebensatz ist, muss doch das Komma eindeutig gesetzt werden oder sehe ich das falsch?
Hallo,
Aber eigentlich fällt doch das Beispiel unter den §74: Das
Komma steht zwischen Haupt- und Nebensatz.
Wenn „Es besteht die Möglichkeit“ der Hauptsatz und „zu
prüfen,…“ der Nebensatz ist, muss doch das Komma eindeutig
gesetzt werden oder sehe ich das falsch?
„zu prüfen“ ist aber kein Nebensatz, sondern ein Infinitiv (-> § 75). Der Nebensatz in Deinem Beispiel beginnt mit „ob“.
Gruß
Kreszenz
Schreibt man den Satz „Es besteht die Möglichkeit zu prüfen,
ob Kulanz erfolgen kann“ mit einem Komma nach dem Wort
„Möglichkeit“ oder ohne?
Kein Komma ist richtig.
Regel: „zu“ plus Verb im Infinitiv (prüfen) gilt nicht als satzwertig.
Früher galt: … Möglichkeit, + 1 Wort + zu + Infinitiv = satzwertig erweiterter Infinitiv)
Also: … Möglichkeit, genau zu prüfen, ob …
Seit der Rechtschreibreform darf man nun aber auch beim erweiterten Infinitiv (siehe Beispiel) auf das Komma verzichten.
Wo also beide Möglichkeiten bestehen, schaut man am besten, ob der Satz mit oder Komma leichter verständlich wird.
Grad in langen Satzkonstruktionen sind Kommas sinnvoll, sie sind sozusagen die Soldaten der Sprache.
Alles klar?
Gruss Vreni